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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Frühjahrstagung 2022

Sonntag, 10. April 2022

Bereich

Gottesdienst zum Palmsonntag in der Frauenkirche Dresden

Die Mitglieder der 28. Landessynode nahmen gemeinsam am Gottesdienst zum Palmsonntag in der Dresdner Frauenkirche teil. In seiner Predigt zum Predigttext Johannes, 17, 1-8 ging Landesbischof Tobias Bilz auf das Beten und die Haltung im Gebet ein. Jesus hebt im Gebet seinen Kopf gen Himmel, schaut mit geöffneten Augen auf der Suche nach Gott nach oben. Dies sei eine andere Gebetshaltung als wir Christen sie oft einnähmen, so der Landesbischof. Wir seien gewohnt, beim Beten den Kopf zu senken, die Hände zu falten und die Augen zu schließen. Jesus dagegen schaut nach oben, suchend in den Raum zwischen Himmel und Erde – wissend um seine Grenzen und bittend um Gottes Hilfe.

„Dies ist die Möglichkeit, die wir Christen im Gebet haben“, so Tobias Bilz. „Wir können im Gebet Dinge in Gottes Hand legen, sie ihm anvertrauen.“ Gerade dort, wo wir an unsere Grenzen kommen, wo wir nicht mehr weiter wissen, sei es gut, auf Gottes Hilfe vertrauen zu können. Das Gebet sei aber auch dafür da sich zu vergewissern, wo es gelte selbst aktiv zu werden und wo wir stattdessen auf Gott vertrauen sollten.

In seinem Gebet sieht Jesus den Weg des Leidens bereits vor sich und bittet Gott darum, ihm seine Würde zu lassen, wenn andere sie ihm absprechen werden. Auch unter uns sei die Sehnsucht nach Anerkennung und Glanz groß, sagt Tobias Bilz. Auch wir würden uns darum sorgen, dass wir möglichst gut dastehen – als Person, aber auch als Kirche. Jesus befreie sich in seinem Gebet von der Sorge darüber, was andere Menschen denken könnten. Daraus sollten wir lernen, so der Landesbischof. „Lasst uns nicht um unseren guten Ruf besorgt sein, sondern darum, dass Gott die Ehre gegeben wird und den Menschen geholfen wird.“


Nach dem gemeinsamen Gottesdienst in der Dresdner Frauenkirche kamen die Synodalen im Haus der Kirche zur öffentlichen Sitzung zusammen. Die öffentlichen Sitzungen der Tagung werden per Livestream übertragen. Nach Eingängen, Mitteilungen und einem Urlaubsgruß für einen Synodalen fand die zweite Lesung des auf der Tagesordnung stehenden Artikelgesetzes statt. 

Die 28. Landessynode beschloss das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 und des Zuweisungsgesetzes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in zweiter Lesung. 


Bericht des Ad-hoch-Ausschusses "Digitale Gremiensitzungen"

Nach der Eröffnung der zweiten öffentlichen Sitzung nach dem Mittagessen hörten die Mitglieder der Landessynode einen Bericht des Ad-hoc-Ausschusses „Digitale Gremiensitzungen“. Der Synodale Dr. Matthias Schwarz erläuterte zu Beginn den Auftrag an den Ad-hoc-Ausschuss sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Weiter erläuterte er die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses und einer in der Landeskirche durchgeführten Umfrage. Zwei Drittel der befragten 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage hätten sich dabei deutlich für die Beibehaltung digitaler Gremiensitzungen auch nach der Pandemie ausgesprochen. Benannt worden seien hier vor allem Effizienz und Ressourcenschonung. Insgesamt könne gesagt werden, dass in den zwei Jahren der Pandemie wertvolle Erfahrungen mit digitalen Gremiensitzungen gesammelt werden konnten. Das Fazit sei, dass rechtliche Regelungen im Umgang mit digitalen Formaten gefunden werden müssten, die so allgemeingültig formuliert seien, dass sie nicht aller zwei Jahre angepasst werden müssen. Eine Gleichstellung digitaler Gremiensitzung mit analogen Gremiensitzungen sollte ermöglicht werden, sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch hybride Sitzungen sollten dem Grundsatz nach ermöglicht werden, auch wenn mit ihnen noch etwas komplexere Herausforderungen verbunden seien. Die Differenzierung der Verwendbarkeit digitaler Formate sei außerordentlich wichtig und daher sollten die Gremien künftig selbst entscheiden sollten, ob sie diese Formate nutzen wollen oder nicht.

 


Beratung der Konzeption Kirchenmusik der EVLKS „Auf, Seele, Gott zu loben“

Die durch eine Arbeitsgruppe erarbeitete Konzeption zur Kirchenmusik in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens war allen Synodalen zugegangen und vom Theologischen Ausschuss intensiv beraten worden. Der Synodale Christian Kühne stellte der Landessynode den Antrag des Theologischen Ausschusses vor, mit dem die Konzeption den Kirchgemeinden zur Umsetzung empfohlen werden sollte. Nach einer Aussprache im Plenum überwies die Landessynode den Antrag zurück in den Theologischen Ausschuss. Sie unterstützte damit das Anliegen eines Änderungsantrages, die Konzeption zunächst noch fortzuschreiben, bevor sie allen Kirchgemeinden, Kirchenbezirken, Werken und Einrichtungen übergeben und zur Umsetzung empfohlen wird. 


