27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Frühjahrstagung 2019

Sonnabend, 06. April 2019

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Grußwort aus der VELKD

Nach der Morgenandacht und der Begrüßung durch Synodalpräsidenten Guse kam gleich ein Grußwort zum Zuge. Die Oberkirchenrätin Henrike Müller, die als theologische Referentin das Referat Presse im Amt der VELKD in Hannover leitet, war zum vierten Mal zu Gast in der sächsischen Landessynode. Sie knüpfte an den Kirchenleitungsbericht vom Vortag an und erläuterte die Bemühungen der VELKD unter anderem auch für die "Schönheit der verfassten Kirche" zu werben. Sie berichtete weiter, dass die strukturellen Veränderungen im Amtsbereich der EKD und VELKD inzwischen in eine reibungslose und gute Zusammenarbeit gemündet seien. In dieser Zusammenarbeit würden derzeit auch die Vorbereitungen für die EKD-Synode in Dresden geschehen. Die neue Doppelspitze der VELKD, die durch die Landesbischöfe Ralf Meister  (Hannover) und Dr. Carsten Rentzing (Sachsen) repräsentiert werde, mache die Arbeit in der VELKD reicher und spannender. Die VELKD sei laut Henrike Müller derzeit beschäftigt mit der Erarbeitung neuer Handreichungen, Gesetze und Texte. Zur Kirchenjahres-App stellte sie begleitende Materialien vor, die für die Verwendung und Verbreitung in den Kirchgemeinden gedacht seien. Zum Schluss ihres Grußwortes lud Henrike Müller die sächsischen Synodalen auf den Dortmunder Kirchentag an den Stand der VELKD ein. 


60 Jahre Brot für die Welt

Den ersten Tagesordnungspunkt des zweiten Sitzungstages stellte ein Impulsreferat zum Thema "60 Jahre Brot für die Welt" dar.  Danuta Sacher, Referentin im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin, war dazu als Gastreferentin eingeladen. Sie erläuterte zunächst die weltweiten Erfolge bei der Bekämpfung der Armut, bei der Kindersterblichkeit und dem Zugang zu Schulen für Kinder. Weiter erläuterte sie die organisatorischen Strukturen, in die das Evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" eingebunden ist. Es kooperiere seit einigen Jahren mit der Diakonie Katastrophenhilfe und der Diakonie Deutschland unter dem gemeinsamen Dach des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung. Die Verbindung zu den Landeskirchen sei sehr stark und wichtig, so Danuta Sacher. Denn "Brot für die Welt" sei ein Werk der evangelischen Landeskirchen und Freikirchen, von denen regelmäßige finanzielle Zuwendungen, Kollekten und Spenden kommen. Darüber hinaus erhalte "Brot für die Welt" auch staatliche Mittel aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung, die jedoch gekoppelt seien an Eigenmittel der Kirchen und ausschließlich für die Entwicklungshilfe, nicht für die eigene Organisation verwendet werden dürften. Insgesamt kämen über 90% der Einnahmen des Hilfswerkes der Projektarbeit zugute. 

"Brot für die Welt" sei weltweit tätig und unterstütze Projekte in 80 Ländern. Ziel sei es, armen und ausgegrenzten Menschen Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren und Menschen in Notsituationen zu unterstützen. Ebenso wichtig sei aber der politische Einsatz des Werkes für eine Veränderung der weltwirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die Armut und Not in den einzelnen Ländern begründen. Dabei arbeite "Brot für die Welt" mit lokalen Partnern vor Ort zusammen. Projektpartner seien sowohl Kirchen, kirchennahe Organisationen als auch Nichtregierungsorganisationen. Die Hilfe werde prinzipiell immer unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht gewährt. 

Danuta Sacher erläuterte die 60jährige Geschichte des kirchlichen Hilfswerkes anhand der Plakatmotive aus den einzelnen Jahrzehnten. Dabei ging sie auch auf die Zeit der deutschen Teilung ein, in der "Brot für die Welt" in der DDR bis zur Wende von Radebeul aus koordiniert wurde. Weiter erklärte sie, wie sich aus der Entwicklungshilfe heraus der faire Handel, die Bewegungen für Ökologie und Frieden sowie der Gedanke der Nachhaltigkeit entwickelten. Zum Ende Ihres Vortrages stellte sie ausgewählte Projekte auf verschiedenen Kontinenten vor und erläuterte, wie ein Projekt beantragt und bewilligt werde. Darüber hinaus entsende "Brot für die Welt" Fachkräfte und Freiwillige in einzelne Länder. 
Im Anschluss an das Referat dankten viele Synodale und würdigten die Arbeit und die Erfolge dieser langjährigen kirchlichen Entwicklungsarbeit. 


