27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Frühjahrstagung 2017

Montag, 03. April 2017

Arbeit in den Ausschüssen, öffentliche Sitzung und Abschluss der Tagung

Bereich

Am vierten und letzten Sitzungstag der 27. Landessynode am 3. April kamen die synodalen Mitglieder aus der Arbeit in den Ausschüssen wieder zur öffentlichen Sitzung zusammen. Diese begann um 10:30 Uhr mit der Fortsetzung der Aussprache zum Bericht des Diakonischen Werkes, die am Vortag aufgrund der geplanten Strukturdebatte nicht zu Ende geführt werden konnte. Der Direktor des Diakonischen Werkes, Oberkirchenrat Christian Schönfeld, nahm ausführlich Stellung zu den am Vortag aufgeworfenen Fragen. Es schloss sich eine ausführliche Debatte an.

Nach Abschluss der Aussprache folgte ein Statement des Präsidiums zur Drucksache 119 und den Konsequenzen daraus. Die Aussprache wurde an das Ende der Tagesordnung verschoben. Fortgefahren wurde mit der zweiten Lesung des Kirchengesetzes zum Zusammenschluss der Kirchenbezirke Auerbach und Plauen. Da die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der namentlichen Abstimmung nicht erreicht werden konnte, gilt das Kirchengesetz als nicht beschlossen.

Mitglied Ad-hoc-Ausschuss "Kirche und Diakonie"

Als Mitglied im Ad-hoc-Ausschuss Diakonie wurde mit 36 Stimmen Till Vosberg gewählt.

"Ökumenischer (Lern-)Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung"

Auf Antrag des Sozialethischen Ausschusses beschloss die Landessynode einen "Ökumenischen (Lern-)Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung". Die Landeskirche soll gemeinsam mit ökumenischen Partnern diesen Weg vorbereiten. Ziel sei es, die Kirchen und Gemeinden, insbesondere die Jugend, für diesen Weg und diese Themen zu motivieren und konkrete Schritte anzuregen. Eine Arbeitsgruppe von Synodalen sowie Vertretern aus Landesjugendkonvent, Landeskirchenamt und Ökumene unter Leitung des Landesjugendpfarramtes soll diesen Tag konkret vorbereiten. Als gemeinsamer Rastpunkt wird ein ökumenischer Gottesdienst in der Dresdner Kreuzkirche und eine Veranstaltung am Buß- und Bettag 2019 geplant. Damit soll zugleich an die "Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung" 1989 in Dresden erinnert werden.

Richtlinie für öko-faire Beschaffung in Kirchgemeinden und Einrichtungen der Landeskirche

Weiterhin bat die Landessynode auf Antrag des Sozialethischen Ausschusses das Landeskirchenamt um die Erarbeitung einer Richtlinie für öko-faire Beschaffung. Außerdem bat sie das Landeskirchenamt, bei den Kirchenbezirken für die Einrichtung von Teilzeitstellen zum Thema „Kirchgemeinden als Lernorte für Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit“ zu werben.

Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Die Synode befasste sich auch mit den Abschiebungen nach Afghanistan. Im Ergebnis der Beratung wurde das Landeskirchenamt gebeten, auf allen Kommunikationsebenen nachdrücklich darauf hinzuwirken, Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan bis auf Weiteres auszusetzen. Die Synode teilt die Besorgnis vieler Kirchgemeinden und ihrer ausländischen Gemeindeglieder, dass derzeit offenkundig migrationspolitische Erwägungen die individuellen, menschenrechtlichen Belange der Betroffenen weit an den Rand drängen. Die Kirchenbezirke und Kirchgemeinden sollen über den Beschluss informiert werden.

Wahl in den Rechtsausschuss

Mit großer Mehrheit wurde der Synodale Andreas Schlesiger in den Rechtsausschuss gewählt.

