27. Landessynode - Frühjahrstagung 2018
Sonnabend, 14. April 2018
Bereich
Themenblock "Regionale Zusammenarbeit - Möglichkeiten von Ko-Finanzierungen"
Nach einem geistlichen Impuls der Synodalen Barbara Pfeiffer und mit musikalischer Begleitung durch André Engelbrecht in der Dreikönigskirche stand für die Landessynode am zweiten Sitzungstag zuerst das Thema "Regionale Zusammenarbeit - Möglichkeiten von Ko-Finanzierungen" auf dem Programm.
Drei Synodale stellten aus ihren Gemeinden beispielhafte Projekte vor, die durch Mischfinanzierungen ermöglicht werden.
Florian Reißmann: KulturKirche Weinberg
Die KulturKirche Weinberg in Dresden-Trachenberge als erstes Modellprojekt einer Umwelt- und Kulturkirche in der Landeskirche versuchte nach 2008, eine erweiterte Nutzung umzusetzen. Dazu wurde ein Förderverein gegründet, der mithelfen sollte, die 60 Jahre alte Kirche so zu sanieren, dass sich die Energiebilanz entscheidend verbessert und sich die Auslastung des Gebäudes erhöht, um die Betriebskosten zu senken.
Die Kirche befindet sich in einem größeren Gemeindeverbund mehrerer Kirchen angrenzender Stadtteile mit insgesamt 6.000 Gemeindegliedern und 30 haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern. Florian Reißmann sieht hier schon eine zukunftsorientierte Struktur, die lange Bestand haben werde. Wichtig war dem Gemeindevertreter hervorzuheben, dass für ähnliche Projekte ein Gesamtkonzept für die Nutzung sowie klare Ziele in einer klaren Verantwortlichkeit erstellt werden müssten. Darüber hinaus solle ein Alleinstellungsmerkmal gefunden werden.
Barbara Pfeiffer: Café B
Das B im Titel steht für „Begegnung, Beratung und Brotkorb“. Seit 2006 organisieren Ehrenamtliche in Klingenthal eine Kontaktstelle für Sozial Benachteiligte. Derzeit arbeiten 36 Ehrenamtliche für das Café B. Die Helferinnen und Helfer kommen aus den christlichen Kirchgemeinden von Klingenthal und Umgebung, auch konfessionell Ungebundene sind dabei. Gemeinsam bieten sie den Gästen ein tägliches Essensangebot, doch das Zuhören und Helfen sei genauso wichtig. Oft vermitteln sie Kontakte zur Diakonie.
Den größten Anteil der benötigten Mittel übernimmt der Kirchenbezirk, der als Träger auftritt. Dazu kommen ein fester Zuschuss der Stadt, der Landeskirche und Spenden von ortsansässigen Firmen. Ein wesentlicher Anteil sind zudem Spenden von Privatpersonen aus den Kirchgemeinden und nicht kirchlich gebundenen Menschen. Das kleinteilige Finanzierungsmodell biete freilich wenig Sicherheit. Es bestünde die Gefahr, dass große Spender aussteigen, und die Spendenbereitschaft sei über das Jahr hinweg unterschiedlich ausgeprägt.
Steffen Göpfert: Modellprojekte der Jugendarbeit im Kirchenbezirk Meißen-Großenhain
Hier wurden zwei Modellprojekte sowie eine neu geschaffene Projektstelle vorgestellt, die durch eine Mischfinanzierung möglich wurde. Ziel sei es, heranwachsende Jugendliche im Konfirmandenalter zu Teamtrainern zu qualifizieren und das Gruppengefühl durch unterschiedliche Freizeitformate zu stärken.
Die Jugendarbeit im ländlichen Raum hatte zugleich ein Partnerprojekt (Konfirmandenprojekt) mit dem städtischen Raum (Dresden-Neustadt). Ziel war zudem, alle Schüler in Großenhain zu erreichen, um ihnen auf dem Pfarrhof eine Kontaktfläche zur Kirche zu bieten. Weiterhin wird die Vernetzung zur Sozialarbeit gesucht und für Lehrer und Erzieher Angebote der Erlebnispädagogik angeboten.
