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27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Herbsttagung 2016

Sonnabend, 12. November 2016

 Bericht des Landesbischofs - Einführung in die neue Lutherbibel - Beratungen

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Bericht des Landesbischofs

Der Bericht des Landesbischofs ist ein fester Bestandteil der Herbsttagung der Landessynode. Der diesjährige Bericht, so führte Landesbischof Dr. Carsten Rentzing ein, richte sich vor allem nach innen in die Landeskirche hinein. Er nahm anfangs Bezug auf die Feier des Reformationsjubiläums und die Inhalte, die sich mit diesen Feierlichkeiten verbinden. In besonderer Weise geht er auf die Christologie ein und das, was für die heutige Kirche das Vertrauen auf die reale Präsenz Christi bedeuten muss. Die Kirche, die Christus in ihrer Mitte präsent hält, trage selbst die Signatur des Kreuzes an sich und stehe nicht nur deshalb, aber auch deshalb zu allen Zeiten auf der Seite der Notleidenden.

„Es ist ein wunderbares Zeugnis vor der Welt, dass Gläubige und Kirchgemeinden in unserem Land an der Spitze derer standen und stehen, die Hilfesuchenden beistehen“, würdigt Dr. Rentzing die Hilfsbereitschaft. Ein Kreuz, was die Kirche zu tragen habe, sei aber auch das Kleinerwerden der Kirche und die Auswirkungen, die dieses Kleinerwerden auf die Strukturen und die Arbeit haben werde. Dies sei aber kein Grund für Pessimismus, denn ihm würden überall in der Landeskirche auch neuer Aufbruch und Stärkung im Glauben begegnen.

In der Frage der Segnung von Paaren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft begründete er die Lösung, die in dem Beschluss der Kirchenleitung für die Landeskirche gefunden wurde. Er warb dafür, die am Ende des Gesprächsprozesses beschlossene Gewährung von Schutz und Raum für das Gewissen auch weiterhin zu ermöglichen und neu mit Leben zu füllen. Er mahnte die Christen zu geschwisterlicher Liebe, in deren Debatten im Gegenüber der Bruder und die Schwester im Glauben gesehen werden müsse.

Informationen zur neuen Lutherbibel

Landesbischof i.R. Prof em. Dr. Kähler, der Leiter des Lenkungsausschusses zur Durchsicht der Lutherbibel war, hielt einen einführenden Vortrag zum Thema „Luther war doch genauer! Erfahrungen bei der Revision der Lutherbibel 2017“. Hintergrund für die Erläuterungen ist die am 30. Oktober in Eisenach zum bevorstehenden Reformationsjubiläum 2017 vorgestellte überarbeitete Lutherbibel.

Prof. Kähler erinnerte an die Vorzüge der Lutherbibel, u.a. Luthers Übersetzung aus dem Hebräischen und Luthers jahrelange Predigtpraxis. Zudem nutzte Luther die Sprache des Volkes. Er übersetze in einer literarischen, empathischen Sprache und nutzte Alliterationen. Der Vortrag rief zudem in Erinnerung, dass Luther durchaus nicht nur alleine, sondern gemeinsam mit theologischen Beratern die Bibeltexte übersetzte. Martin Luther reflektierte seine eigene Übersetzungstätigkeit und habe verschiedene Prinzipien für seine Übersetzung benannt. So korrigierte er seine Bibelübersetzung zwischen 1522 bis 1546 fortlaufend.

So sollte das Projekt dem Verdacht theologischer Verfälschung standhalten, der Vertrautheit der Gemeinden mit den Texten Rechnung tragen sowie verschiedene Probleme der Lutherbibel 1984 aufgegriffen werden. Der lutherische Markenkern sollte bei der Revision aber kenntlich und damit das lutherische Identitätsbewusstsein erhalten bleiben.

Prof. Kähler berichtete über den Ursprung der neuerlichen Revision, die bereits 2006 mit einem Prüfauftrag ihren Anfang nahm und dann 2008 vom Rat der EKD beschlossen wurde. Es sei in der Revision um die Treue zum Ausgangstext, die Korrektheit der Übersetzung und ausdrücklich nicht um modernes Deutsch gegangen, sagte er rückblickend.

Zum Schluss erläuterte er am Beispiel eines Abschnittes des Neuen Testamentes detailliert die konkreten Vorschläge und Entscheidungen in der Übersetzung. Insgesamt könne gesagt werden: Die revidierte Bibel gebe an vielen Stellen den Ausgangstext nach den gegenwärtigen Stand der Wissenschaft genauer wieder. Sie werde die erste Übersetzung sein, die bewusst an zahlreichen Stellen zum Wortlaut der Übersetzung von 1545 zurückkehre.

