27. Landessynode - Herbsttagung 2019
Sonntag, 17. November 2019
Bereich
Gottesdienst in der Dresdner Frauenkirche
Der dritte Sitzungstag der Landessynode begann am Volkstrauertag mit dem Besuch des Gottesdienstes in der Dresdner Frauenkirche unter liturgischer Leitung von Frauenkirchenpfarrer Sebastian Feydt und Frauenkirchenpfarrerin Angelika Behnke. Die musikalische Begleitung übernahm Frauenkirchenkantor Matthias Grünert an der Orgel. Ebenfalls waren Mitglieder der Landessynode am Gottesdienst durch Lesung und Fürbitten am vorletzten Sonntag im Kirchenjahr beteiligt.
Pfarrer Feydt stellte seine Predigt unter das Wort „Selig sind, die Frieden stiften…“ und verwies auf das Schicksal der Frauenkirche, die Sinnbild für das Wunder der Auferstehung sei. Sie sei damit ein Lernort für schuldbeladene Geschichte der Kirche. Er verwies auf den früheren Frauenkirchenpfarrer Hugo Hahn, der zu Beginn der Nazizeit widersprochen hatte und an der Barmer Erklärung beteiligt war. Dies sei zwar ein Christusbekenntnis vor 85 Jahren gewesen, gelte aber noch heute.
Bei Paulus sei der Glaube Maßstab geworden und bei allen Unterschieden in den Meinungen und Ansichten versuchte der Apostel dafür zu werben, über andere nicht verächtlich zu sprechen. Christen seien in Politik, Moral und Lebensführung nie einheitlich. Wichtig aber sei, dass „mein Leben von Christus her bestimmt ist“, so Feydt. Das bedeute auch, nicht zuerst auf andere zu schauen, sondern auf den eigenen Weg. Keiner Macht und keiner Bewegung müsse man folgen, denn in Christus finde sich alles.
Im Umgang miteinander würde dies heißen, unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren. Das sei erst der Anfang, aber noch keine Klärung. Trotzdem sei der Verächtlichmachung und den Vorurteilen der Boden entzogen. Pfarrer Feydt appellierte, somit gemeinsam auf den Glauben zu setzen, denn das eröffne neue Möglichkeiten. Egal, ob jemand liberal oder konservativ sei, ob „ich hinterm Berge, oder aus der Großstadt komme“, wichtig sei, miteinander zu sprechen und zuzuhören. Uns sei das Bekenntnis in die Hand gegeben, den Glauben zu bekennen. Auch Kirche dürfe sich nicht nur mit sich selbst beschäftigen, sondern sie sei da, Christus zu bezeugen.
Fortführung der Haushaltberatungen
Nach dem Gottesdienst setzte die Landessynode die Beratung des Haushaltes für das Jahr 2020 fort. Nach der Entscheidung zur Erweiterung des Zentralarchivs am Vortag stimmten die Synodalen für die Erhöhung der Zuweisungen an die Heimvolkshochschule Kohren-Sahlis, um die dort angebundene Stelle des Umweltbeauftragten der Landeskirche auf eine volle Stelle aufstocken zu können. In der Konsequenz der einzelnen Beschlüsse reduzierte sich die Zuführung zu den Rücklagen von knapp 5,3 Million Euro auf 1,8 Million Euro. Das Kirchengesetz über den Haushalt 2020 wurde in erster Lesung beschlossen.
Grußwort des Lutherischen Weltbundes
Pfarrerin Karla Steilmann Franco von der Evangelische Kirche am La Plata (Iglesia Evangélica del Río de la Plata, IERP) war als Gast bei der Synode anwesend. Sie ist Mitglied im Rat des Lutherischen Weltbundes und hat derzeit in Leipzig ein Promotionsstipendium inne. In ihrem Grußwort berichtete sie über die Zusammenarbeit im Lutherischen Weltbund und bat die Christen in Sachsen um das Gebet für Lateinamerika, wo es in vielen Ländern schwierige politische Verhältnisse gibt.
Beratungen weiterer Gesetze in erster Lesung
Der Entwurf eines Kirchengesetzes über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und zur Änderung weiterer Gesetze wurde durch den Synodalen Dr. Jochen Kinder eingebracht. Er machte deutlich, dass dieses Kirchengesetz vor allem dazu da sei, die ab dem Jahr 2021 geltenden neuen Umsatzsteuerregelungen im Bereich der Kirche handhabbar zu machen. So klärt das Kirchengesetz, dass die einzelnen Kirchgemeinden und kirchlichen Dienststellen in der Erfüllung des Verkündigungsauftrages der Kirche und bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben zusammenarbeiten und dabei nicht in einen Wettbewerb mit privaten Unternehmern treten. Der Ausschuss brachte einzelne Änderungen am Gesetzentwurf ein, denen die Landessynode mit der ersten Lesung des Kirchengesetzes zustimmte.
