27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2019

Montag, 18. November 2019

Bereich

Auftakt am letzten Sitzungstag

Nach der Gebetsgemeinschaft waren die Mitglieder der Landessynode und ihre Gäste zu einem geistlichen Auftakt und Impuls in die Dreikönigskirche eingeladen. Musikalisch begleitet wurde diese Morgenandacht durch einen Posaunenchor, der sich aus den Reihen der Synode und der Mitarbeitenden zusammensetzte.

Einen geistlichen Impuls setzte Prof. Dr. Thomas Knittel, indem er zwischenmenschliche Spannungen thematisierte, die zu Abgrenzungen und Ausgrenzungen führen können. Grenzen würden von Menschen gesetzt. Gott setze mit Christus seine Mitte und wenn es zur Begegnung mit ihm komme, würden sich menschliche Grenzsetzungen auflösen. „Wir Christen sind allein gerechtfertigt aus dem Glauben heraus“, so Dr. Knittel, denn wir seien umfangen von seiner Gegenwart und damit „in guten Händen“. 


Zweite Beratung der Verfassung

Am letzten Tag der Herbsttagung wurde auf die sonst am Montag üblichen Ausschusssitzungen verzichtet, da auf der Tagesordnung 22 Tagesordnungspunkte standen. Die öffentliche Beratung begann mit der zweiten Beratung der sechs Kirchengesetze. Zuerst wurde über die Verfassung beraten. Einem selbstständigen Antrag des Synodalen Kühne wurde zugestimmt. Mit ihm wurde die Kirchenleitung gebeten, eine Verfassungsänderung und weitere gesetzliche Grundlagen zum Thema Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe vorzubereiten und der 28. Landessynode zur Beschlussfassung vorzulegen. Auch weitere Gesetze sollen dabei im Blick behalten werden. Intensiv wurde über die Zusammensetzung der Kirchenleitung gesprochen. Ein Antrag des Synodalen Lieberwirth, der die Anzahl der Mitglieder des Landeskirchenamtes von sechs auf fünf reduzieren wollte, um die Anzahl von neun gewählten synodalen Mitglieder der Kirchenleitung konstant zu halten und gleichzeitig die Mitgliedschaft des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werkes zu berücksichtigen, wurde nach langer Debatte mit 41 Gegenstimmen abgelehnt. Damit stand die ursprüngliche Formulierung der Kirchenleitung zur Abstimmung, für die aufgrund des Verfassungsrangs eine Zweidrittelmehrheit notwendig war. Die Synode beschloss die Änderung der Verfassung bei sechs Gegenstimmen in zweiter Lesung. 


Zweite Beratung weiterer Kirchengesetze

Noch am Vormittag wurde die zweite Beratung der weiteren Kirchengesetze begonnen. Ohne weitere Änderungen wurden das Haushaltsgesetz und der Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Auch dem Kirchengesetz über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und zur Änderung weiterer Gesetze wurde in zweiter Lesung beraten und einstimmig beschlossen. Auch das Fünfte Kirchengesetz zur Änderung des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes, das Kirchengesetz zur Änderung des Anwendungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetzes sowie das Kirchengesetz über das Amt der Diakonin und des Diakons wurden in zweiter Lesung beschlossen. 

Beratung zur Kommunikation in öffentlichen und sozialen Medien

Der Synodale Leonhardt Krause brachte für den Sozial-Ethischen Ausschuss einen Antrag ein, welcher Richtlinien für die Nutzung von Sozialen Medien zum Ziel hat. Das Landeskirchenamt wird darin von der Landessynode gebeten, solche Richtlinien für die Nutzung und Kommunikation über Soziale Medien für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen. Diese Richtlinien sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass jegliche öffentliche Kommunikation kirchlicher Beschäftigter in der Regel als Äußerung der Kirche wahrgenommen wird. Die Richtlinien sollen als Orientierung zum Verhalten im öffentlichen Leben der Medienkommunikation und Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte dienen. Die Landessynode stimmte diesem Antrag einstimmig zu.


Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus

Aufgrund der Fragestellungen der letzten Wochen debattierte die Landessynode auch nach der Mittagspause weiter darüber, wie die Fragen von Konservatismus und Extremismus, von links und rechts, von christlichen und nichtchristlichen Positionen diskutiert, beraten und entschieden werden können. Der Vorsitzende des Sozial-Ethischen Ausschusses stellte der Landessynode einen Antrag vor, mit welchem zur Beschäftigung mit der Unterscheidung zwischen wertkonservativ und rechtsextrem in Kirchgemeinden und der Kirchenleitung aufgefordert wird. Mit einer großen Mehrheit fasste die Landessynode folgenden Beschluss:

"Die Landessynode ermutigt die Kirchgemeinden, vor Ort die Diskussion über die Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus zu initiieren und zu führen und dafür bei Bedarf die Unterstützung des Landeskirchenamtes sowie der landeskirchlichen Einrichtungen und Werke in Anspruch zu nehmen.

Dabei mahnt sie einen achtsamen Umgang mit Sprache an, den Verzicht auf Verletzung und Herabwürdigung des Gegenübers, Sorgfalt im Umgang mit allen Medien und den Mut, nötige Auseinandersetzungen zu führen, wo sie dem Ziel des Friedens dienen. 

