27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

27. Landessynode - Frühjahrstagung 2016

Bericht vom 10. April 2016

Gottesdienst, Berichte und weitere Beratungen der Landessynode

Bereich

Gemeindegottesdienst in der Dresdner Annenkirche

Der heutige Sonntag während der Frühjahrstagung der Landessynode begann für deren Mitglieder mit einem Gemeindegottesdienst in der Dresdner Annenkirche. Hier predigte Landesbischof Dr. Carsten Rentzing, der sich am Abend zuvor mit den beiden Gastbischöfen aus Tansania und Ungarn getroffen hatte. Die Gespräche am gestrigen Thementag der Synode beschäftigten sich im nationalen und globalen Zusammenhang mit Fragen der Gerechtigkeit.

Auch der Predigttext über die Worte des Propheten Jeremia im 22. Kapitel an die Könige von Juda inspirierte den Landesbischof auf Warnungen gegenüber den Herrschenden und Mächtigen einzugehen. „Damals wie heute. Dort kann viel Gutes geschehen, aber auch viel Böses. Es können die Tore der Hilfe geöffnet werden, aber auch die Tore des Eigennutzes“, sagte Dr. Rentzing.

Über die Gefahr des Reichtums und des daraus erwachsenden Eigennutzes und Egoismus dürfe aber nicht das christliche Proprium vergessen werden, dass man als Christ die Schuld nicht zuerst beim Anderen, sondern bei sich selbst zu suchen habe. Das heutige Leben sei verwickelt, wenn man sich beispielsweise über das Schnäppchen des billigen Milchkaufs freue und darüber die Kosten, Löhne und Arbeitsbedingungen der Produzenten übersehe. Gleiches gelte bei Textilien aus fernen Billiglohnländern. „Wehe dem, der seinen Nächsten umsonst arbeiten lässt und gibt ihm seinen Lohn nicht.“ (Jeremia)

Bis zum heutigen Tag sei es das prophetische Amt der Kirche, die politisch Verantwortlichen zu mahnen, allerdings solle jeder Einzelne nicht vergessen, dass womöglich auch er einen Anteil an der Ungerechtigkeit in der Welt habe.

Vielfach sei der Reichtum ungerecht erkauft und „wir sparen und leben auf Kosten anderer“, gibt der Landesbischof zu bedenken. Die Güte des eigenen Lebens müsse eingebettet sein in die Güte des Lebens der Anderen. „Denn dann geht es uns im wahren Sinne des Wortes gut!“ Dr. Rentzing wirbt dafür, die Welt mit den Augen Gottes zu betrachten, mit den Augen der Gerechtigkeit. „Seit Tod und Auferstehung unseres Herrn und Heilands Jesus Christus wissen wir, dass dieser Blick der Gerechtigkeit ein Blick der Menschenfreundlichkeit und Liebe ist.“, so der Landesbischof. Die Welt brauche diesen Blick der Liebe und Uneigennützigkeit.

Bericht zum Diakonischen Werk

Nach dem Gottesdienst setzte die Synode am Mittag ihre Tagung fort. Sie wählte Pfarrer Markus Großmann aus Geising zum ersten Vertreter des sächsischen Delegierten Dr. Thilo Daniel in der VELKD-Generalsynode/EKD-Synode. Großmann arbeite bereits in einem Netzwerk junger Theologen über die Grenzen der Landeskirche hinaus und interessiere sich für gesamtkirchliche Aufgabenstellungen, um sie auch für die hiesige Gemeindearbeit nutzbar machen zu können.

Es folgte der Bericht zum Diakonischen Werk, in dem Oberkirchenrat Christian Schönfeld sowohl zu den gesellschaftspolitischen Bedingungen diakonischer Arbeit als auch zu den strukturellen Fragen und Entwicklungen innerhalb des Diakonischen Werkes Stellung bezog. Der Diakoniedirektor ging auf die großen Herausforderungen ein, vor denen die sozialen Träger, so auch die Diakonie, angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen stehen.

Der Direktor des Instituts für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften der Evangelisch-theologischen Fakultät der Uni Münster Arnulf von Scheliha habe kürzlich in den „Zeitzeichen“ geschrieben: „Es gibt im Neuen Testament keine besonderen Regeln für den Umgang mit Fremden, Witwen und Waisen. Es gilt vielmehr das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe. Und in dieser Perspektive erscheint das Gebot nicht als von außen verordnet, sondern als Teil des Eigenen, das den Christen eingestiftet ist. Zugleich wird in den biblischen Texten selbstkritisch reflektiert, dass wir an diesem hohen Anspruch immer wieder scheitern und dass Gott dennoch an uns festhält.“ (Zz 3/2016, S. 10) In diesem Sinne sei nach Direktor Schönfeld in der „Kirche wie in ihrer Diakonie Gott sei Dank Enormes gewachsen“.

Im Folgenden ging er auf die Schwierigkeiten ein, mit denen viele diakonische Träger auf dem harten Sozialmarkt konfrontiert sind. An dieser Stelle erläuterte er die Funktion der Diakoniestiftung und den Hintergrund ihrer Gründung. Insgesamt sind innerhalb der Diakonie unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die sich immer im Spannungsfeld von ihrem biblischen Auftrag und wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Zwängen bewegen.
Er bat die Synodalen, die Arbeit der diakonischen Einrichtungen in ihren Kirchenbezirken wahrzunehmen und zu begleiten.

