28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Frühjahrstagung 2022

Samstag, 9. April 2022

Andacht zu Beginn der öffentlichen Sitzung

Nachdem die Synodalen am Freitag bereits in den Ausschüssen gearbeitet hatten, kamen sie zu Beginn der öffentlichen Sitzung am Samstagmorgen zunächst zu einer Andacht zusammen. Diese wurde von Superintendentin Ulrike Weyer aus Plauen gehalten. Sie begann mit einem Zitat von Martin Luther: "Ich habe heute viel zu tun, deshalb muss ich heute viel beten." Auch vor den Synodalen läge nun viel Arbeit und es sei gut, diese mit Andacht und Gebet zu beginnen. Die Landessynode mache sich heute auf einen weiten Weg hinein in die weltweite Ökumene, aber auch konkret von Karlsruhe nach Krakau. In Karlsruhe finde in diesem Jahr das Treffen des Ökumenischen Rates der Kirchen statt, in Krakau im nächsten Jahr die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes. Die weltweite lutherische Kirche sei bunt und vielfältig - das habe sie selbst zur Vollversammlung in Namibia erleben dürfen. Aber natürlich gebe es auch in dieser Gemeinschaft Konfliktthemen und Streitfragen. Dies sei heute noch anders als damals in der Gemeinde in Rom, mit der der Apostel Paulus in Briefkontakt stand. Auch damals gingen die Menschen nicht zimperlich miteinander um, wenn sie sich über Fragen der Lebens- und Glaubenspraxis stritten. Damals wie heute erleben wir in solchen Konflikten Verletzungen und müssen uns in Versöhnung und Frieden üben. Es dürfe Unterschiede geben, Liebe respektiere Grenzen und andere Haltungen. "In der weltweiten Ökumene lernen wir, aufeinander zu hören und voneinander zu lernen.", so schloss Weyer. 


Eröffnung der Sitzung und Verpflichtung einer neuen Synodalen

Zu Beginn der ersten öffentlichen Sitzung der Frühjahrstagung der Landessynode wurde zunächst ein neues Mitglied der 28. Landessynode offiziell verpflichtet und in einen Ausschuss gewählt. Pfarrerin Beate Damm, die als Schulpfarrerin am Ev. Kreuzgymnasium in Dresden tätig ist, vertritt in Nachfolge von Pfarrer Walter Lechner nun den Wahlkreis Dresden-Mitte in der 28. Landessynode. Sie leistete vor allen Synodalen den Eid und wurde danach in den Sozial-Ethischen Ausschuss gewählt. 


Verbundenheit in der weltweiten Ökumene

In das Schwerpunktthema „Weltweite Ökumene“ führte Synodalpräsidentin Bettina Westfeld ein. Es wurde gewählt, um auf das Treffen des Ökumenischen Rates der Kirchen im September 2022 in Karlsruhe und die Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Krakau 2023 hinzuweisen. Sie zitierte Landesbischof Johannes Hempel, der die kirchliche Gemeinschaft als „Schiff Gottes, welches durch die Stürme der Zeit mitsegelt, nicht untergeht und schließlich im Hafen ankommt“ bezeichnet hat. Es gehe um das weltweite Verbundensein von Christen im Glauben und dieser Gemeinschaft. Diese Verbundenheit im Glauben sei aktuell überlebensnotwendig für die Kirchen in Osteuropa, die sich mit Krieg, Leid und Flucht konfrontiert sehen. Die sächsische Landeskirche ist mit den Kirchen verbunden und unterstützt sie in der Versorgung der Geflüchteten. Die Themen des Konziliaren Prozesses, Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung seien dabei untrennbar miteinander verbunden.