Personalentwicklungskonzept für kirchliche Berufe

Die Landessynode stimmte dem Antrag des Bildungs- und Erziehungsausschusses zu und bat damit das Landeskirchenamt um die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes für kirchliche Berufe in der sächsischen Landeskirche. Dieses Konzept solle die wesentlichen Aspekte der Personalgewinnung, der Personalpflege und -bindung und der Personalentwicklung bündeln, sie aufeinander beziehen und zukunftsweisend entfalten. Dabei sollen auch Erfahrungen und Konzepte der unterschiedlichen kirchlichen Ebenen (Kirchenbezirke, Regionen, Struktureinheiten) einbezogen werden. 


Bericht des Diakonischen Werkes

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Sachsen, Dietrich Bauer, begann seinen Bericht mit dem Wochenspruch des Sonntags Okuli. Das Pflügen eines Ackers erfordere die Fokussierung auf die Ackerfurche. Das Fokussieren auf die eigentlichen Aufgaben sei gerade in der aktuellen, schnellen, unübersichtlichen Zeit zwingend erforderlich, um die Arbeit zu bewältigen. In seinem Bericht ging er dann auf die Aufgaben ein, die von der Diakonie in Sachen im letzten Jahr zu bewältigen waren. 

Die Ukraine-Krise beschäftige auch die Diakonie Sachsen und sei in vielerlei Hinsicht ein epochaler EInschnitt, sowohl in friedensethischer als auch in fiskalischer und sozialer Hinsicht. Er macht dies deutlich daran, dass die Gelder, die für Militär zur Verfügung gestellt wurden, an anderen Stellen fehlen werden. Weiter berichtete er, dass die Herausforderungen bei der Aufnahme von Geflüchteten diesmal vollkommen andere seien als 2015 - diesmal wären es in der Mehrzahl Frauen und Kinder, aber auch viele ältere Menschen, die kämen und aufgenommen werden müssten. In Sachsen seien dies bis jetzt ca. 25.000 Geflüchtete, man rechne jedoch von einem weiteren Anstieg dieser Zahlen. Zudem gehe es nicht nur um eine kurzfristige Aufnahme, man müsse sich in allen Strukturen auf einen längerfristigen Aufenthalt der Geflüchteten einstellen. Die Diakonie Sachsen und die Kirchgemeinden in Sachsen seien in vielfältiger Weise in der Unterstützung Geflüchteter engagiert. 

Weiter ging Dietrich Bauer auf die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein, welche für die Diakonie Sachsen aufgrund der nicht beschlossenen allgemeinen Impfpflicht zu einer Gerechtigkeitsfrage geworden sei. So sehr es sinnvoll sei, dass Mitarbeitende in der Pflege sich und andere durch eine Impfung vor einer Infektion schützen, so habe das Thema der Impfung doch auch innerhalb diakonischer Einrichtungen zu einer Verschärfung der Konflikte und der Personalsituation geführt. "Die Pandemie ist für pflegende Menschen keine Privatsache, aber die Versorgung hilfebedürftiger Menschen ist es eben auch nicht.", sagt Bauer. Die Diskussion um die Impfpflicht sei kontraproduktiv für das Berufsfeld der Pflege gewesen, welches schon vor der Pandemie von Nachwuchsproblemen geprägt war und angesichts eines Anstieges der zu Pflegenden künftig vor riesigen Problemen stehe. 

Dietrich Bauer ging auch auf die Haus- und Straßensammlung ein, welche durch die Umstrukturierung der Diakonie unter neuen Rahmenbedingungen stattfinde und durch die Corona-Pandemie leider fast zum Erliegen gekommen sei. Da die Sammlung für die Finanzierung bestimmter diakonischer Projekte dringend erforderlich sei, werde sie künftig den neuen Erfordernissen angepasst. Bauer erläuterte die einzelnen Spendenformate, mit denen künftig Spenden durch den Landesverband Diakonie Sachsen gesammelt werden sollen. 

