28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Herbsttagung 2021 Samstag

Samstag, 13. November 2021

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Andacht und Eröffnung des zweiten Sitzungstages

In einer kurzen Andacht sprach Pfarrer Hänel über Epheser 3. Er sprach darüber, dass wir immer wieder damit zu kämpfen haben, dass wir Gott nicht sehen. Jedoch sei es ein verborgener Gott, der in uns und durch uns wirken kann: "Jedoch dem, der überschwänglich tun kann über alles hinaus, was wir bitten oder verstehen, nach der Kraft, die in uns wirkt, dem sei Ehre in der Gemeinde und in Christus Jesus durch alle Geschlechter." Bezugnehmend auf die bevorstehendene Sitzung sagte er: "Wir setzen uns zusammen, um uns auseinanderzusetzen".


Bericht des Landesbischofs

In seinem Bericht vor der Landessynode ging Landesbischof Tobias Bilz auf die Spannungen ein, die in der Gesellschaft aufgrund des Umgangs mit der Coronapandemie und der Frage des Impfens bestehen. Er machte sehr deutlich, dass aus seiner Wahrnehmung und den Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung sich alle unglaublich bemühen, den Menschen gerecht zu werden. Er wies darauf hin, dass ein Vergleich der aktuellen Situation mit der DDR nicht zutreffend sei. Damals habe eine Regierung systematisch den Menschen Freiheitsrechte genommen, um selbst an der Macht zu bleiben. Heute habe die Regierung die schwierige Aufgabe, die Menschen mit ihren unterschiedlichen Meinungen sicher durch eine weltweite Pandemie zu führen. Er stellte anhand der aktuellen Inzidenzen und Krankenhausbettenbelegung fest, dass die Situation nie so dramatisch gewesen sei wie jetzt. Weiter ging er auch auf die innerkirchlichen Konflikte in der Umsetzung der Strukturanpassungen ein. Er stellte fest: "Während es im Blick auf Corona um die Spannung zwischen persönlicher Freiheit und gemeinsamer Verantwortung geht, müssen wir hier die Pole von Prinzipientreue und Flexibilität aufeinander beziehen." Tobias Bilz sagte: "Wir als Landeskirche sind so etwas wie eine Schicksalsgemeinschaft". Durch die Gemeinschaft in unserer Landeskirche würden Kräfte freigesetzt, Wirkung nach außen erzielt und viele Aufgaben ermöglicht. Er bat alle dringend darum, dass diese Wirkung in dieser Gemeinschaft nicht gefährdet werde, auch wenn man hier einmal eigene Interessen hintenanstellen müsse. Er sei persönlich immer das Ermöglichen von flexiblen Lösungen, aber manchmal würden durch Ausnahmen eben auch neue Ungerechtigkeiten geschaffen.  

Ein drittes Spannungsfeld fügte er noch hinzu: "Es öffnet sich im Moment besonders in der Debatte um den assistierten Suizid. Meines Erachtens konkurriert hier das Selbstbestimmungsrecht Einzelner mit der Wertegebundenheit der Gemeinschaft. Beides sind Grundkoordinaten, die für das Leben unerlässlich sind und doch werden sie gerade jetzt zur Aporie." Er schlussfolgerte, dass alle drei Gegenpole etwas damit zu tun hätten, wie sich persönliche Überzeugungen mit den Sichtweisen anderer bzw. den Erwartungen der Gemeinschaft abgleichen ließen.
Der Landesbischof zitierte aus dem Brief des Paulus an die Römer Verse, in denen Paulus aus den eher dogmatischen Darlegungen Schlussfolgerungen für das konkrete Leben der Christen zieht. Denn was helfe es, wenn wir über den richtigen Glauben Bescheid wissen, aber nicht ins Tun hineinfinden? Das aber werde nur gelingen, wenn der Geist Gottes in uns freisetze, was durch uns in die Welt kommen solle.

Das Segenswort (Röm 15, 13) "Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, dass ihr immer reicher werdet an Hoffnung durch die Kraft des Heiligen Geistes." sei für ihn daher sehr wichtig. 

