28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

Herbsttagung 2022: Freitag & Samstag

Samstag, 12. November 2022

Begrüßung und Eröffnung

In der Andacht zur Eröffnung des zweiten Sitzungstages der Landessynode stellte die Dresdner Synodale, Pfarrerin Claudia Knepper, den Engel Michael in den Mittelpunkt. Sie beschrieb eine Skulptur des Engels von dem Dresdner Künstler Reinhard Pontius, der in den letzten Jahren in verschiedenen Michaeliskirchen und -klöstern in ganz Deutschland gestanden habe und sich nun auf dem Weg nach Coventry befinde. Der Künstler habe seinen Engel ganz bewusst entwaffnet und gebe ihm damit eine Friedensbotschaft auf den Weg. In der aktuellen Friedensdekade sollten sich alle immer mal wieder fragen, aus welcher Rüstung man selbst aussteigen sollte, welche Waffen man ablegen könnte.

Nach der Andacht eröffnete die Präsidentin der 28. Landessynode, Bettina Westfeld, die öffentliche Sitzung der Synode.
Zu Beginn begrüßte sie mit Johanna Dohndorf und Jonas Kühni zwei neue Vertreter der Evangelischen Studierendengemeinden.
Mit einer Würdigung und einer Schweigeminute gedachte die Landessynode zu Beginn dem ehemaligen Synodalpräsidenten Otto Guse, welcher am 16. Juli 2022 nach kurzer schwerer Krankheit verstorben war.


Bericht des Landesbischofs (PDF)

(es gilt das gesprochene Wort)

Bericht des Landesbischofs

Als Ausgangspunkt für seinen Bericht vor der Landessynode wählte Landesbischof Tobias Bilz ein Wort aus dem 2. Korintherbrief. Er schilderte die Lage von Paulus damals, die großen Konflikte und Anfeindungen, denen er ausgesetzt gewesen sei und den Versuch, diese zu verarbeiten. Tobias Bilz vergleicht dies mit den Erfahrungen in der heutigen Zeit, in der die Kirche auch unter Druck stehe und mit ihr die Menschen, die in ihr arbeiteten und glaubten. Paulus gelinge er Umgang mit den Verletzungen, indem er die Bedrängnisse als etwas zeitlich befristetes und irdisches sehen könne, so Bilz. Demgegenüber stünde der Glauben an Gottes ewige Herrlichkeit.

Für die Kirche von heute wäre es zunächst hilfreich, sich ihre Verletztheit einzugestehen und zu reflektieren. Indem man Sorgen, Nöte und Ängste einordne und sich nicht von ihnen dominieren lasse, könnten diese ihre erdrückende Last verlieren und leichter genommen werden. Weitere käme es darauf an, eigene Sichtweisen zu verändern und den Blick weg von der irdischen Bedrängnis hin auf das zu richten, was vom Reich Gottes auf Erden schon zu erkennen sei. Hier nennt er verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun: Die Stärkung in Gottesdiensten und die Überprüfung der Gottesdienstpraxis dahingehend gehörten dazu. Entscheidend sei aber auch die Nächstenliebe in Wort und Tat.

In diesem Zusammenhang spricht er das Thema Klimagerechtigkeit an. Nach menschlichem Ermessen sei es schon heute für eine wirkliche Abwendung der Klimakrise zu spät. Daher verstehe er den Schmerz von jungen Menschen, die sagten: „Wir halten das nicht aus!“ Vor der EKD-Synode habe eine junge Frau aus Dresden gesprochen, die erklärt habe, was ihre Generation umtreibe und was sie sich von der Kirche wünsche. Er habe lange mit ihr gesprochen und sie in die Bischofskanzlei eingeladen. Und mahnt an, dass sich Christen auch theologisch mit der Zerstörung von Gottes Schöpfung und der Lebensgrundlagen beschäftigen müssten. Als Christ hoffe er auf Gottes Wirken in der Welt. Aber Gott wirke auch in der Welt und hier müssten Christen genau schauen, wo ihr Engagement gebraucht werde.

Im Blick auf Nächstenliebe geht er auch auf den Ukrainekrieg und seine Folgen ein. Für die Kirche sehe er die Aufgabe im Trost und der praktischen Hilfe, nicht in militärischen und politischen Statements: „Der Friede Gottes ist höher als die (militärische) Vernunft“. Er mahnt Christen in Deutschland zur Vorsicht bei der Wortwahl. So bittet er darum, sich gegen eine Einteilung von Menschen in Freund und Feind zu wenden. Auch die christliche Friedensethik sollte angesichts der Realität nicht vorschnell aufgegeben werden.  