Die Kirchenleitung wird gebeten, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Frage der Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus beschäftigen und der Kirchenleitung regelmäßig Bericht erstatten soll." 


Information zum Stand der Strukturreform und zur Theologischen Ausbildung

Am Nachmittag gab Oberlandeskirchenrätin Dr. Jördis Bürger der Landessynode einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Strukturreform. Anhand von Diagrammen erläuterte sie die durchschnittliche Größe der bisher geplanten neuen Strukturen in ländlichen und städtischen Gebieten. Außerdem zeigte sie, wie die Verteilung der einzelnen Strukturen (vereinigte Kirchgemeinde, Kirchspiel, Kirchgemeindebund, Schwesterkirchverhältnis) insgesamt aussieht und wie der Stand der Umsetzung dieser Strukturen derzeit ist. Die weitere Aussprache zum Tätigkeits- und Beteiligungsbericht des Landeskirchenamtes entfiel aufgrund der Länge der Tagesordnung am letzten Sitzungstag.

 

Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte berichtete über den theologischen Nachwuchs in der sächsischen Landeskirche. Sie erläuterte, dass die Weiterentwicklung im pastoralen Dienst für Theologinnen und Theologen künftig stärker im Blick sein werde, insbesondere durch Möglichkeiten von Schwerpunktsetzung, Qualifizierung und Weiterbildung. Die Aufnahme von Bewerbern aus anderen Berufsgruppen müsse im Einzelfall geprüft werden, ein generelles Recht darauf bestehe aber nicht. 


Aussprache zu einem Wort der Landessynode

Am Nachmittag beriet die Landessynode im Plenum über eine Erklärung der 27. Landessynode anlässlich des Rücktritts des Landesbischofs. Zwei Textfassungen lagen der Synode vor und waren Gegenstand einer intensiven Debatte. Ein Antrag des Theologischen Ausschusses beinhaltete einen im Ausschuss intensiv beratenen Text, der später durch den Berichterstatter Dr. Knittel noch durch weitere Formulierungen ergänzt wurde. Ein selbständiger Antrag des Synodalen Rolle hatte einen anderen Text als Grundlage. Da sich im Plenum für beide Texte Fürsprecher fanden, gab es eine kurze Beratung des Ältestenrates. Nach der Kaffeepause wurde die Aussprache fortgesetzt. Der Synodale Marko Kahle brachte einen Abänderungsantrag ein, dem zugestimmt wurde. Danach zog der Synodale Martin Rolle seinen Antrag zurück, um der Landessynode zu ermöglichen, sich mit großer Mehrheit hinter eine Erklärung zu stellen. Diese Erklärung wurde daraufhin mit großer Mehrheit verabschiedet.


Erklärung der 27. Landessynode anlässlich des Rücktritts des Landesbischofs

„Denn wie der Leib einer ist und hat doch viele Glieder, alle Glieder des Leibes aber, obwohl sie viele sind, doch ein Leib sind: so auch Christus. Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft.“ (1. Kor 12,12-13a)

Diese Wahrheit bleibt trotz aller Konflikte bestehen. Deshalb schreibt Paulus nach Korinth eine Aussage über die Gegenwart und keine Aufforderung für die Zukunft. Wir halten es für wichtig, gerade auch in der gegenwärtigen Situation unserer Landeskirche daran festzuhalten. In allen Unterschieden und Konflikten trägt uns eine geistliche Basis: Die Gemeinschaft aller Schwestern und Brüder gründet in der gemeinsamen Zugehörigkeit zu Christus.

Die Landessynode hat den Rücktritt von Dr. Carsten Rentzing als Landesbischof und die damit verbundenen Diskussionen mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Nicht alles wird sich klären lassen. Vieles wird offen bleiben. Als Landessynodale nehmen wir auch unter uns keine einmütige Beurteilung der Ereignisse der letzten Wochen wahr. Wir klagen über die entstandenen Verwerfungen. Mit unseren Fragen treten wir vor Gott, erkennen unsere Unvollkommenheit und bitten um Vergebung.

Im Anschluss an die Würdigung durch den Synodalpräsidenten Otto Guse im Gottesdienst am 15. November 2019 blickt die Landessynode mit Dankbarkeit auf das Wirken von Dr. Carsten Rentzing als Landesbischof zurück. Ihm war die Einheit unserer Landeskirche ein zentrales geistliches Anliegen. Stets ist er dafür mit hohem persönlichen Einsatz eingetreten. 