Zunächst machte er anhand dieses Bibelwortes deutlich: "Fast alle unsere Spannungen haben etwas mit gelingender oder nicht gelingender Kommunikation zu tun. Dabei geht es um Achtsamkeit und Offenheit, das richtige Verhältnis von Reden und Hören sowie das Ringen um Verständnis für einander." Er bat deshalb dringend darum, dass sich jede und jeder prüfe, wie es um die Wirkungen des Heiligen Geistes - Freude, Frieden und Hoffnung - im eigenen Leben stehe. "Wie wollen wir in diesem Sinne wirken, wenn wir selbst voller Enttäuschungen und Sorgen, Ärger und Angst sind?" Es gelte alles abzulegen, was uns beschwert, damit wir wieder Hoffnung schöpfen können. Zur aktuellen Impffrage sagte er: "Es hilft nichts, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es zum Impfen unterschiedliche Meinungen gibt und dass wir gerade nicht in der Lage sind uns gegenseitig zu überzeugen. Ärger aufeinander wird es nicht besser machen. Deshalb lasst uns achtsam für unser eigenes Herzen sein und mit Gottes Hilfe aus der Haltung des Vorwurfs anderen gegenüber herausfinden. Das wird die Voraussetzung dafür sein, dass wir gut beieinander bleiben können." Im Blick auf den Frieden benannte er die Notwendigkeit, Frieden nicht nur auf sich zu beziehen, sondern auch Frieden zu bewirken. Er zitierte drei Prinzipien der Gemeinschaft. St. Egidio, die als Moderatorin an erfolgreichen Friedensverhandlungen beteiligt war: Im Mittelpunkt der Gespräche müsse das Verbindende, nicht das Gegensätzliche stehen, der Dialog dürfe nicht abreißen und allen Beteiligten müsse eine Lebensperspektive eröffnet werden. Diese Prinzipien werde er im Blick behalten auch in den Gesprächen mit den Leipziger Kirchgemeinden, die nun parallel zu einer juristischen Klärung geführt werden müssten. Der Landesbischof nutzte seinen Bericht aber auch, allen anderen Kirchgemeinden ausdrücklich zu danken, dass sie "die Strukturreform – manchmal mit Engagement andermal mit großen Schmerzen – umsetzen. Sie tun es nicht selten unter Zurückstellung eigener Interessen und von der vorsichtigen Hoffnung geleitet, dass daraus vielleicht doch neue Perspektiven gewonnen werden können."

Unter dem Stichwort der Hoffnung erinnerte Landesbischof Bilz daran, was dies für Christen bedeute. Zum einen bezögen Christen diese Hoffnung auf das hier und jetzt und träten dafür ein, dass bereits in dieser Welt Aspekte des Reiches Gottes sichtbar werden. Es sei wichtig, dass Christen sich für die Bewahrung der Schöpfung, für die Linderung des Leides Geflüchteter und für gerechte Lebensverhältnisse einsetzen. Auf der anderen Seite brauche es manchmal stärker den Horizont der Ewigkeit, um dem Auftrag der Kirche gerecht zu werden. Dies bezog Landesbischof Bilz auf die Frage des assistierten Suizides. Die innerkirchliche Debatte drehe sich angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und der gesetzlichen Regelungen um die Frage, ob in diakonischen Einrichtungen der assistierte Suizid zugelassen, angeboten und praktiziert werden sollte. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Handreichung einer Arbeitsgruppe aus Landeskirche und Diakonie hin, welche verschiedenste Aspekte dieses Problembereiches darstelle und einordne. Sie werde Seelsorgerinnen und Seelsorgern, medizinischem Personal sowie Betroffenen und Angehörigen helfen, sich zu orientieren.

Als Landesbischof machte Tobias Bilz den Gedanken der Hoffnung über den Tod hinaus stark. "Mich ergreift ein großes Erschrecken bei dem Gedanken, dass die Bedeutung von Schmerz und Leid der Selbsteinschätzung der Menschen unterworfen wird. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass der assistierte Suizid in diakonischen Einrichtungen praktiziert wird", sagte Tobias Bilz. Damit verbinde er kein Urteil über Menschen, die ihrer Verzweiflung nicht länger standhalten könnten. Es sei ihm bewusst, dass Leben nicht um jeden Preis verlängert werden sollte. Dafür gebe es sinnvolle Regelungen der passiven Sterbehilfe. "Stark machen möchte ich aber, dass wir gerade im Angesicht von Schmerz und Leid, unerfüllten Lebensoptionen und erlebter Sinnlosigkeit vom Reich Gottes sprechen, wo allem Leiden ewiger Trost verheißen ist (Offb 21, 4): Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz wird mehr sein; denn das Erste ist vergangen." Abschließend zititerte er aus seiner Hoffnung und dem, was er in der Bewerbungsrede für den Rat der EKD geäußert habe: Die Potentiale seien in unserer Kirche angelegt, um die Kirche weiterzuführen und in Bewegung  zu bringen.

Nach einer kurzen Pause folgte eine intensive Aussprache zum Bericht des Landesbischofs, in der viele Landessynode ihren großen Dank für diese Impulse aussprachen und eigene Gedanken beisteuerten.