Das Reich Gottes könne aber auch in der eigenen Suche nach Glaubensinspiration und im Ermöglichen einer Vielfalt von Glaubensformen in der Kirche erkennbar werden. Er wünsche sich die bewusste Suche nach Chancen und Möglichkeiten in den aktuellen Krisen statt Dramatisierung oder Resignation und die Wertschätzung lutherischer Glaubenstraditionen gerade vor diesem Hintergrund.

Im letzten Abschnitt ermutigt Tobias Bilz, in den Herausforderungen der aktuellen Zeit die Ausdauer, Geduld, Standfestigkeit und Hoffnung zu trainieren – und sie damit als Chancen zu sehen. Veränderungen gingen immer mit Widerständen einher, dies sei auch in der Kirche so. Die Strukturreform habe sich auf Strukturfragen beschränkt, es blieben viele weitere Fragen, an denen weitergearbeitet werden müsste. In diesem Zusammenhang erläuterte er die Schwerpunktthemen, mit denen sich die Kirchenleitung aktuell befasse und die Gegenstand eines Berichtes zur Frühjahrstagung sein werden.  


Rechnungslegung zum Haushaltjahr 2021

Der Synodale Andreas Esslinger hielt als Vorsitzender des Prüfungsausschusses den Prüfungsbericht vor der Landessynode über die Rechnungslegung des Landeskirchenamtes für das Haushaltjahr 2021. In einem ersten Teil bezog er sich auf den Haushaltverzug. Nach einer coronabedingt vorsichtigen Planung seien die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2021 deutlich höher gewesen als geplant, so dass das Haushaltjahr mit einem deutlichen Plus habe abgeschlossen werden können. Dass sich die Coronapandemie kaum auf die Steuereinnahmen auswirkte, habe niemand vorher voraussagen können, so Esslinger.

Die Pro-Kopf-Kirchensteuer sei laut Esslinger in den letzten zehn Jahren um 93 Prozent gestiegen und liege aktuell bei 219 Euro pro Kopf. Dennoch betrügen die Kirchensteuereinnahmen nur zwei Drittel der Gesamt-Einnahmen – das letzte Drittel komme aus dem EKD-Finanzausgleich und den Staatsleistungen. Aufgrund der politischen Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen und des bereits begonnenen Abschmelzens des EKD-Finanzausgleichs sei es weiter unabdingbar nach Wegen und Konzepten zu suchen um die weitgehend statischen Ausgaben der Landeskirche weiter zu reduzieren.

Im Ergebnis des Prüfungsberichtes stimmte die Landessynode dem Antrag des Prüfungsausschusses zu, sprach die Jahresrechnung der Landeskirchenkasse für das Jahr 2021 richtig und erteilte den Kassen- und Rechnungsführenden Entlastung.


Änderungsgesetz zum Haushalt- und Zuweisungsgesetz

Für den Finanzausschuss brachte die Synodale Barbara Pfeiffer das zweite Kirchengesetz zur Änderung über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 und des Zuweisungsgesetzes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ein. Pfeiffer erläuterte die Änderungen, die mit dem Änderungsgesetz umgesetzt werden sollen. So wird der Begriff Kirchensteuerrücklage durchgängig geändert in Kirchensteuerrückstellung. Des Weiteren werden missverständliche Formulierungen verändert. Im Zuweisungsgesetz solle mit dem Gesetzentwurf u.a. geändert werden, dass die Verwaltungskostenzuweisung ab 2025 künftig nicht mehr nach Maßgabe der Pfarrstellen erfolge, sondern künftig die Zahl der Gemeindeglieder und strukturelle Kriterien die Grundlage bildeten. Einzelzuweisungen sollen künftig bei Bedarf gewährt werden. Das Antragerfordernis solle im Gesetz entfallen. Die Synode stimmte dem Kirchengesetz in der ersten Lesung zu.
Zur Vorlage (PDF).

 


Beratung zum Haushalt 2023

Wie vor jeder Haushaltberatung wurde zunächst die Gemeindeglieder- und Kirchensteuerentwicklung sowie Haushaltsituation anhand von Diagrammen vorgestellt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, erläuterte zunächst die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen. Mit Stand Dezember 2021 gehörten der Landeskirche 628.000 Gemeindeglieder an. Weiter ging er auf die Zusammensetzung von Einnahmen und Ausgaben der Landeskirche ein. Anhand von Diagrammen zeigte er, dass trotz abnehmender Gemeindegliederzahl die Kirchensteuereinnahmen nach wie vor anstiegen. Im Haushaltplan ging er auf die Sonderzuweisung für Heiz- und Energiekosten ein, welche mit 5,10 € pro Gemeindeglied angesetzt werde. Durch diese Sonderzuweisung erhöhe sich der Betrag der Einzelzuweisungen um 3.206.410 €.

