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28. Landessynode – Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

28. Landessynode - Bericht verschobene Frühjahrstagung - Freitag & Samstag

Freitag, 09. Juli 2021

 

10:00 - 19:00 Uhr

Arbeit in den Ausschüssen (zum Teil extern)


Der erste Sitzungstag der Landessynode am 9. Juli 2021 ist komplett für die Arbeit in den Ausschüssen vorgesehen. Nach der Konstituierung der Ausschüsse der 28. Landessynode im Juni 2020 und der Verschiebung der Herbsttagung auf das Frühjahr 2021 gab es bis auf wenige Ausnahmen keine Ausschusssitzungen in Präsenz. Viele Eingaben konnten dadurch bisher nicht beraten werden. 

Durch ein entsprechendes Hygienekonzept mit tagaktuellen Tests ist die Arbeit in den Ausschüssen in Präsenz möglich. Die Ausschüsse haben volle Tagesordnungen und beraten sowohl die aktuellen Gesetzentwürfe als auch die ihnen durch das Präsidium zugewiesenen Eingaben. Ob aus einer Eingabe ein Antrag des entsprechenden Ausschusses an die Landessynode wird, steht somit erst im Verlauf dieses Sitzungstages fest. Bringt ein Ausschuss einen Antrag in die Landessynode ein, so wird dieser durch das Präsidium auf die Tagesordnung gesetzt und dann an den folgenden Sitzungstagen im Plenum beraten.

Abgesehen von zwei Ausschüssen im Haus der Kirche, beraten weitere Ausschüsse im Hotel Martha, in der Evangelischen Hochschule Dresden (Johannstadt) sowie im Landeskirchenamt und dem Gemeindehaus der Lukaskirchgemeinde (Südvorstadt).

Am ersten Sitzungstag einer Synodaltagung findet regelmäßig eine Pressekonferenz statt, in der die Synodalpräsident/in und weitere Gesprächspartner die wichtigsten Themen der Tagung erläutern und für Fragen von Journalisten zur Verfügung. So begrüßte Vizepräsident Christoph Apitz die Vertreter der Medien und stellte den Verlauf der Synodaltagung mit der Behandlung der Kirchengesetzen vor. Für den Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Sachsen, OKR Dietrich Bauer, habe sich die Diakonie neu aufgestellt, sie sei eine engagierte Anwältin und Brückenbauerin in die Gesellschaft hinein und sie habe als Kompetenzzentrum die bisherigen Auswirkungen der Pandemie „ganz gut überstanden“. 

Diakonie sei aber mehr als nur Pflege und Heime, sondern auch Arbeit mit Kindern und Familien. Die Diakonie sei wachsam, dass die zukünftige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht auf Kosten der sozialen Systeme gehe. Immerhin sei zu beobachten, dass sich die Pandemie gerade für die Einkommensschwachen negativ ausgewirkt habe, so Bauer. Für viele Menschen führe der Kontakt über die Diakonie zum ersten Zugang zu Glaube und Religion. Über diese Ebene sei eine höhere Religionssensibilität zu beobachten. Die Diakonie Sachsen habe mittlerweile rund 25.000 Mitarbeitende bei einem trotzdem stabilen Anteil von 50 Prozent Kirchenmitgliedern.

Der Präsident des Landeskirchenamtes, Hans-Peter Vollbach, ging auf Fragen zum vorliegenden Präventionsgesetz ein. Seit 2012 gebe es eine unabhängige Kommission für die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und die Unterstützung der Opfer. Die Übernahme der EKD-Richtlinie als Gesetz bedeutet eine Vereinheitlichung der Regeln zwischen den Landeskirchen und der Verhaltenskodex sei damit neu und umfangreicher formuliert. Eine wissenschaftliche Studie der EKD würde zudem zu mehr Transparenz führen, sagt Vollbach.