Erste Beratung des Haushaltgesetzes 2022

Nach der Mittagspause startete die Landessynode in die Haushaltberatung. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Till Vosberg, erläuterte den Synodalen zunächst die allgemeine Mitglieder- und Finanzentwicklung anhand von einzelnen Grafiken. Danach nehme die Zahl der Kirchgemeindeglieder weiter ab. Derzeit gehörten zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 647.238 Kirchgemeindeglieder. Trotz der Abnahme der Gemeindeglieder blieben die Kirchensteuereinnahmen und die Kirchgeldeinnahmen noch relativ konstant. Till Vosberg betonte: "Die sächsische Landeskirche verfügt über ein hohes und nachhaltiges Kirchgeldaufkommen, welches innerhalb der EKD seinesgleichen sucht." Der vorliegende Haushalt für das Haushaltjahr 2022 belaufe sich auf 232,564 Mio Euro, wovon 125,5 Mio Euro aus Kirchensteuereinnahmen geplant würden. 51,9 Mio Euro kämen aus dem EKD-Finanzausgleich und 25,2 Mio Euro aus Staatsleistungen. 

Till Vosberg erläuterte nach diesen einleitenden Worten den Antrag des Finanzausschusses. Danach sollen 22.000 Euro für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zusätzlich eingestellt werden. Weiter schlug der Finanzausschuss vor, die Allgemeinkostenzuweisung an die Kirchgemeinden von 14,50 Euro auf 16,50 Euro pro Gemeindeglied und die Zuweisung an die Kirchenbezirke von 2,15 Euro auf 2,25 Euro je Gemeindeglied zu erhöhen. Damit, so Vosberg, würden sich verschiedene Zahlen in Haushaltstellen entsprechend ändern und sich der Gesamthaushalt auf einen Betrag von 234,523 Mio erhöhen. Er begründete diesen Vorschlag damit, dass die Kirchgemeinden in den letzten zwei Jahren mit massiven Einnahmeverlusten bei Kollekten und Spenden auskommen mussten und in dieser Situation unterstützt werden sollen. Im Anschluss an diese Einbringung erfolgte die Aussprache zum Ganzen sowie die erste Lesung der Einzelpläne des Haushaltes.


Beratung der Einzelpläne des Haushaltes

Im Zuge der ersten Beratung des Haushaltes wurden die vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen und verschiedene weitere Änderungsanträge intensiv beraten. Zugestimmt wurde einem selbstständigen Antrag, mit dem ein weiterer Zuschuss von 125.000 Euro für die Ev. Schule für Sozialwesen Moritzburg vorgesehen wird. Ebenfalls wurde der im Antrag des Finanzausschusses enthaltenen Aufnahme von 22.000 Euro für ein Klimaschutzkonzept im Zusammenhang der ersten Lesung zugestimmt. Den selbstständigen Antrag für Mittel für die Digitalstrategie der Landeskirche machte sich der Finanzausschuss zu eigen, die Synode stimmte in der ersten Beratung der Einstellung von 250.000 Euro für diesen Zweck zu, die auch auf das kommende Jahr übertragbar sein sollen. Als Grundlage für die umfassende Digitalisierung kirchlichen Verwaltungshandelns wird im Antrag vorgeschlagen, die 2019 vorgestellten Überlegungen einer Arbeitsgruppe des Landeskirchenamtes zu nutzen und bei der Umsetzung auch externe Expertise zu nutzen.
Ein weiterer selbständiger Antrag hatte die Erhöhung des Orgelfonds, aus dem die Honorare für das gottesdienstliche Orgelspiel gezahlt werden, um 20 Prozent des bisherigen Betrages zum Ziel. Der Finanzausschuss machte sich diesen Antrag ebenfalls zu eigen. Intensiv beraten wurde die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Erhöhung der Allgemeinkostenzuweisung für Kirchgemeinden auf 16,50 Euro pro Gemeindeglied und die Erhöhung der Zuweisung an die Kirchenbezirke auf 2,25 Euro pro Gemeindeglied. Dieser Erhöhung stimmte die Landessynode schließlich mit großer Mehrheit zu. 


Vortrag zu 150 Jahren Landessynode in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Nach der Abendbrotpause führte Synodalpräsidentin Bettina Westfeld in die 150jährige Geschichte der sächsischen Landessynode ein. Sie berichtete von den synodalen Anfängen vor 150 Jahren, dem ausschließlich Männern vorbehaltenen Amt des Synodalen in dieser Zeit, der ersten Frau in der Landessynode, den schlimmen Zeiten der selbsternannten braunen Synode zu NS-Zeiten, den Schwierigkeiten, Themen und Debatten in den Jahrzehnten der DDR-Zeit, den besonderen Umständen nach der Wende bis hin zu den Debatten in den letzten Jahren um Fragen des Umgangs mit Homosexualität und Strukturentwicklungen. Sie machte deutlich, wie in allen Zeiten in der Landessynode gemeinsam diskutiert und um geistliche Fragen gerungen wurde. Das Jubiläum wird im Gottesdienst am Sonntag in der Frauenkirche nochmals gewürdigt werden. 