Danach fand die Beratung der Einzelpläne sowie des Kirchengesetzes zum Haushalt 2023 statt. Die Landessynode stimmte dem Kirchengesetz zur Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2023 in erster Lesung zu.

 


Erste Beratung der Kirchengesetze

Der Synodale Dr. Jochen Kinder brachte im Namen des Rechtsausschusses den Entwurf des Kirchengesetzes zur Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes ins Plenum ein. Er erläuterte die Änderungen, die im Nachgang der Frühjahrstagung im neuen Gesetzentwurf umgesetzt wurden, sowie die Änderungen, die der Rechtsausschuss mit ihrem Antrag der Synode vorschlägt. In diesem Zusammenhang ging er nochmals grundsätzlich auf verschiedene Aspekte des Wahlverfahrens ein. Diskutiert wurde danach intensiv über das Quorum für einen Wahlvorschlag aus den Reihen der Synode. Der Gesetzentwurf sah vor, dass jeder Wahlvorschlag von mindestens 25 Mitgliedern der Landessynode unterstützt werden muss. Ein Änderungsantrag, der eine Absenkung des Quorums auf 15 Personen vorsah, fand keine Mehrheit in der Synode. Im Ergebnis der Beratungen wurde das Kirchengesetz in erster Lesung beschlossen.   


Nach der Kaffeepause beschäftigte sich die Landessynode mit dem Entwurf einer Änderung des Versorgungsgesetzes. Für den Rechtsausschuss erläuterte Vizepräsident Christoph Apitz den Hintergrund für den vorliegenden Änderungsentwurf, der sich auf die Versorgung von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im Falle einer Beurlaubung bezieht. Wenn Pfarrerinnen und Kirchenbeamte zum Dienst in einer anderen Landeskirche von ihrer Kirche beurlaubt würden, seien nach der bisherigen Beurlaubungspraxis die Versorgungskosten innerhalb der Landeskirchen erstattet worden, so Apitz. Diese Praxis sei in der Gesetzgebung der EKD nun dahingehend geändert worden, dass die Versorgungskosten künftig über die jeweilige beurlaubte Person an die versorgende Kirche gezahlt werden, so wie es beim Staat bereits praktiziert werde. Nun sei es wichtig, dass diese Regelung auch durch die sächsische Landeskirche übernommen werde, da es ein allgemeines Interesse daran gebe, dass ein Wechsel von Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte zwischen Landeskirchen ermöglicht und gefördert werde. Nach kurzer Debatte stimmte die Landessynode dem Änderungsgesetz zu.


Kirchengesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Alexander Franke, brachte den Entwurf des Kirchengesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung, der Kirchenvorstandsbildungsordnung, des Kirchenbezirksgesetzes und weiterer Verfahrensvorschriften ein. Er erläuterte die einzelnen Gesetzesänderungen, die mit diesem Artikelgesetz vorgenommen werden sollen. Intensiv diskutierte die Synode über den Artikel 1 Nummer 1, mit dem die gesetzliche Grundlage für einen neuen zentralen Friedhofsanzeiger geschaffen werden soll, mit dem die öffentliche Bekanntmachung von das Friedhofswesen regelnden Ortsgesetzen (wie zum Beispiel Gebührenordnungen) künftig zentral erfolgen soll. Einerseits würden die Kirchgemeinden als Friedhofsträger entlastet, die verpflichtende Veröffentlichung dieser Regelungen vor Ort selbst zu organisieren. Gleichzeitig wird in der Diskussion Kritik an einer verpflichtenden Regelung für alle Kirchgemeinden und Friedhöfe und den damit verbundenen Gebühren geäußert. Oberlandeskirchenrätin Kuhn macht deutlich, dass eine verpflichtende Inanspruchnahme des Friedhofsanzeigers aus umsatzsteuerlichen und rechtlichen Gründen erforderlich sei. Im Ergebnis der Beratungen stimmte die Landessynode dieser Neuregelung in erster Lesung zu.