Grußwort von Bischof Dietrich Brauer

Dietrich Brauer grüßte die sächsische Landessynode mit dem Wochenspruch der Karwoche. Dieses Jahr sei eine Passionszeit für unsere Gesellschaft, für unsere Länder, für unsere Kirchen. Vor allem sei es eine Passions- und Leidenszeit für die Menschen in der Ukraine. Als Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland sagte er: „Das was wir von dort hören aus den Medien, und was fast noch wichtiger von unseren Glaubensgeschwistern aus erster Hand, erschreckt und entsetzt. Jeden Tag kommen noch mehr gräuliche Nachrichten. Wir bitten Gott um Sein Erbarmen. Wir bitten, dass Er eingreift. Das Er richte und Frieden gebe. Aber noch ist es wohl nicht soweit, noch soll das Kreuz getragen werden und der bittere Kelch ausgetrunken werden. Das wollen wir nicht annehmen, das können wir nicht begreifen. Auch Jesus hat den Vater gebeten: lass diesen Kelch an mir vorübergehen. Er weiss, was wir füllen und er ist da auf diesem Passionsweg. Er hat uns berufen in eine Kirchengemeinschaft mit den Gemeinden in Russland, der Ukraine, Belarus und anderen Ländern und natürlich mit unserer Partnerkirche in Sachsen. Und es ist ganz wertvoll, dass wir diese Gemeinschaft leben und aus ihr Kraft schöpfen können in dieser denken Zeit. Die russischen Menschen müssen nun konfrontieren mit der bitteren Erkenntnis eigener Ohnmacht etwas zu ändern, mit schmerzhaften Fragen der einen und der kollektiven Verantwortung, und ja, mit der mutmassliche Mehrheit stummer oder gar lauter Unterstützung." Seit seiner Ankunft hier in Deutschlang bewundere er den grossartigen und vielfältigen Einsatz für die Opfer des Krieges: "Die zahlreichen Gottesdienste und Friedensgebete, an denen ich teilnehmen durfte, setzen starke Zeichen der Solidarität, bezeugten die eindeutige Wahrheit des Evangeliums, den Willen zur Verwerfung der Macht des Bösen und verleihen Widerstandskraft. Da sind schon helle Lichter, die uns dieses dunkle Tal erleuchten. Da sind schon Hände der tätigen Liebe, die Hass überwindet. Da ist schon Hoffnung auf den neuen Morgen, an dem die Sonne der Befreiung aufgeht. Da ist der Auferstandene vor uns, der will, dass wir nicht untergehen, sondern leben."

 


Theologischer Impuls zur weltweiten Ökumene

Oberkirchenrat Friedemann Oehme, Referent für Ökumenische Beziehungen, beginnt seinen theologischen Impuls zur weltweiten Ökumene mit einem Zitat von Martin Buber: "Alles wirkliche Leben ist Begegnung. Wenn wir aufhören, uns zu begegnen, ist es, als hörten wir auf zu atmen." Begegnung sei das Leitbild für die weltweite Ökumene und das Leitbild der Gemeinschaft der christlichen Kirchen.

Friedemann Oehme weist ebenfalls auf die anstehenden großen Ökumene-Treffen hin. Im September 2022 finde in Karlsruhe die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen statt, zum ersten Mal seit 1948. Danach treffe sich 2023 die Lutherische Glaubensfamilie in Krakau. Im selben Jahr veranstalte auch die sächsische Landeskirche wieder ein Begegnungstreffen zwischen sächsischen Kirchgemeinden und ihren Partnergemeinden. Er freue sich, dass in der sächsischen Landeskirche vielfältige Partnerschaften gepflegt würden, sowohl zwischen Kirchgemeinden, aber auch zwischen Kirchen. Durch regelmäßige Besuche der Partnergemeinden und Partnerkirchen, durch Begegnungsreisen und Austauschprogramme würden so Beziehungen weltweit aufrecht erhalten. „All diese Begegnungen führen dazu, dass man sich kennenlernt und sich in schwierigen Zeiten auch unterstützt.“


Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung

Unter der Überschrift der weltweiten Ökumene stellten sich die Beauftragten für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsverantwortung vor und gaben der Landessynode Einblick in ihre Arbeitsbereiche und Angebote. 
Helena Funk arbeitet in der Arbeitsstelle "Eine Welt" zu den Themen weltweite Gerechtigkeit, Michael Zimmermann ist Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit in der Landeskirche, Manuela Kolster arbeitet als Referentin für Umwelt und Ländliche Entwicklung an der Heimvolkshochschule Kohren-Sahlis und ist gleichzeitig Ansprechstelle für Umweltfragen in der Landeskirche und Dr. Anne-Kristin Römpke ist die Beauftragte für Schöpfungsverantwortung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.