Im Anschluss an den Vortrag von Prof. Kähler wurde der Entwurf des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Verwendung moderner Übersetzungen der Bibel durch die Landessynode mit einer geänderten Übergangsfrist bis 2. Dezember 2018 in erster Lesung beschlossen.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Andreas Eßlinger, brachte die Rechnungslegung über den Haushalt für das Rechnungsjahr 2015 ein. Die Jahresrechnung wurde durch die Landessynode richtig gesprochen.

Übersicht über die Projektförderung zur "Willkommenskultur für Flüchtlinge"

 In der zweiten Förderphase (2015/16) hat die Landeskirche das große Engagement in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe unterstützt. Nach der Richtlinie "Willkommenskultur für Flüchtlinge" wurden 71 Projekte gefördert. Sie zeigen, wie sich Kirchgemeinden für die Aufnahme und das Ankommen geflüchteter Menschen einsetzen. Es wurden Projekte in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlichen Laufzeiten gefördert:

37 Kleinprojekte (Zuschuss max. 2.000 Euro)
 26 Lokale Projekte (Zuschuss max. 10.000 Euro)
 8 Regionale Projekte der Ehrenamtskoordination (Zuschuss: max. 28.000 Euro)

Besonders werden verschiedene neue Kooperationen erwähnt, in denen die Kirchgemeinden mit anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen aktiv werden.

Landeskirchliches Versorgungsgesetz in erster Lesung

In erster Lesung beschloss die Landessynode das neunte Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Versorgung der Pfarrer/innen und der Kirchenbeamten/innen sowie ihrer Hinterbliebenen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Die Änderung war nötig geworden um das gegenwärtige System der Berechnung des Ruhegehaltes in angemessener Weise auch auf Versorgungsberechtigte, die bereits am 30. Juni 2001 im landeskirchlichen Dienst standen, auszuweiten. Dabei wurde der Gesetzentwurf insofern geändert, dass der Geltungsbereich nun für alle diejenigen Versorgungsberechtigten gilt, die am 1. Januar 2017 das 53. Lebensjahr vollendet haben.

Berichte und Wahl

Am frühen Abend berichteten die Synodalen der EKD- und VELKD-Synode von der soeben zu Ende gegangenen Tagung der EKD-und VELKD-Synode und den dort verhandelten Themen.

Der zu dieser Tagung neu verpflichtete Synodale Ravinder Salooja, Direktor des Leipziger Missionswerkes, wurde durch die Synode zum Mitglied des Theologischen Ausschusses bestimmt.

Oberkirchenrätin Christine Jahn vom Amt der VELKD in Hannover nimmt als Gast an der Tagung der Landessynode teil und hielt nach dem Abendbrot ihr Grußwort. Sie grüßte von den Mitarbeitenden des Amtes und berichtete von der Tagung der VELKD/EKD-Synode, in der u.a. auch die neue Arbeitsstruktur des gemeinsamen Kirchenamtes beschlossen wurde. Die Auswirkungen dieser neuen Arbeitsstruktur – so konstatierte sie mit einer gewissen Wehmut – könne derzeit noch nicht genau überblickt werden. Sie versicherte aber, dass für die Präsenz lutherischer Theologie weiter Sorge getragen werde. So werde an verschiedenen Agenden gearbeitet, die auch in der sächsischen Landeskirche Eingang finden.

Bericht der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung "Kirche mit Hoffnung in Sachsen"

Präsident Guse führte in die Vorstellung und Aussprache zum Bericht der Kirchenleitung „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ persönlich ein – mit einem Vergleich: Er verglich die Strukturfrage mit einer Straße ins Jahr 2040, die durch die Landeskirche zu bauen sei. Die Kirchenleitung habe mit ihrem Bericht zunächst lediglich die Planung der Straße vorgenommen. Gebaut werden müsse sie von allen in der Landeskirche. Und dem Landeskirchenamt komme dann am Ende die Aufgabe zu, den Verkehr auf dieser Straße zu regeln.

Er wies darauf hin, dass der Kirchenleitung laut Verfassung die Beratung und Entscheidung von kirchenleitenden Fragen zukomme, zu denen auch Strukturfragen gehörten. Guse zitierte in diesem Zusammenhang den Beschluss der Kirchenleitung, in dem der Synode zunächst keine Aufgabe zugewiesen werde neben der nun bevorstehenden Berichterstattung.

Er machte aber deutlich, dass die Synode dennoch mitwirken könne und werde. Die verschiedenen Eingaben zur Thematik würden den jeweiligen Fachausschüssen überwiesen und dort beraten.

Bis zum späten Abend standen die Vorstellung des Berichtes „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ sowie eine Aussprache auf der Tagesordnung. Vor vielen weiteren Gästen aus Kirchenbezirken und Kirchgemeinden stellten Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Bettina Westfeld und Oberlandeskirchenrat Michael Klatt stellvertretend für die 'Arbeitsgruppe der Kirchenleitung zu Struktur und  Berufsbild' die Eckpunkte des Berichtes vor.

nächster Sitzungstag (13. November 2016)

 

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