Auch über eine weitere Änderung der Kirchgemeindeordnung wurde intensiv diskutiert. Der Rechtsausschuss schlug eine geänderte Fassung des § 18 der KGO vor, mit der künftig das Quorum der Beschlussfähigkeit im Kirchenvorstand von aktuell zwei Dritteln auf „mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder“ festgelegt werden soll und bei Beschlussunfähigkeit nötigenfalls eine zweite Sitzung unmittelbar im Anschluss durchgeführt werden kann, „in der der Kirchenvorstand ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist, wenn dieselbe Tagesordnung gilt und in der Einladung ausdrücklich hierauf hingewiesen wurde.“

Ein Änderungsantrag, der zwar die Reduzierung des Quorums auf „mehr als die Hälfte“ weiter vorsah, jedoch nicht mehr die Möglichkeit einer zweiten Sitzung bei Beschlussunfähigkeit, wurde mit 37 Gegenstimmen (bei 73 Synodalen) knapp abgelehnt.

Im Ergebnis stimmte die Landessynode der vom Rechtsausschuss eingebrachten Fassung mehrheitlich zu. Allen weiteren Artikeln des Artikelgesetzes stimmte die Landessynode jeweils einstimmig zu und beschloss damit das Kirchengesetz in erster Lesung.

Bericht von der Generalsynode der VELKD und der Synode der EKD

Am Abend berichteten Pfarrer Falk Klemm und Theresa Lange von der Generalsynode der VELKD und der Synode der EKD. Falk Klemm erzählte, wie der leitende Bischof der VELKD, Ralf Meister, in seinem Bericht die Klimakrise mit den apokalyptischen Texten theologisch aufgriff. Dieser habe angesichts globaler Krisen zu biblisch begründeter Hoffnung und beharrlichem Handeln aufgerufen. Wörtlich sagte er: „Das Gute und Richtige muss getan werden, schlicht weil es gut und richtig ist. Es gilt das Prinzip, dass getan werden muss, was getan werden kann.“

Weiter erzählte er von den beiden Impulsen zum Schwerpunktthema der Klimagerechtigkeit.

Regionalbischof Dr. Stephan Schaede hielt ein Impulsreferat „Wie von Schöpfung reden? Perspektiven eines christlichen Lebenszukunftsdurstes“ und Reverend Dr. Chad Rimmer vom Lutherischen Weltbund (LWB) gab in seinem Impulsreferat einen Einblick in den internationalen ökotheologischen Diskurs. Er skizzierte, wie lutherische Kirchen weltweit mit der Klimakrise theologisch und praktisch umgehen.

Es habe drei Entschließungen und Beschlüsse der Generalsynode gegeben, die man auch im Internet nachlesen könne. Die Berichte der Catholica-Beauftragten ging in diesem Jahr besonders auf den synodalen Weg ein.

 

Theresa Lange berichtete von der EKD-Synode, von der sie besonders den mündlichen Bericht der Ratsvorsitzenden Annette Kurschus als herausragend hervorhob und zum Nachhören empfahl (https://www.ekd.de/ratsbericht-75414.htm). Auf der Synode spielte das Thema des Ukraine-Krieges eine große Rolle, so unter anderem im Bericht des Friedensbeauftragten der EKD, Friedrich Kramer. Die Synode warb für die Unterstützung von Brot für die Welt mit Spenden, damit weiter deren Arbeit weltweit ermöglicht werden könne. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Klimagerechtigkeit. So sei eine Klimaschutz-Richtlinie und eine Roadmap verabschiedet worden, an denen sich die Gliedkirchen orientieren sollten. Die Schöpfungsverantwortung sei durch einen Beschluss (https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/15-Beschluss-zu-Schoepfungsglaube-und-Schoepfungsverantwortung.pdf) verstärkt worden.

Einen dritten Schwerpunkt bildete die Beschäftigung mit sexualisierter Gewalt. Das neu gebildete Beteiligungsforum mit Betroffenen sexualisierter Gewalt sei mit einem Beschluss noch einmal unterstützt und gestärkt worden. Das erste Treffen der EKD-Synode in Präsenz habe dazu beigetragen, mit anderen Synodalen ins Gespräch zu kommen und die Situationen in anderen Landeskirchen dadurch wahrnehmen zu können, so Theresa Lange. Auf Nachfrage erläuterte Theresa Lange den Beschluss der UEK zu einem Auflösungsprozess in die EKD hinein, wobei sie betonte, dass die Situation in der VELKD eine andere sei, was beispielsweise an den weltweiten Bezügen und den theologischen Grundlegungen deutlich gemacht werden könnte.