Ökumenischer Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung

Im Anschluss gab es einen Bericht zum aktuellen Stand des durch die Landessynode angestoßenen Projektes "Ökumenischer Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung". Vorgetragen wurde er von drei Personen: von der Synodalen Eva Gorbatschow, von Kerstin Göpfert, die seit zwei Monaten koordinierend für dieses Projekt im Landesjugendpfarramt zuständig ist, und von Ulrich Clausen, Referent für Weltkirche und Umwelt im Bischöflichen Ordinariat.

Pfarrerin Gorbatschow erläutere noch einmal die Idee, die 2015 im Sozial-Ethischen Ausschuss entstand und dann auch durch die Landessynode beschlossen wurde. Die Themen des konziliaren Prozesses - Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung - sollten insbesondere gemeinsam mit Jugendlichen neu entdeckt und weiterbearbeitet werden. Ziel war es auch, viele Menschen auf diesem Weg mitzunehmen und Projekte zu sammeln/zu entwickeln, die sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung in unserer Kirche einsetzen. Eva Gorbatschow erinnert daran, dass genau vor 30 Jahren die Ökumenische Versammlung in Dresden tagte. 
Kerstin Göpfert erzählt in anschaulichen Bildern vom Wirken des katholischen Pfarrers Franz Meurer in Köln und schließt: "Mir wurde dadurch deutlich, welche große Kraft die Kirche in ökumenischer Verbundenheit in der Gesellschaft haben kann." Auch in der sächsischen Landeskirche sollten wir uns fragen, was unsere Verantwortung für die sächsische Gesellschaft und die Welt  ist und was getan werden müsste. All dies möchte der Ökumenische Weg aufnehmen. Kerstin Göpfert erläutert die Struktur der Website und die Möglichkeiten, Referenten, gelungene Projekte und Veranstaltungen einzustellen und zu finden. 

Ulrich Clausen erläutert das Ziel des Ökumenischen Festtages, der am Buß- und Bettag, dem 20. November  2019 geplant ist. Neben einem ökumenischen Gottesdienst in der Kreuzkirche wird es Workshops geben, die zu allen Themen des konziliaren Prozesses ökumenisch und gemeinsam vorbereitet werden. Zum Ende des Tages wird es ein Referat des katholischen Studentenpfarrers Burkhard Hose geben. Zum Schluss bat Eva Gorbatschow die Synodalen um Unterstützung, indem sie Projekte in den Kirchenbezirken und Kirchgemeinden beisteuern, die es schon gibt. 


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„Saturday for future“ im Sonnenschein

Unter dem Slogan „Kirche braucht den Runden Tisch“ versammelten sich rund 30 Vertreter aus sächsischen Kirchgemeinden vor der Dreikönigskirche und kritisierten erneut, dass neue Strukturen durchgedrückt würden, ohne die Beteiligten einzubeziehen. Über das Papier „Kirche mit Hoffnung“ habe das Landeskirchenamt seine Maximalvorstellung hinsichtlich großer Strukturen und Zusammenlegungen über die Gesetze versucht umzusetzen. Hier seien Grenzen ausgetestet worden. Dem widersprach OLKR Burkard Pilz, der auf die Verantwortung der Kirchenleitung und der Landessynode hinwies sowie auf den Konsultationsprozess, der mit Gesprächen vor Ort noch verlängert worden sei. Die Protestler hinterfragten Mehrheitsentscheidungen in der Synode und deren Zusammensetzung.

Das rief Synodale auf den Plan, die solche Mehrheitsentscheidungen trotz kontroverser Meinung für rechtmäßig hielten. Immerhin sei ein Synodenbeschluss über mehr Flexibilität und Ausnahmen nachträglich eingearbeitet worden. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Zahlen der Kirchenentwicklung seit 2010 bekannt, seit 2012 strukturell und planerisch aufgegriffen worden seien. Superintendent Martin Henker wusste zu berichten, dass Gesprächsbereitschaft sowie Runde Tische in den Regionen zu Entwicklungen führten, während Abducken und Nichtreden zu keinen konstruktiven Ergebnissen führen.