Samstag, 10. Juli 2021


Andacht im Plenarsaal

Der zweite Sitzungstag der Landessynode begann mit einer Andacht, die durch die Synodale Ulrike Franke, musikalisch begleitet vom Synodalen Christian Kühne, gehalten wurde. Diese stand unter den Worten des 1. Brief des Paulus 1,18-26. Auch widmete sich die Synodale Franke dem 18x7m großen Wandbild "Die Versöhnung", welches Werner Juza 1989 mit Kaseinfarbe an die Wand des großen Saals malte, dem die Synodalen während der Tagung mit dem Blick zugewandt sitzen. Bei allen Debatten und Abstimmungen steht Christus mit ausgebreiteten Armen im Mittelpunkt des Bildes, wie auch die Menschen, die sich in der Kirche einsetzen bei allen Überlegungen im Fokus stehen sollen.


Eröffnung der Tagung sowie Eingänge und Mitteilungen

Nach der Eröffnung der Tagung durch Christoph Apitz begann die Beratung der insgesamt sechs Gesetzentwürfe in erster Lesung.

Berichte und Vorlagen

Der Gesetzentwurf des sogenannten "Digitalgesetzes", mit dem eine Änderung der Kirchenverfassung, des Kirchenbezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung vorgenommen werden soll, um auf allen Ebenen der Landeskirche digitale Gremiensitzungen befristet bis 2024 zu ermöglichen, war bereits am 26. März 2021 während der digitalen Sitzung beraten worden und muss aufgrund eines formalen Fehlers ein zweites Mal beraten werden (die beschlossene Textfassung der 1. Lesung war von der Textfassung der 2. Lesung different). Mit dem Gesetz soll die im November 2020 von der Kirchenleitung beschlossene Verordnung mit Gesetzeskraft außer Kraft gesetzt werden. Da dieses Kirchengesetz u.a. die Kirchenverfassung ändert, muss es mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

 

Mit dem Entwurf eines Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sollen Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Menschen, durch Schutz- und Präventionskonzepte und andere Maßnahmen und Regelungen der Landeskirche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dafür sieht das Kirchengesetz die Übernahme der diesbezüglichen EKD-Richtlinie vor. 

Der Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes zur Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches steht in Zusammenhang mit der Änderung der Perikopenordnung. Die Perikopenordnung regelt, welche Bibeltexte, Lieder und Gebete für die Gottesdienste des Kirchenjahres vorgegeben werden. Aufgrund der Neufassung der Perikopenordnung (2018) ist auch eine Änderung des Gottesdienstbuches erforderlich, welches die nun neu gefassten Predigttexte und Gebete enthält. Die Gottesdienstbücher sind im Taschenbuchformat bereits gedruckt und sollen nun offiziell genutzt werden dürfen, was einer kirchengesetzlichen Regelung bedarf.

Beim Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz handelt es sich um eine Anpassung des landeskirchlichen Gesetzes, die aufgrund einer Änderung des EKD-Disziplinargesetzes erforderlich wird.

Für den Entwurf eines Zweiten Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen steht eine Verabredung der Gliedkirchen der EKD zu einer einheitlichen Vereinbarung zur Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen im Hintergrund. Diese 2005 getroffene Vereinbarung wurde 2007 durch ein Kirchengesetz für die Landeskirche geregelt. Aufgrund der Erfahrungen soll nun das Verfahren der Umgemeindung EKD-weit vereinfacht werden, was mit diesem Kirchengesetz rechtlich nachvollzogen werden soll.  

 

Die Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses ist erforderlich, um die landeskirchlichen Regelungen in Einklang mit den staatlichen Kirchensteuerregelungen zu bringen. Unter anderem wird der Schlüssel zur Aufteilung der Kirchensteuermittel zwischen katholischer und evangelischer Kirche in Sachsen von bisher 15 : 85 angepasst auf nunmehr 18 : 82 angepasst. Weiterhin gibt es eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe oder Lebensgemeinschaft. Das Datum des Inkrafttretens steht mit dem 31.12.2021 im Gleichklang mit den sonstigen Steuergesetzen.