Links zu weiteren Berichten aus VELKD / EKD

 

Impressionen

Freitag, 11. November 2022

Herbsttagung der 28. Landessynode beginnt

Am Martinstag 2022 begann in Dresden die Herbsttagung der 28. Landessynode. Bis zum Abend tagten die Ausschüsse im Stadtgebiet verteilt. Am Sonnabend kommen sie zur öffentlichen Sitzung im Haus der Kirche zusammen. Die Tagung findet vor dem Hintergrund der nach wie vor nicht überwundenen Corona-Pandemie unter Hygieneregeln statt, alle Anwesenden werden gebeten sich täglich testen zu lassen. Aufgrund der Abstandsregeln ist eine Teilnahme von Gästen nicht möglich. Die öffentlichen Teile der Tagung können im Livestream am Samstag und Sonntag verfolgt werden.
 

„Zusammen:halts - Zwischenstopp auf dem Weg des Friedens“ war die abendliche Veranstaltung am 11. November in der Unterkirche der Frauenkirche überschrieben. Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel begrüßte es, dass sie Aufnahme in das Programm der Landessynode gefunden hatte. Der theologische Dezernent zitierte Graf von Zinzendorf, der die Vielfalt der Konfessionen als Reichtum ansah, aber auch an deren Zwietracht litt.

Moderator Andreas Dieterich, Referent für Friedens- und Versöhnungsarbeit in der Stiftung Frauenkirche Dresden, stellte die Podiumsgäste vor, darunter den früheren theologischen Leiter der Bremischen Landeskirche und EKD-Friedensbeauftragten Renke Brahms. Brahms ging zunächst auf die Geschichte des Ökumenischen Rates der Kirchen ein, der 1948 trotz Kriegserfahrung die deutsche Delegation eingeladen hatte. Für ihn sei die diesjährige Vollversammlung in Karlsruhe eine „tolle Erfahrung gewesen, die hinsichtlich der vielsprachigen Gesänge unter die Haut ging“.

Megan Louis Schuster, Jugenddelegierte der Landeskirche auf der ÖRK-Vollversammlung, hat das bunte kulturelle Treiben von Sprachen und Konfessionen sowie das gemeinsame Singen und Feiern beeindruckt. Für Dr. Lubina Mahling, Vertreterin der evangelischen Sorben in der Lausitz, sei es wie ein buntes Familientreffen gewesen, auch wenn es durchaus auch um schwierige Themen gegangen sei, so zum Beispiel um den Ukrainekrieg und bittere Erlebnisse indigener Völker in ihren Ländern in Vergangenheit und Gegenwart. Dr. Thilo Daniel hob die besondere Bedeutung hervor, dass diese zwei Vertreterinnen aus der Landeskirche in den Zentralausschuss des ÖRK gewählt wurden. Es gelte nun sie seitens der Landeskirche zu begleiten.

In einer Videobotschaft erinnerte Bischof Tamás Fabiny, Leitender Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ungarn, an die DDR-Friedensbewegung „Schwerter zu Pflugscharen“ in den 1980er Jahren, was nach seinem Erleben auch in Budapest zur damaligen ÖRK-Versammlung Beachtung fand. Angesichts der heutigen Situation sei er über das Leid der Menschen in der Ukraine und Atomdrohungen tief besorgt. Zudem sehe er in dem Angriffskrieg eine Verletzung der Nachkriegsordnung.

Der Bischof unterstütze die Kritik an der Russisch-Orthodoxen Kirche, wenn sie die Kriegsführung Russlands legitimiere. Unser christlicher Auftrag sei, Frieden in der menschlichen Zuwendung zu suchen und zu verwirklichen. Die Vertreterinnen aus Sachsen berichteten von der ÖRK-Versammlung, auf der dieser kriegerische Konflikt aufgriffen worden sei, aber auch von Begegnungen mit Menschen, denen in ihren Ländern seit vielen Jahren solches Leid widerfahre. 

Neben der Weitung des Blicks auf die Weltsituation bleibt die Frage nach der eigenen Konsequenz, die Bischof Fabiny ansprach. Für Frau Dr. Mahling sei der Einsatz für die Schöpfung auch als Friedensarbeit anzusehen. Dr. Daniel betonte daraufhin die zeitlose Mahnung von Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung als eine in sich untrennbare Verbindung. Wer die Schöpfung angreife, erzeuge Unfrieden und umgekehrt. Das werfe in Konsequenz auch Fragen der Gerechtigkeit auf.


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