Am Nachmittag schlugen besorgte Kirchenvorstände die Bildung einer Arbeitsgruppe bestehend aus drei Synodalen, drei Vertretern des Landeskirchenamtes und vier Vertretern betroffener Kirchenvorstände zur Erarbeitung einer Durchführungsverordnung zum Strukturreformgesetz vor.  Synodalpräsident Otto Guse versprach die Eingabe mit dem Ziel der Erarbeitung gemeinsamer konfliktmindernder Ausführungsbestimmungen dem Landeskirchenamt zu übergeben. Seitens der Kirchenvorstände würden schon konkrete Vorschläge vorliegen.


Wahlhandlung

Nach der Mittagspause folgte eine Wahlhandlung. Der im Januar neu in die Landessynode berufene Synodale Christian Kühne (Löbau) wurde auf Antrag des Nominierungsausschusses zur Mitarbeit in den Theologischen Ausschuss gewählt. Der Theologische Ausschuss ist nach der Geschäftsordnung auch für den Arbeitsbereich Kirchenmusik zuständig. Christian Kühne ist Kirchenmusiker und im Kirchenbezirk Löbau-Zittau als Kirchenmusikdirektor tätig.


Grüße aus Lettland

Der lettische Gast Andris Kraulins überbrachte nach der Mittagspause in einem Grußwort die Grüße von Evangelisch Lutherischen Kirche Lettland. Er sagte: „Ich fühle mich wie unter Freunden und würde inzwischen selbst in dunkelster Nacht den Weg vom Haus der Kirche zum Martha-Hotel finden.“

Weiter berichtet er von einem Flug an der Seite zweier einfacher Menschen, denen man die harte Arbeit ansah. Er fragte sich, wie man nun in solchen Situationen den Missionsauftrag erfüllen sollte. Und er wünschte den Kirchen, dass sie Volkskirchen sind in dem Sinne, dass auch die einfache Frau und der einfache Bauarbeiter verstehen, was unsere frohe Botschaft ist.


Digitalisierung und Kirche - erste Überlegungen zu einer Digitalstrategie

Stellvertretend für eine Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt stellten Tabea Köbsch (Leiterin der Stabsstelle für Kommunikation und Koordination) und Jan Witza (Referent im Landesjugendpfarramt) der Landessynode erste Überlegungen zum Thema Digitalisierung und Kirche vor.  Im November 2018 hatte die Landessynode das Landeskirchenamt mit der Erarbeitung einer Digitalstrategie für die sächsische Landeskirche beauftragt. Köbsch und Witza machten deutlich, dass die Beschäftigung mit der Digitalisierung kein weiteres, optionales Arbeitsfeld sei, sondern sich aus dem Auftrag und den Grundvollzügen kirchlichen Handelns heraus für die heutige Zeit zwingend ergibt. Die Komplexität des Themas müsse wahrgenommen werden, aber gleichzeitig auch die Chancen und Möglichkeiten, die sich in den einzelnen kirchlichen Handlungsfeldern  (Verkündigung, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung) eröffneten sowie die digitalen Angebote, die es bereits gebe. Die Arbeitsgruppe möchte diese ersten Überlegungen nun in einem Beteiligungsprozess  zur Diskussion stellen und bis zur Herbsttagung der Landessynode Wünsche, Bedarfe, Anregungen und bereits existierende gelungene Projekte aus den Kirchgemeinden sammeln.

Dazu wurde eine dialogische Website erstellt: https://digital.evlks.de/


Zur Umstrukturierung der Einrichtungen und Werke der Landeskirche

Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte stellte der Landessynode die durch die Kirchenleitung beschlossenen Umstrukturierungen vor, in denen die Bildungseinrichtungen der Landeskirche neu verortet und zusammengeführt werden sollen. Zukünftig soll der Klosterhof in Meißen ein Zentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen im Verkündigungsdienst beherbergen, welches u.a. die Ehrenamtsakademie, das Pastoralkolleg und das Institut für Seelsorge und Gemeindepraxis zusammenfassen wird. Daneben soll im Haus der Kirche in Dresden ein Zentrum für Bildung und Begegnung entstehen, welches u.a. die Evangelische Akademie, die Erwachsenenbildung, die Frauen- und Männerarbeit der Landeskirche beherbergen wird. Dazu werde derzeit sondiert, wie auch Leipzig als ein Standort dieses Zentrums etabliert werden könne, so Klatte. Ein weiterer Bildungsstandort in Moritzburg soll mit dem Theologisch-Pädagogischen Institut erhalten bleiben. Margrit Klatte erläuterte weiterhin Gründe und Abläufe der geplanten Umstrukturierungen und bittet um Rückmeldungen aus dem Kreis der Synode. Es folgt eine intensive Aussprache, in der Synodale ihr Interesse an der Mitgestaltung der Veränderungsprozesse bekunden. 