Somit ist die erste Lesung der eingebrachten Kirchgesetze erfolgt.


Wort der Landessynode zu Verständnis und Praxis des Abendmahls

Prof. Dr. Thomas Knittel legte das "Wort zum Abendmahl" als Antrag des Theologischen Ausschusses dem Plenum vor und weist darauf hin, dass es durch die Pandemie länger keine oder nur selten eine Abendmahlpraxis geben konnte und dadurch einige Fragen aufgekommen seien: Fragen nach dem Gemeinschaftskelch. Oder: Kann man das Abendmahl auch in einer digitalen Form feiern? Braucht es eine spezielle Beauftragung, dass es gefeiert werden kann? Wie ist das Verhältnis von Amt und Abendmahl?

Der Antrag strebt eine Verfahrensklärung an. Mehrfach betont Knittel, dass das Abendmahl ein Schatz unserer Kirche sei, in dem sich Christus uns schenkt und Gemeinschaft ermögliche. Dem solle wieder mehr Aufmerksamkeit zukommen.

Nach intensiver und lebhafter Beratung wurde die Drucksache 49 mehrheitlich angenommen. 

Dr. Teubner wies im Anschluss darauf hin, das der siebte Sonntag nach Trinitatis auch Abendmahlssonntag sei. Dafür stünden auf der Webseite der EVLKS hilfreiche Materialien auf der Unterseite "Das wird ein Fest" zur Verfügung. Die Drucksache 49 "Antrag der TA Wort der LS - Abendmahl" mit einem Vorwort von Landebischof Bilz finden Sie hier.


Bericht der VELKD/EKD

Mit Theresa Lange und Henriette Greulich berichteten zwei der insgesamt vier sächsischen VertreterInnen in der EKD-Synode und der VELKD-Generalsynode über die konstituierenden Tagungen der beiden Synoden.

Für die aus der Landessynode gewählte sächsische Vertreterin Theresa Lange aus Leipzig sei es bei der zurückliegenden Gesamtsynode ein „gutes Zusammenarbeiten“ gewesen. Jüngere und ältere Synodale seien aufeinander zugegangen und sie sei froh, in den Synoden mitzuarbeiten. Als jüngstes Mitglied der VELKD wurde sie auf den konstituierenden Sitzungen als Beisitzerin des VELKD-Präsidiums der Generalsynode gewählt und arbeitet im Zukunftsausschuss mit. Die anderen VertreterInnen aus Sachsen verteilen sich auf andere Ausschüsse.
Sie berichtete über Themen wie „Gottesdienst während Corona“, digitale Formen der Gemeindearbeit, aber auch seitens der Kirchen, Möglichkeiten zu unterstützen und anzuregen, wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärker in die kirchgemeindliche, aber auch in Gremienarbeit von Einrichtungen und Werken, einbezogen werden können. Das wolle sie als Anregung auch hier weiterreichen.

Henriette Greulich aus Dresden war den Landessynodalen nicht bekannt, weil sie aus der Vertretung der Studierendengemeinden in Deutschland von der EKD und dann der VELKD berufen wurde. Darum wollte sich die 24-jährige Dresdner Studentin, die schon in Dresden in der evangelischen Jugend und dann in der Studierendengemeinde aktiv war und ist, sich den Synodalen vorstellen. Für die Kirche sehe sie eine interessante und anspruchsvolle Zeit voraus. Nicht zuletzt stünden auch die Wahl der EKD-Präses Anna-Nicole Heinrich und die Zukunftsthemen der Synoden dafür. Es gehe aber auch weiterhin um schwierige Fragen u.a. um „assistierten Suizid“ und um sexualisierte Gewalt. Sie selbst sei Sprecherin der Arbeitsgruppe „Offene Kirche“. 