In einem Film kamen Christen aus Indien, aus zwei Ländern östlich von Simbabwe sowie aus Australien zu Wort, die von ihren Erfahrungen mit diesen Themen in ihren Kirchen berichteten. In einem weiteren Film wurden Christen und Kirchgemeinden aus Sachsen vorgestellt, bei denen die Themen Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung bereits gelebte Praxis sind.

Die Beauftragten setzen Impulse in den drei Themenbereichen, beraten und untertützen aktiv Gemeinden und Kirchenbezirke, die sich bereits engagieren oder damit beginnen wollen. Eine kleine Übersicht über Möglichkeiten, Projekte und thematische Veranstaltungen finden Sie hier.

Im Rahmen des thematischen Impulses startete auch die Aktion: "Zwischen Karlsruhe und Krakau - Eine Veranstaltung in jedem Kirchenbezirk". Die Synodalen wurden eingeladen, in ihren Kirchenbezirken anzuregen, in der Zeit zwischen den beiden Vollversammlungen zu einem der Themen Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung eine thematische Veranstaltung auf Bezirksebene durchzuführen. Das könnte z.B. ein thematischer Regionalgottesdienst sein, zu dem aus der ganzen Region gepilgert wird. Möglich wäre aber auch eine thematische Bezirkssynode, eine konkrete Aktion oder eine klassische Diskussionsrunde zu einem bestimmten Thema. Die Synodalen fanden sich noch auf der Sitzung zusammen, um über Möglichkeiten im eigenen Bezirk zu beraten. Zur Präsentation.

Weitere Informationen zu den einzelnen Arbeitsbereichen finden Sie hier:
Weltweite Gerechtigkeit - Arbeitsstelle Eine Welt
Friedens- und Versöhnungsarbeit
Schöpfungsverantwortung 
Ökumene
Partnerschaftsbeziehungen

Informationen zu Friedensgebeten, zur Ukraine-Hilfe und Berichte zur aktuellen Lage aus osteuropäichen Partnerkirchen sind zu finden unter der Themenseite 
Friedensgebete und Hilfe für die Ukraine

 


Erste Beratung der Kirchengesetze

Für den Rechtsausschuss führte der Synodale Dr. Jochen Kinder in den vorliegenden Entwurf des Kirchengesetzes über die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes ein. Mit dem Gesetzentwurf soll das Verfahren und der Ablauf der Wahlhandlung gestrafft und auch die Vorbereitung der Wahl verändert werden. Dr. Kinder berichtete der Synode von den Beratungen im Rechtsausschuss, die im Ergebnis zu dem vorliegenden Antrag führten, dass der Gesetzentwurf abzulehnen ist und ein überarbeiteter Entwurf erbeten werden soll. Er stellte klar, dass der Rechtsausschuss den vorliegenden Entwurf grundsätzlich unterstütze, insbesondere die Straffung der Wahlhandlung sowie die klare Regelung für den Fall einer Nichtwahl sehr begrüße und diese Regelungen auch in einem neuen Entwurf beibehalten möchte. Der Rechtsausschuss unterstütze auch die Abschaffung des bisher existierenden synodalen Vorschlagsrechtes bei gleichzeitiger Stärkung der synodalen Beteiligung in der Vorbereitung der Wahl. Allerdings schlägt der Ausschuss vor, dass diese Vorbereitung nicht – wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen – durch die Kirchenleitung, sondern durch eine gesonderte Wahlvorbereitungsgruppe erfolgt, deren synodale Mitglieder durch die Synode direkt gewählt werden sollen. Da dieser Vorschlag neben einer Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs auch eine Verfassungsänderung notwendig mache, bittet der Rechtsausschuss die Synode, das Kirchengesetz abzulehnen und das Landeskirchenamt um einen neuen Gesetzentwurf sowie die Vorbereitung der notwendigen Verfassungsänderungen zu bitten.