Dezentrale religionspädagogische Fachberatung in Kindertagesstätten

Ein im Zusammenhang mit dem Thementag „Glauben bilden“ gestellter Antrag des Bildungs- und Erziehungsausschusses zur Errichtung von sechs bis neun Profilstellen für dezentrale religionspädagogische Fachberatung in Kindertagesstätten wurde in den Finanzausschuss überwiesen.

Perspektiven der Kirchenmusik in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Am späten Nachmittag verabschiedete die Landessynode folgenden Beschluss: Im Zusammenhang der Umsetzung des Papiers „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ im Bereich der Kirchenmusik wird das Landeskirchenamt gebeten, verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Vorzusehen sind u.a. mindestens drei 100 Prozent-Stellen pro Kirchenbezirk, die Prüfung der Anstellung hauptamtlicher Kirchenmusiker beim Kirchenbezirk, die Bevorzugung hauptamtlicher statt nebenamtlicher Anstellungen, die Erhöhung des Orgelfonds zur Kompensation wegfallender Stellen, die Prüfung der kirchgemeindlichen Eigenfinanzierung kirchenmusikalischer Stellen sowie die Berücksichtigung von Fahrzeiten in Stellenbeschreibungen vorgeschlagen. [Dieser beschlossene Antrag des Theologischen Ausschusses wird zeitnah wie andere Beschlüsse im vollen Wortlaut unter Publikationen zur Verfügung gestellt]

Weitere Beschlüsse, Berichte und Abschlus der Synodaltagung

  • Des Weiteren bat die Landessynode in einem Beschluss das Landeskirchenamt, bis zur Frühjahrstagung 2018 einen Vorschlag zur Einsparung bzw. Strukturveränderung bis 2040 im 30 Prozent-Anteil des landeskirchlichen Haushaltes einschließlich der Stellenstruktur bei den Ämtern, Werken und Einrichtungen im zeitlichen Gleichlauf mit den Strukturanpassungen bei den Gemeinden vorzulegen.

  • Die Landessynode bat das Landeskirchenamt weiterhin, die Gemeindegliederzahlen, die in den Papieren „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“, „Kirche auf dem Land“ und „Kirche in der Großstadt“ für eine Struktureinheit 2040 festgelegt werden, zu überprüfen und anzupassen. Konkret wurde vorgeschlagen, in der Großstadt statt 6.000 nur 5.200 Gemeindeglieder für eine Struktureinheit festzulegen (in Chemnitz statt 5.000 nur 4.300 Gemeindeglieder), für den ländlichen Bereich statt 4.000 nur noch 3.400 Gemeindeglieder.

  • Nach dem Abendgebet folgte die öffentliche Berichterstattung aus der Arbeit des Theologischen Ausschusses zur Frage der Auslandsmitgliedschaft und des Bildungs- und Erziehungsausschusses zur geplanten Weiterarbeit an den Inhalten des Thementages.

  • Am Abend fand eine Aussprache zum Statement des Präsidiums statt. Dabei wurden zwei Dinge klargestellt: Die Vorgaben für die Struktur- und Stellenplan ab 1.1.2019 stehen fest und wurden durch die gefassten Beschlüsse der Synode nicht ausgesetzt bzw. aufgehoben. Das Kirchgemeindestrukturgesetz gilt in der bisherigen Form mit den darin beschriebenen Möglichkeiten weiter. 

Vor dem verdienten Ende der Frühjahrstagung der Landessynode am Montagabend begann auch das Dienstende für die Synodalkanzleileiterin Beate Schmidt, für die es die letzte Tagung war. Im Mai 2017 wird sie nach 16-jähriger verantwortungsvoller Tätigkeit in Organisation und Dienstleistung für den Ablauf der Tagungen in den Ruhestand gehen. Die frühere Synodalpräsidentin Gudrun Lindner und der amtierende Synodalpräsident Otto Guse dankten, würdigten und beschenkten sie und sprachen im Namen von Synodal-Generationen den Dank aus. Ein gemeinsamer Gesang beendete musikalisch die Verabschiedung und eine Schlussandacht das Ende der Synodaltagung.

 

 

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