Bericht des Bildungs- und Erziehungsausschuss

Der Synodale Schulze brachte den Antrag (Drucksache Nr. 50) vom Bildungs- und Erziehungsausschuss zu den "Arbeitssituationen von Mitarbeitenden in der Kirchenmusik und Gemeindepädagogik" ein. Darin wird das Landeskirchenamt gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Anstellungsträger bei der Haushaltsplanung, der Stellenausschreibung und der Stellenbesetzung darauf zu achten, dass den Mitarbeitenden, die für ihre Tätigkeiten notwendigen Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Antrag wurde mit neun Gegenstimmen angenommen.

Es folgte der Bericht des Bildungs- und Erziehungsausschuss zur Drucksache 24 zum Thema „Berufseinstiegsphase für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen“ (EV 26), die die Synodalen Göpfert und Lehmann im März 2021 eingebracht hatten.

Durch den Synodalen Kühne wurde die Bitte eingebracht die KirchenmusikerInnen in die Drucksache zu berücksichtigen. Somit wurde der Antrag um diese erweitert und mit dem Wortlaut "Die Synode wolle beschließen: Das Landeskirchenamt wird gebeten, für die Berufseinstiegsphase von GemeindepädagogInnen sowie KirchenmusikerInnen in der Landeskirche eine Fachrichtlinie vorzubereiten und diese der Herbstsynode 2021 vorzulegen. Um den Berufseinstieg für MitarbeiterInnen im Bereich der Gemeindepädagogik und Kirchenmusik weiter professionalisieren, sind in der Fachrichtlinie Umsetzungsschritte eines verbindliches Mentorings in den Anfangsjahren des Berufseinstiegs festzuschreiben" einstimmig beschlossen.

 


Anpassung des Kirchgemeindestrukturgesetzes

Der Synodale Steinert erläuterte die Drucksache Nr. 51, den Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses zur Anpassung des Kirchgemeindestrukturgesetzes im § 3 Abs. 2 näher, in dem es heißt "Die Eingaben EV4, EV 6, EV 7, EV 29, EV 32, EV 76 werden dem Landeskirchenamt zur Berücksichtigung empfohlen. Das Landeskirchenamt wird gebeten, das Kirchgemeindestrukturgesetz dahingehend weiterzuentwickeln, dass die zusätzliche Mitgliedschaft der Pfarrer im Kirchenvorstand der anstellenden Kirchgemeinde entfällt (§ 3 Abs. 2 S. 3 KGStrukG), wenn der Kirchenvorstand der anstellenden Kirchgemeinde von der Regelung des § 2 Abs. 5 S. 3 KGStrukG Gebrauch macht. Daneben ist zu prüfen, inwieweit der Verbundausschuss als beschließender Ausschuss des Schwesterkirchverhältnisses gestärkt werden kann." 

Nach lebhafter Beratung wurde der Antrag in den Rechtsausschuss verwiesen.

 


Stärkung des Ökumenischen Weges

Der Antrag des Sozial-Ethischen Ausschusses setzt sich für die Fortsetzung und die Stärkung des Ökumenischen (Lern-) Weges für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ein, um als Projekt der Landeskirche und mit ökumenischen Partnern Kirchen und Gemeinden für diesen Weg zu motivieren und konkrete Schritte anzuregen. Dazu bedürfe es der Sicherung einer anhaltend fachlich und organisatorisch leistungsfähigen Beratung und Begleitung durch die Beauftragten für Gerechtigkeit/Kirchlicher Entwicklungsdienst, Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie Schöpfungsverantwortung. Durch die Zusammenführung der drei Stellen zu einer gemeinsamen Arbeitsstelle könnten Synergiepotentiale erschlossen werden. So werde das Landeskirchenamt gebeten, die vorfindlichen Stellen im Umfange von 3,0 VZÄ weiterhin vorzuhalten bzw. durch Mittelzuweisung an andere geeignete kirchliche Träger eine langfristige Aufgabenabsicherung zu gewährleisten. Es folgte eine engagierte Debatte. 

Der Antrag wurde mit Mehrheit in den Finanzausschuss verwiesen.

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