Es folgte eine Aussprache über die Drucksachen 121 und 139, die sich mit der Eigen- und Drittmittelfinanzierung privatrechtlicher Anstellungen befassen.
Vortrag zur Einführung der neuen Perikopenordnung
Der Leipziger Professor für Praktische Theologie, Dr. Alexander Deeg, führte in seinem Vortrag in das bisherige Projekt der Revision der Lese- und Predigttexte in der evangelischen Kirche ein. Auf der Frühjahrstagung der sächsischen Landessynode soll die Perikopenordnung im Rahmen eines Kirchengesetzes beraten und beschlossen werden, um sie am 1. Advent 2018 einzuführen. Seit acht Jahren war der Leipziger Theologieprofessor an der Neufassung beteiligt, die vor 40 Jahren im Advent 1978 die letzte große Revision erfuhr.
Prof. Deeg verteidigte das neuerliche Vorhaben trotz vermeintlich aufregenderer Themen: „Und dennoch behaupte ich: Nein, viel Wichtigeres als die Frage, welche Worte, Bilder und Geschichten der Bibel in unseren Gottesdiensten gelesen und gepredigt werden, gibt es in einer evangelischen Kirche, die sich als Kirche des Wortes versteht, vielleicht wirklich nicht.“
In den Perikopen und deren Veränderung zeigten sich das Gottesdienstverständnis, das Bibelverständnis, das Gottesbild sowie die persönliche Verbindung zwischen Glaube und gegenwärtiger Welterfahrung. Trotz des Bezugs auf die Gegenwart verwies Prof. Deeg auf die lange Geschichte der Lesereihen, die bis ins Mittelalter zurückreichten und von der lutherischen Reformation übernommen worden seien.
Er erläuterte die Kriterien für die Überprüfung bisheriger Proprien und die Auswahl neuer Texte, um beispielsweise bei manchen Sonn- und Feiertagen die Texträume klarer als bisher zu konturieren und enge Texträume zu weiten. Zudem ginge es um die Erhöhung des Anteils alttestamentlicher Texte, aber nicht nur in quantitativer Hinsicht, sondern auch in einer neuen qualitativen Zuordnung.
Es gehe weiterhin um Themenfelder, die die Lebenswirklichkeiten in biblischem Horizont erschließen sowie um Lese- und Predigtreihen mit der Beibehaltung von sechs Reihen der Predigttexte, die seit den 1950er Jahren die evangelischen Lektionare und Predigttextordnungen kennzeichneten. Weiterhin gebe es Veränderungen im Kirchenjahr, die Revision der Wochenlieder und Lieder des Tages.
Ich hoffe, die neue Ordnung der Lese- und Predigtperikopen leistet einen Beitrag zur Freude am Lesen, Hören und Predigen des biblischen Wortes in den vielfältigen Gottesdiensten der evangelischen Kirchen.
Mahnwache vor der Kirche
Vom späten Vormittag bis Nachmittag fand vor dem Haus der Kirche eine angekündigte Mahnwache statt. Aufgerufen hatte der Initiator der Petition „Zurück auf Los“, die sich kritisch zur geplanten Strukturreform stellt. In der Mittagspause suchten Synodale das Gespräch mit den Teilnehmern.
Grußwort der VELKD
Pressesprecherin Henrike Müller überbrachte herzliche Grüße von der VELKD. Sie interessiere sich sehr für die aktuelle Strukturdebatte der Landeskirche - zumal die VELKD selbst eine leidenschaftliche Debatte hinter sich habe und seit kurzem in neuen Strukturen arbeite.
Das sogenannte 'Verbindungsmodell' - ein gemeinsames Kirchenamt von EKD, UEK und VELKD - sei nach kontroverser Diskussion mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Fachabteilungen der UEK und VELKD, ebenso das Deutsche Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes, zogen in das EKD-Gebäude um und wurden den jeweiligen Hauptabteilungen zugeordnet.
Außerdem informierte Müller über die laufenden Projekte, etwa eine Tagung zum Interreligiösen Dialog oder die Aktualisierung des Online-Kirchenjahrkalenders analog der neuen Perikopenordnung.