In der Aussprache zum Ganzen im Vorfeld der ersten Beratung des Kirchengesetzes wird intensiv über das synodale Vorschlagsrecht sowie die Verantwortung für die Vorbereitung einer solchen Wahl gesprochen. In der folgenden Abstimmung wurde der Entwurf des Kirchengesetzes abgelehnt. Zum Vorschlag einer Bitte an das Landeskirchenamt die Überarbeitung des Gesetzes betreffend gab es zwei Änderungsanträge, welche beide angenommen wurden. Damit wird nun auch gebeten, das synodale Vorschlagsrecht beizubehalten und zu prüfen, wie die Pausenzeiten zwischen den Wahlgängen und die Beendigung der Wahl nach dem 5. Wahlgang geregelt werden kann.


Für den Finanzausschuss brachte die Synodale Barbara Pfeiffer den Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über das Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltplanes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens für das Haushaltjahr 2022 und des Zuweisungsgesetzes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ein. Damit schlug der Finanzausschuss – in Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes – ein Artikelgesetz zur Änderung von drei Kirchengesetzen vor. Mit dem Kirchengesetz sollen u.a. Neuerungen im Bereich der Rücklagenbildung im landeskirchlichen Haushalt  eingeführt werden. So soll künftig das planmäßige und langfristige Auffüllen der Haushaltrücklage im landeskirchlichen Haushalt mit einer besonderen Regelung ermöglicht werden. Zudem wird mit der Kirchensteuerrücklage eine zusätzliche Rücklage eingeführt. Damit sollen künftig die Kirchensteuermehreinnahmen nicht mehr wie bisher in die allgemeine Haushaltrücklage fließen, sondern künftig nach dem bewährten Verteilschlüssen auch den Kirchgemeinden und Kirchenbezirken zu Gute kommen. Diese sollen dann nach zwei Jahren automatisiert als Allgemeinkostenzuweisung an Kirchgemeinden und Kirchenbezirke verteilt werden. Die Landessynode stimmte dem Vorschlag des Finanzausschusses zu und beschloss damit die vier Artikel des Kirchengesetzes in erster Lesung.


Weitere Anträge aus den Ausschüssen

Umfrage zu rechtlichen Hürden infolge der Strukturreform
Die Synode stimmte einem Antrag des Rechtsausschusses zu, mit dem die Synode eine Umfrage unter den Kirchgemeinden anregt, die die rechtlichen Hürden und Beschwernisse infolge der Strukturreform evaluiert. Mit diesem Beschluss werden verschiedene Eingaben an die Landessynode sowie die dem Rechtsausschuss zugewiesenen Drucksachen 51 und 82 aufgegriffen. Das Landeskirchenamt wird gebeten, bei der Durchführung der Umfrage zu unterstützen.

Qualifizierung von IT-Lösungen zur Zusammenarbeit zwischen Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen in der Landeskirche
Die Landessynode dankte den Mitarbeitern und MItarbeiterinnen des Landeskirchenamtes, insbesondere denen der IT für die Erarbeitung der Vorlage 30 zur Vverbesserung der digitalen Zusammenarbeit von Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen und bat darum, die Arbeit fortzusetzen. Der Finanzausschuss und das Landeskirchenamt wurden gebeten, bei den Haushaltberatungen ab 2023 den Finanzbedarf für die Umsetzung der Konzeption zu berücksichtigen. 