Diesem Anliegen weiß sich die Landessynode weiterhin verpflichtet und stellt in Bezug auf die Erklärung der 27. Landessynode vom 17. April 2015 fest, dass der dort formulierte Anspruch im Kontext des Rücktrittes des Landesbischofs nicht eingelöst wurde: 

„Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen. Nur dann wird das Bemühen um Einheit glaubwürdig sein. Und nur dann kann der Streit dem Zueinanderkommen und Beieinanderbleiben dienen.“ (Drucksache Nr. 42, Punkt 5)

Deshalb bitten wir, 

  • für die Einheit unserer Landeskirche und füreinander zu beten,
  • Beichte, Gnade und Vergebung als Weg zu einem Neuanfang zu sehen,
  • einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen, der es ermöglicht, auch kontroverse Positionen ins Gespräch zu bringen, ohne dabei den Gesprächspartner persönlich zu verletzen, 
  • dem Gesprächspartner in seiner jeweiligen Situation in Demut und Geschwisterlichkeit zu begegnen, 
  • die Ereignisse der letzten Wochen auch als Chance zu nutzen, um zu einer Gesprächs- und Kommunikationskultur in unserer Landeskirche zu kommen, die klar, transparent und verlässlich ist,
  • die Gremien und Ämter der Landeskirche und die Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben zu achten,
  • den Reichtum im Anderen für unser Leben, Bekennen und Verkündigen unseres Glaubens an Jesus Christus zu entdecken. 

In Übereinstimmung mit der Generalsynode der VELKD mahnen wir einen achtsamen Umgang mit Sprache an, den Verzicht auf Verletzung und Herabwürdigung des Gegenübers, Sorgfalt im Umgang mit allen Medien und den Mut, nötige Auseinandersetzungen zu führen, wo sie dem Ziel des Friedens dienen. Öffentliche Petitionen gegen Personen und Amtsträger sind in diesem Zusammenhang kein Mittel zur Klärung von Sachfragen und beschädigen unsere Strukturen. 

Darüber hinaus bitten wir, den Buß- und Bettag am 20. November 2019 mit seinen vielfältigen Angeboten in unserer Landeskirche auch als Gebetstag für das Verständnis untereinander und für die Einheit unserer Ev.-Luth. Landeskirche zu nutzen.

Wir vertrauen darauf, dass Gott gerade in diesen Tagen und Wochen unter uns wirken und uns zu neuer Einheit führen kann.


Weitere Beschlüsse der Landessynode

Folgende weitere Beschlüsse fasste die Landessynode am späten Montagnachmittag:

Die Taufe - Entwurf zur Erprobung (2018)
Die Synode nimmt den Bericht des Theologischen Ausschusses zur Erprobung einer erneuerten Taufagende ("Die Taufe. Entwurf zur Erprobung. Taufbuch für die Union Evangelischer Kirchen in der EKD/Agende III, Teilband 1 der VELKD für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden" hrsg. vom Kirchenamt der EKD, 2018) zur Kenntnis und bittet das Landeskirchenamt, die vom Theologischen Ausschuss herausgestellten wesentlichen Aspekte in den weiteren Gesprächsprozess einzubringen und auf deren Umsetzung hinzuwirken. Die Synode nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Einführung einer erneuerten Taufagende ggf. eine Überprüfung der Taufordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens erfolgen müsste. 

Kirchenmusik in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens - Herausforderungen
Das Landeskirchenamt wird gebeten, auf der Basis des Textes "Kirchenmusik in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens - Herausforderungen" eine Konzeption zu erarbeiten, die die Grundlage für die weitere Gestaltung der kirchenmusikalischen Arbeit in den Gemeinden bildet und die notwendigen Voraussetzungen im Aus- und Fortbildungsbereich schafft. Diese Konzeption soll der 28. Landessynode vorgelegt werden. 

Friedenswort der Dresdner Kirchenbezirke
Die Landessynode dankt den Dresdner Kirchenbezirken für ihr Wort "Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens" (Dresdner Friedenswort 2019) anlässlich der Erinnerung an den Beginn des Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren und den Abschluss der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung vor 30 Jahren. Sie schließt sich dem Wort an und empfiehlt das Dresdner Friedenswort 2019 den Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zur Diskussion.

Grabsteine aus Kinderarbeit
Die Landessynode begrüßt die vom Landeskirchenamt veranlassten Änderungen der Friedhofsordnung und der Musterfriedhofsordnung und bittet die Kirchgemeinden und anderen Friedhofsträger, diese Regelungen in die Friedhofsordnungen aufzunehmen und umzusetzen. 
Das Landeskirchenamt wird gebeten, den Kirchgemeinden und anderen Friedhofsträgern die Bitte der Landessynode in geeigneter Form nahe zu bringen und einen Beschlussvorschlag zur Änderung bestehender Friedhofsordnungen zu unterbreiten. 

Kirche für Berufseinsteiger ohne Kinder
Die Landessynode ermutigt die Gemeinden, jungen Menschen, die gerade einen Berufsabschluss absolviert oder ein Studium beendet haben, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das Landeskirchenamt wird gebeten, Formate und Hilfestellungen zu entwickeln, um Gemeinden dabei zu unterstützen.

Umsetzung der Strukturanpassung
Wir bitten das Landeskirchenamt darauf hinzuwirken, dass Regelungen gefunden werden, um Benachteiligungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei der Umsetzung des Kirchgemeindestrukturgesetzes zu vermeiden. 
Dies gilt insbesondere für Fragen der Eingruppierung, Stufenzuordnungen und bei Bewährungsaufstiegen. 


Impressionen vom Montag, 18. November 2019

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