Erste Beratung des Kirchengesetzes über die Neufassung der Lese- und Predigtordnung (Perikopenordnung)
Im Fortgang der öffentlichen Sitzung wurde in erster Lesung das Kirchengesetz über die Neufassung der Lese- und Predigtordnung von 1978 (Perikopenordnung) beraten und ohne Gegenstimme angenommen. Der Beschluss ist nach der zweiten Lesung am Montag zu erwarten.
Erste Beratung des Kirchengesetzes zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland
Weiterhin wurde das Kirchengesetz zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutz-Durchführungsgesetz) in erster Lesung behandelt. Im Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU beschlossen worden. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht. Die EKD hat auf diesem Hintergrund im Herbst 2017 eine Neufassung des EKD-Datenschutzgesetzes verabschiedet.
Auch die Landeskirche muss ihr Recht an das neue Recht anpassen, was die Überarbeitung des gesamten Datenschutzrechts zur Folge hat. Dazu gehört insbesondere, dass das Kirchengesetz zur Anwendung des Kirchengesetzes der EKD über den Datenschutz von 1990 neu gefasst werden muss. Das vorliegende Gesetz greift die Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmung auf.
In erster Lesung wurde dem Datenschutz-Durchführungsgesetz ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Beschluss ist nach der zweiten Lesung am Montag zu erwarten.
Erste Beratung des Kirchengesetzes zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen
Mit dem Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen wird an den Prozess der Neugliederung des Gebietes der Landeskirche der Jahre 2006 bis 2013 angeknüpft. Die Kirchenleitung hatte entschieden, die Superintendentur Auerbach nicht weiter zu besetzen und einen Prozess der Zusammenführung der Kirchenbezirke Plauen und Auerbach zu beginnen.
Die Frist des Zusammenschlusses wurde auf den 1. Januar 2020 festgelegt.
Mit dem Zusammenschluss entsteht der Kirchenbezirk Vogtland. Die Namensgebung beruht auf einem Vorschlag aus der Region, den die Kirchenleitung aufgegriffen hat. Damit entsteht ein Kirchenbezirk mit fast 60.000 Gemeindegliedern, der mit dem Vogtlandkreis geografisch nahezu deckungsgleich ist. Der Ephoralsitz ist Plauen.
Dem Kirchengesetz wurde in erster Beratung zugestimmt. Der Beschluss ist nach der zweiten Lesung am Montag zu erwarten.
Antrag "Landeskirchliche Begleitstruktur für missionarische Pfarrstellen"
Bereits der gestrige Bericht der Kirchenleitung befasste sich mit dem Thema Mission. Der Antrag (Drucksache Nr. 157) begrüßt den darin zitierten Beschluss der Kirchenleitung, in der Struktur- und Stellenplanung 2025 bis 2040 pro Kirchenbezirk 2 volle, teilbare Pfarrstellen für missionarische Aufgaben einzuplanen.
Zugleich bittet die Synode das Landeskirchenamt, bis zur Herbsttagung 2018 konzeptionelle Überlegungen zu entwickeln, wie die Tätigkeit dieser Pfarrstellen vorbereitet und begleitet werden kann und welche geeignete Begleitstruktur geschaffen werden soll.
Nach einer Aussprache wurde der Antrag einstimmig angenommen.
Erste Beratung des Kirchengesetzes zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünden, Kirchspielen und Schwesterkirchverhältnissen
Unter großem Interesse der kirchlichen Öffentlichkeit fand die erste Beratung des "Kirchengesetzes zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchgemeinden, Kirchgemeindebünden, Kirchspielen und Schwesterkirchverhältnissen" statt.
Es ist der nächste Schritt im Entscheidungsfindungsprozess der Strukturreform 2025 bis 2040. Die Kirchenleitung beschloss in ihrer Sitzung vom 23. März, der Landessynode den Gesetzesentwurf zur Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung zuzuleiten.
Der Entwurf sieht, dem Synodalbeschluss vom 18. November 2017 zu Drucksache 135 entsprechend, die Einführung eines gemeinsamen Ausschusses im Schwesterkirchverhältnis (Verbundausschuss) und die Einführung eines neuen Strukturmodells, dem Kirchgemeindebund, vor.
Gegen 21:30 Uhr wurde die erste Beratung unterbrochen. Sie wird am Sonntag fortgesetzt.