Aussprache zu Fällen sexualisierter Gewalt durch den ehemaligen Jugendwart Kurt Ströer

In einem außerordentlichen Tagesordnungspunkt berichtete Bettina Westfeld den Landessynodalen von dem Gespräch, von dem sie zusammen mit Landesbischof Tobias Bilz und Präsident Hans-Peter Vollbach kurz zuvor zurückgekehrt war. Eingeladen worden waren sie von 17 Betroffenen von Kurt Ströer, welche sich in Dresden zusammengefunden hatten. Der Diakon und langjährige Jugendwart Kurt Ströer hatte an den heute 55- bis 78jähren Männern in deren Jugend sexuelle Übergriffe und geistlichen Missbrauch verübt. In dem Gespräch berichteten die Betroffenen den Vertretern der Landeskirche von den schlimmen Erfahrungen.

Präsident Vollbach erläuterte der Synode, dass sich inzwischen 30 Betroffene von Kurt Ströer bei der Landeskirche gemeldet hätten. Das, was Kurt Ströer an ihnen verübt habe, sei sowohl nach damaligem als auch nach heutigem Recht eine Straftat.

Landesbischof Tobias Bilz machte deutlich, dass das, was die Betroffenen damals und über lange Jahre ausgehalten haben, angehört und ausgehalten werden müsse. Es dürfe nicht relativiert werden. Bei Kurt Ströer werde die Relativierung vorgenommen, indem man auf die guten Wirkungen von Kurt Ströer hinweist. Dies sei nicht statthaft. Es sei notwendig, dass wir als Kirche nun konkret auf die Schattenseiten von Kurt Ströer schauen. „Wenn Seelsorge, Bekehrung oder eine geistliche Lebensübergabe verkoppelt wurde mit einem sexuellem Übergriff, ist die Gottesbeziehung dieses Menschen für immer damit verkoppelt – praktisch unheilbar“. Diese schlimmen Erfahrungen geistlichen Missbrauchs müssten in der Landeskirche aufgearbeitet werden, sagt Tobias Bilz. Er bat all jene, die Missbrauch erfahren haben, nochmals darum sich zu melden. Er kündigt vor der Landessynode an, dass dieses Thema die Landeskirche eine lange Zeit begleiten werde. Dies gelte es auszuhalten.

Präsident Vollbach informierte die Landessynode über die nun geplante Form der Aufarbeitung der Taten von Kurt Ströer durch den Forschungsverbund FORUM. Im Fall der Übergriffe in der Kirchgemeinde Pobershau sei Anfang dieses Jahres eine Unabhängige Aufarbeitungskommission eingesetzt worden. Alle Betroffenen könnten sich an die Ansprechstelle der Landeskirche und an die Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leides wenden. Um solche Taten in Zukunft zu verhindern, habe die Landeskirche die EKD-Richtlinie in das eigene Kirchengesetz übernommen. Nun sei eine Gewaltschutzverordnung beschlossen worden, die ab 2023 zum Beispiel das Vorlegen von erweiterten Führungszeugnissen, das Unterzeichnen eines Verhaltenskodexes sowie regelmäßige Schulungen für alle Haupt- und Ehrenamtlichen vorsehe. Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt gingen die Mitglieder der Landessynode gemeinsam zum Gebet in die Dreikönigskirche.

Impressionen

Freitag, 08. April 2022

Frühjahrstagung der 28. Landessynode beginnt

Heute begann in Dresden die Frühjahrstagung der 28. Landessynode. Bis zum Abend tagten die Ausschüsse im Stadtgebiet verteilt. Am Sonnabend kommen sie zur öffentlichen Sitzung im Haus der Kirche zusammen. Die Tagung findet vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Corona-Inzidenz unter Hygieneregeln statt, alle Anwesenden werden gebeten sich täglich testen zu lassen. Aufgrund der Abstandsregeln ist eine Teilnahme von Gästen nicht möglich. Die öffentlichen Teile der Tagung können im Livestream am Samstag und Sonntag verfolgt werden.

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