Erste Beratung zum Diakoniegesetz

Nach den Beratungen in drei Ausschüssen gelangte ein neuer Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des bestehenden Diakoniegesetzes in den synodalen Geschäftsgang. Die Beratung des Kirchengesetzes in erster Lesung, die nach der Kaffeepause begann, hatte diesen veränderten Entwurf als Grundlage. Der Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses Diakonie, Christoph Apitz, erläuterte den Mitgliedern der Landessynode in der Einbringung des gemeinsamen Antrages zum Kirchengesetz die von den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen am Gesetzentwurf. 

Im Folgenden fand die erste Beratung der einzelnen Paragrafen und Ziffern des Gesetzentwurfes statt. Intensive Debatten gab es bei der Frage, ob der Vorsitzende des Diakonischen Werkes Mitglied der Kirchenleitung sein soll. Die Landessynode hatte in der Drucksache 182 im November 2018 beschlossen, dass eine Mitgliedschaft zukünftig geborenes Mitglied der Kirchenleitung sein solle. Da die Zusammensetzung der Kirchenleitung per Verfassung geregelt ist, macht dieser Wunsch eine Verfassungsänderung notwendig. Der Rechtsausschuss hatte daher zunächst eine Soll-Regelung vorgeschlagen, um nicht mit der aktuellen Verfassung in Widerspruch zu treten. Nach intensiver Debatte nahm die Synode gegen 18 Stimmen einen Änderungsantrag an, mit dem nun die Formulierung "Der Vorsitzende des Vorstandes ist Mitglied der Kirchenleitung." in erster Lesung beschlossen wurde. 


Erste Beratung des Kirchengesetzes zur Auflösung des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Pfarrer Dr. Peter Amberg, brachte den Entwurf des Kirchengesetzes im Plenum mit einigen kleineren Änderungen ein. Geplant sei demnach die Auflösung des Kirchenbezirkes zum 28. Juni 2019. Nachdem bereits mehrere Kirchgemeinden des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz durch Beschluss der Kirchenleitung den Kirchenbezirken Chemnitz und Leipziger Land zugeordnet worden waren, sollen nun die verbleibenden Kirchgemeinden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Kirchenbezirken Leisnig-Oschatz und Zwickau zugeordnet werden.  In einer lebhaften Debatte wurde diese Vorgehensweise von vielen Synodalen kritisiert. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass der Kirchenbezirk erst im Jahr 2011 als Fusion der Kirchenbezirke Glauchau und Rochlitz gebildet worden war.  Der Landesbischof machte in seinem Redebeitrag deutlich, dass auch kirchenleitende Gremien nicht davor gefeit seien, dass aus bestem Wissen und Gewissen zu einem Zeitpunkt getroffene Entscheidungen sich später als Fehler erweisen. Dies könne man vielleicht rückblickend in diesem Fall so sagen. Er plädierte grundsätzlich für einen fehlerfreundlichen und barmherzigen Umgang miteinander. 

Nach der Abendbrotpause wurde die erste Beratung fortgesetzt und das Kirchengesetz zur Auflösung des Kirchenbezirkes Glauchau-Rochlitz in erster Lesung beschlossen.


Interreligiöse Begegnungen

Der Synodale Ravinder Salooja brachte in der Landessynode am Abend noch einen Antrag des Theologischen Ausschusses ein, der sich auf die Auswertung der Erhebung zu interreligiösen Begegnungen in der Landeskirche (Vorlage 68) bezog. Der Antrag enthält einen Dank an alle Teilnehmer der Umfrage und das Landeskirchenamt (für die Durchführung der Umfrage), formuliert verschiedene Wahrnehmungen zu den Ergebnissen und abschließend auch einzelne Bitten an die landeskirchlichen Werke und Einrichtungen, an die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke und an das Landeskirchenamt. 

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Impressionen vom Samstag, 6. April 2019

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