Beschluss zur planmäßigen Auffüllung der Haushaltrücklage

Nach dem Abschluss der ersten Lesung des Haushaltgesetzes brachte der Finanzausschuss noch einen Antrag ein, welcher sich auf die zukünftigen Haushaltplanungen bezog. In dem Antrag wurde das Landeskirchenamt gebeten, eine rechtliche Grundlage für den nachhaltigen Aufbau einer Haushaltrücklage zu schaffen. Die Rücklage solle langfristig 60 Prozent der für ein Haushaltjahr zu erwartenden Einnahmen aus Kirchensteuer, Finanzausgleich und Staatsleistungen enthalten. Diesen Antrag nahm die Landessynode einstimmig an.


Erste Beratungen zu weiteren Kirchengesetzen

Für den Rechtsausschuss brachte dessen Vorsitzender, der Synodale Alexander Franke, in den Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchenbezirksgesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ein. Mit dem Kirchengesetz solle eine Anpassung der Substanzerhaltungsrücklagen an die gestiegenen Baukosten vorgenommen werden. Die Grundlagen für die bisherigen Beträge seien aus dem Jahr 2009 und aufgrund der Erhöhungen der Baupreise veraltet. Letztere seien seither Prüfungen zufolge um ca. 35 Prozent gestiegen. In enger Abstimmung mit den Regionalkirchenämtern und dem Rechnungsprüfungsamt sei der vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet worden. Er sehe eine stufenweise Anhöhung ab 2023 um 15 Prozent und eine weitere Erhöhung ab 2025 um weitere 20 Prozent vor. Weiterhin werde eine Regelung zur Rücklagenbildung für Neubauten neu eingeführt. Die Synode stimmte diesem Kirchengesetz in erster Lesung zu.

Im Anschluss brachte der Vorsitzende des Rechtsausschusses den letzten Gesetzentwurf ein. Mit dem Kirchengesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Bestimmungen für Pfarrerinnen und Pfarrer werde eine feste Zulage für alle Pfarramtsleitungen eingeführt. Diese Zulage solle künftig grundsätzlich mit der Pfarramtsleitung verbunden sein. Weiter beinhaltet der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Vikarsbezüge, die künftig an die Entwicklung der Pfarrergehälter geknüpft sein und die Hälfte der Bezüge betragen sollen. Der Synodale Franke wies darauf hin, dass die Pfarrervertretung dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt, ihn aber mit verschiedenen Anmerkungen versehen habe. Der Rechtsausschuss habe diese Fragen ebenfalls beraten, jedoch keine abschließende Lösung dafür gefunden. Nach der Einbringung folgte eine intensive Debatte über die Zulage für die Pfarramtsleitungen. Am Ende stimmte die Landessynode dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu. 


Beratung weiterer Anträge

Stellenzulage für Pfarramtsleitung in Vakanzvertretung
Im Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage bat die Landessynode auf Antrag des Rechtsausschusses das Landeskirchenamt, die Frage des Erhalts der Stellenzulage bei Vakanzvertretung in der Pfarramtsleitung grundsätzlich zu klären und auf der Frühjahrstagung 2022 der Synode Bericht zu erstatten.

Ausschöpfung des Vakanzfonds
Weiter stimmte die Landessynode einem selbständigen Antrag zu, mit dem das Landeskirchenamt gebeten wird. zur Frühjahrstagung 2022 einen Überblick zu geben, in welchem Maße der sogenannte "Vakanzfonds" der Landeskirche (nicht verbrauchte Personalkosten, die nach bestimmten Regularien den Kirchenbezirken wieder zur Verfügung gestellt werden) genutzt wurde und in welchem Maß der von den Kirchgemeinden zu erbringende Eigenanteil von 40 Prozent eine unüberwindbare Hürde darstellte. Der Bericht soll ausdrücklich beide Tranchen des Vakanzfonds berücksichtigen und einen Ausblick auf die zukünftige Entwickliung des Fondsvolumens geben. 

Qualisfizierung von IT-Lösungen zur Zusammenarbeit
In einem letzten Antrag dieses Tages wurde das Landeskirchenamt gebeten, zur Frühjahrstagung 2022 ein Konzept vorzustellen, wie und in welchen Zeiträumen vorhandene IT-Lösungen soweit qualifiziert werden können, dass eine plattformübergreifende, nutzerfreundliche und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechende Zusammenarbeit zwischen Haupt- , Neben- und Ehrenamtlichen in der Landeskirche möglich wird. Das Konzept sollte sich dabei an dem Stand der Technik (u.a. Calendar-Sharing, Collaboration, File-Sharing, Contact-Management) orientieren und über das bisherige Maß einer Dateiablagemöglichkeit (CN-Cloud) deutlich hinausgehen. 


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