Verschiedene Anträge in der öffentlichen Beratung

Nach der Aussprache zum Diakoniebericht beauftragte die Landessynode das Landeskirchenamt, einen Bericht über die Beteiligungen vorzulegen, der insgesamt zu mehr Transparenz und zur Begleitung kirchlicher Aktivität in Körperschaften und Stiftungen führen soll.

Auf Antrag von 36 Synodalen setzt die Landessynode einen besonderen Ausschuss ein, der verschiedene Grundsatzfragen im Blick auf das Verhältnis von Kirche und Diakonie bearbeiten soll. Zu den Aufgaben dieses Ausschusses zählt neben der Verhältnisbestimmung von Kirche und Diakonie auch die Entwicklung von Vorschlägen zur Verankerung der Arbeit des Diakonischen Werkes in der Landessynode. Ebenfalls ist der Ausschuss damit beauftragt, den soeben beschlossenen Beteiligungsbericht und die dazugehörigen Strukturdarstellung zu diskutieren und Empfehlungen abzuleiten sowie Vorschläge für eine Aktualisierung des Diakoniegesetzes zu entwickeln.

Die Landessynode beschloss weiterhin einen von der Mehrheit der Synodalen unterstützten Auftrag an die eigenen Mitglieder. Darin werden die Synodalen aufgefordert anzugeben, ob und ggf. welche wirtschafts- und rechtsberatenden Auftragsverhältnisse zu Beteiligungen oder Einrichtungen der Landeskirche bestehen, ob und welche neben- und ehrenamtlichen Positionen in Organen der Beteiligungen wahrgenommen werden, wobei solche Angaben auch für Dienste, Werke und Einrichtungen anzugeben sind. Diese Angaben sind regelmäßig zu aktualisieren und werden auf der Internetseite der Landeskirche veröffentlicht.

Am Spätnachmittag befasste sich die Landessynode mit dem Landeskirchlichen Archivwesen. Den Synodalen lag ein Bericht einer Arbeitsgruppe vor, der den Zustand der kirchlichen Archive und die Möglichkeiten einer zentralen Archivierung des kirchlichen Archivgutes thematisiert. Vor der Landessynode stellte Oberkirchenrätin Katrin Schaefer die Situation nochmals detailliert vor. Sie ging auf den Zustand der kirchlichen Archive ein und erläuterte den notwendigen Flächenbedarf der aktuell existierenden Archive. Weiterhin gab sie einen Überblick über die möglichen Lösungen mittels eines Kern- bzw. Zentralarchivs einschließlich der jeweils anfallenden Kosten.

Am Abend informierte sich die Landessynode über den Stand der Planungen zum Reformationsjubiläum 2017. Der Referent für die Lutherdekade, Michael Seimer, gab einen Überblick über die verschiedenen in diesem Zusammenhang geplanten Formate: den Europäischen Stationenweg, die Weltausstellung Reformation in Wittenberg, den Berliner Kirchentag und die Kirchentage auf dem Weg (u.a. in Leipzig), die mit dem Festgottesdienst am 28. Mai 2017 in Wittenberg abschließen sowie das den Sommer über stattfindende Konfi- und Jugendcamp in Wittenberg. Oberlandeskirchenrat Bauer stellte dann noch einmal das Konzept des Kirchentages auf dem Weg in Leipzig vor, der in besonderem Maße von der sächsischen Landeskirche vorbereitet wird.

Über die Arbeitsgruppe der Kirchenleitung zu den Berufsbildern und zur Strukturanpassung 2019 und den geplanten Zeithorizont dieser Arbeit informierten die beiden Vorsitzenden, Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz und Vizepräsidentin Bettina Westfeld, in der Landessynode.

Der Ausländerbeauftragte der Landeskirche, Albrecht Engelmann, berichtete von der Arbeit mit geflüchteten Menschen, die in den von der Landeskirche geförderten Projekten stattfindet. Diese Projekte werden teilweise von Kirchgemeinden, teilweise von kirchlichen Initiativen verantwortet. Die ebenfalls geförderten regionalen Koordinatoren leisten gute Arbeit bei der Unterstützung und Begleitung der Projekte in allen Teilen der Landeskirche. Er machte deutlich, dass nach der Unterbringung nun die Fragen der Integration oben aufliegen. Mit Anfragen zu Taufen und Beerdigungen von geflüchteten Menschen sowie dem Kirchenasyl in Härtefällen sind auch viele Kirchgemeinden auf eine neue Weise herausgefordert, sich mit der Situation dieser Menschen auseinanderzusetzen und kirchgemeindliches Leben auf diese Menschen hin zu gestalten.

Zweite und abschließende Beratung der Kirchengesetze

Zum Abschluss des Sitzungstages fand die 2. Lesung der Gesetze statt, die am Vortag erstmals beraten wurden. Im Ergebnis wurden das Kirchengesetz zur Ordnung des Amtes des Superintendenten in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, das Vierte Kirchengesetz zur Änderung des Kandidatengesetzes und das Kirchengesetz zur Änderung des Kassenstellengesetzes und des Zuweisungsgesetzes in zweiter Lesung beschlossen.

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