Weiter wurde über den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens beraten. In der Frühjahrstagung hatte die Landessynode dem Diakoniegesetz zugestimmt, welches sich in Widerspruch zur Verfassung begeben hatte, indem sie den Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens als Mitglied der Kirchenleitung vorsah. Mit der Anpassung der Verfassung an dieser Stelle wurden nun auch weitere Änderungen vorgeschlagen. So beinhaltete der Entwurf eine Formulierung zur Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe von Männern und Frauen sowie die Beteiligung von Jugendlichen durch die Berufung von zwei Mitgliedern der Landessynode unter 27 Jahren.
Dem Antrag des Synodalen Dr. Scheurer auf Streichung des Satzes "Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Zusammenleben ein" wurde gegen 30 Stimmen zugestimmt. Er hatte ihn damit begründet, dass er nicht gegen Gleichberechtigung von Frau und Mann sei, aber diesen Satz für zu unbestimmt und offen halte. Ein weiterer Antrag des Synodalen Dr. Scheurer, die Berufung von zwei Jugendvertretern in Abhängigkeit der erfolgten Wahl von Personen unter 27 Jahren vorzunehmen, wurde abgelehnt. Damit hielt die Synode an der Berufung von zwei Personen unter 27 Jahren unabhängig von der altersmäßigen Zusammensetzung des gewählten Teils der Landessynode fest.
Über die Zusammensetzung der Kirchenleitung und die Zuordnung des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werkes sowie über die zusätzliche Berufung eines Jugendvertreters und damit die Erweiterung der Kirchenleitung von 18 auf 20 Mitglieder wurde lange und intensiv diskutiert. Ein Antrag der Synodalen Vetter, der sich für die Beibehaltung des Vorschlages der Kirchenleitung im vorliegenden Gesetzentwurf und gegen den Vorschlag des Rechtsausschusses aussprach, wurde gegen 33 Stimmen angenommen. Damit stimmte die Synode für die Beibehaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Kirchenleitung und die Zuordnung des Vorstandsvorsitzenden der Diakonie zu den synodalen Mitgliedern der Kirchenleitung. Auch ein Jugendvertreter muss somit aus dem Kreise der Landessynode in die Kirchenleitung gewählt werden, wenn der Synode dies wichtig ist.
Damit wurde nach der Abendbrotpause die erste Lesung des Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung abgeschlossen.
Der Entwurf des Fünften Kirchengesetzes zur Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes wurde durch den Synodalen Schlesiger für den Rechtsausschuss eingebracht. Er machte deutlich, dass es hier um die sogenannte "Loyalitätsrichtlinie" und damit um die Frage der Kirchenzugehörigkeit von Mitarbeitenden gehe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Anstellungsvoraussetzungen für die privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden in Kirchgemeinden, Kirchenbezirke und Einrichtungen der Landeskirche und der Diakonie neu beschrieben werden. Dabei wird auf die veränderte Situation und die Erfahrungen in den letzten Jahren reagiert, wozu u.a. auch der Fachkräftemangel gehört. Durch die Gesetzesänderung ermöglicht werden soll daher in bestimmten Bereichen eine Einstellung von Mitarbeitenden, die keiner christlichen Kirche angehören. Besonders dringend ist diese Neuregelung für den sozialen Bereich und die Einrichtungen der Diakonie, aber auch in evangelischen Kindertagesstätten und Schulen stellt sich diese Frage vermehrt. Dies machten die Synodalen in den Redebeiträgen in der Aussprache deutlich und berichteten von ihren Erfahrungen in Diakonie, Kirchenbezirken und Bildungseinrichtungen. Das Gesetz wurde nach der Beratung in erster Lesung beschlossen.
Vom Synodalen Apitz wurde der Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Anwendungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz vorgestellt. Der Gesetzentwurf sah vor, dass die in eine Mitarbeitervertretung wählbaren Wahlberechtigten einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angehören sollen. Der Rechtsausschuss brachte in seinem Antrag eine veränderte Formulierung ein, in der das Wort "sollen" gestrichen wurde und von einer zwingenden Kirchenmitgliedschaft ausgegangen wird. Die Synodalen diskutierten diesen Grundsatz sehr kontrovers. Ein Änderungsantrag des Synodalen Mendt, der eine komplette Öffnung auch für nichtchristliche Mitarbeitende vorschlug, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Synodale Selle brachte einen Abänderungsantrag ein, der zur Formulierung des Gesetzentwurfes zurückkehrte. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und in Folge dessen das Kirchengesetz in dieser Form in erster Lesung beschlossen wurde.
Änderungen in der Geschäftsordnung der Landessynode
Für ihre letzte reguläre Tagung hatte sich die 27. Landessynode vorgenommen, die in den letzten sechs Jahren gemachten Erfahrungen mit der bestehenden Geschäftsordnung zu nutzen, um an einzelnen Stellen Änderungen vorzunehmen. Am späten Sonntagabend wurde die Beratung der Geschäftsordnung begonnen. Der Synodale Apitz stellte der Synode die einzelnen Vorschläge des Rechtsausschusses vor. Im Anschluss wurde darüber beraten, die Geschäftsordnungsdebatten endeten 22:45 Uhr.