Im letzten Teil seines Berichtes ging Dietrich Bauer auf den Prozess der Neustrukturierung der DIakonie Sachsen ein, welcher inzwischen in der vierten Etappe angekommen sei. Es seien zusätzliche Arbeitsbereiche hinzugekommen und in einem strategischen Eckpunktepapier und einem neuen Organigramm aufgenommen worden. Der Vorstand der Diakonie Sachsen werde über die neustrukturierte Geschäftsstelle und die neuen Beiträge in allen diakonischen Werken und Trägern in den nächsten Monaten vor Ort informieren und diese gemeinsam beraten. Zum Recht auf assistierten Suizid und die noch anstehende Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2020 sei eine „Orientierung zu ethischen Fragen des assistierten Suizids“ in Zusammenarbeit von Landeskirche und Diakonie durch eine Arbeitsgruppe entstanden. Auch das Bundesteilhabegesetz sowie das Thema Wohnungslosigkeit beschäftige die Diakonie in Sachsen. Zuletzt stellte Dietrich Bauer das Projekt "Farbtupfer" vor, in welchem Kunst als Mittel der Inklusion gefördert wurde, und ging auf die Angebote des Projektes "Demokratie gewinnt" ein, die von diakonischen und kirchlichen EInrichtungen sowie Kirchgemeinden genutzt werden können. Dem Bericht folgte eine Aussprache, an der sich viele Synodale beteiligten. 

 

 


Überarbeitung der Richtlinie Vakanzfonds

Die Synode empfahl dem Landeskirchenamt durch die Zustimmung zu einem Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses drei Eingaben zum Vakanzfonds zur Berücksichtigung und verband damit die Bitte, die Richtlinie möglichst weit auszulegen. Weiter bat sie das Landeskirchenamt, die Kirchgemeinden über die Möglichkeiten des Vakanzfonds zu informieren und an der Richtlinie zum Vakanzfonds einzelne Änderungen vorzunehmen. Konkret solle der erforderliche Eigenanteil rückwirkend ab 1. Januar 2022 auf 20 Prozent abgesenkt werden und eine Untergrenze für Stellenaufstockungen von 0,10 VzÄ eingezogen werden.  


Diskussion über flexible Lösungen in Gemeindepädagogik und Verkündigungsdienst

Die Synode beriet über einen Antrag zur Zuordnung von mehr gemeindepädagogischen Stellenanteile in den Großstädten. Mit ihm brachte der Ausschuss das Anliegen einer Eingabe ins Plenum, die Grundsätze der Stellenplanung nochmals zu überdenken. Die Landessynode stimmte dem Antrag nach intensiver Debatte mehrheitlich zu. Das Landeskirchenamt wird nun um die Prüfung gebeten, wie eine Zuordnung von mehr gemeindepädagogischen Stellenanteilen in den Großstädten erfolgen kann, da dort mehr Mentorate anfallen. Das Landeskirchenamt wird weiterhin gebeten werden, nach Lösungen zu suchen, um derzeit beschäftigte MItarbeitende nicht im Rahmen der Struktur- und Stellenplanung 2025 zu verlieren (zum Beispiel durch Nutzung von Mitteln aus dem Vakanzfonds). Zudem soll eine Flexibilisierung des "Dreigespanns" als Zukunftsmodell geprüft werden, damit Stellenanteile aus einem Bereich der Verkündigung in andere Bereiche verlegt werden können. 


Beitritt zum Verein United4rescue

Als letzter Punkt stand ein selbständiger Antrag des Synodalen Martin Staemmler-Michael auf der Tagesordnung. Pfarrer Staemmler-Michael begründete seinen Antrag, die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens solle dem Verein United4rescue beitreten, mit dem christlich-ethischen Auftrag der Kirche. Bei der Seenotrettung gehe es darum, das Leben von Menschen zu retten. Für den Sozial-Ethischen Ausschuss erläuterte Florian Barthel die Beweggründe, warum der Ausschuss nach langer ausschussübergreifender Beratung dieses Themas der Meinung ist, diese Frage nicht durch eine Mitgliedschaft der Landeskirche zu lösen, sondern vielmehr die Kirchgemeinden darum zu bitten, sich mit der Frage zu beschäftigen und Entscheidungen zur Flüchtlingshilfe zu treffen. Das Anliegen der Seenotrettung sei unstrittig für alle. Dies verdeutlichen auch weitere Synodale in ihren Redebeiträgen. Die Präsidentin der Landessynode wies darauf hin, dass die Drucksache 111 des Sozial-Ethischen Ausschusses voraussichtlich gemäß Geschäftsordnung § 37 Abs. 1.1 beschlossen werde. Damit werde das Landeskirchenamt gebeten, einen Gesprächsprozess zur Mitgliedschaft von Kirchgemeinden in Initiativen zur Seenotrettung wie beispielsweise dem Verein „United for Rescue“ anzuregen und dem Sozial-Ethischen Ausschuss darüber zur Herbsttagung zu berichten. Sie machte damit deutlich, dass im Falle einer Ablehnung des vorliegenden Antrages die Synode die Beschäftigung mit der Seenotrettung, die Unterstützung von Vereinen für Seenotrettung dennoch empfehlen werde. Nach der Abendbrotpause wurde die Debatte fortgesetzt. Der Antrag wurde schließlich mit 44 Gegenstimmen abgelehnt. In einem abschließenden Wort fasste Bettina Westfeld die Ergebnisse der Tagung noch einmal mit dem Wort "Verantwortung" zusammen. Die Synode beschloss die Tagung mit Gebet und Gesang. 

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