27. Landessynode Berichterstattung, Vorlagen und Beschlüsse

Wahl der 28. Evangelisch-Lutherischen Landessynode

am 8. März 2020

Die Wahl zur Landessynode ist eine der großen Aufgaben im letzten Amtsjahr der jetzigen Kirchenvorstände. Hierzu finden Sie auf dieser Seite Informationen: Was ist die Landessynode eigentlich? Wer darf dafür kandidieren? Wer darf wählen? Wie wird man Kandidat/in? Was hat man als Landessynodale/r zu tun? – diese Fragen werden in den folgenden Abschnitten beantwortet.

Mitglieder der 28. Landessynode

Für die zukünftige 28. Landessynode wurden 60 Mitglieder der insgesamt 80 Mitglieder der Synode am 8. März 2020 gewählt. Die sächsische Kirchenleitung berief auf ihren Sitzungen am 20. April, 11. Mai 2020 und 5. Juni weitere 20 Mitglieder. 

 

Die gesamte Tagung der Landessynode wird unter Berücksichtigung notwendiger Abstands- und Hygienebestimmungen stattfinden, um für alle akkreditierten Tagungsteilnehmer die Sicherheit vor Ansteckung zu gewährleisten. 

Samstag, 27. Juni 2020

10:00 Uhr

Andacht zur Eröffnung der 28. Ev.-Luth. Landessynode Sachsens
im Plenarsaal (inkl. Verpflichtung aller neuen Mitglieder)
LB Tobias Bilz | Musik: LKMD Markus Leidenberger

11:15 Uhr

Plenarsitzung

Übernahme der Leitung durch den Alterspräsidenten und Berufung der vorläufigen Schriftführer

Feststellung der Beschlussfähigkeit Entscheidung über die Tagesordnung
Vorstellung der Kandidaten für das Synodalpräsidentenamt

Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
danach Übernahme der Leitung durch den Präsidenten/die Präsidentin Wahl des Nominierungsausschusses

14:30 Uhr

Fortsetzung der Plenarsitzung
Kirchenverfassung/ Zusammenwirken der landeskirchlichen Leitungsorgane (OLKR Schurig)
Darstellung der Haushaltssystematik (OLKRin Kathrin Schaefer)

16:30 Uhr

Fortsetzung der Plenarsitzung

Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Wahl des Ältestenrates

20:00 Uhr

Fortsetzung der Plenarsitzung

Wahl der 8 Ausschüsse, inkl. Prüfungsausschuss

Sonntag, 28. Juni 2020

9:30 Uhr Eröffnungsgottesdienst der 28. Landessynode in der Kreuzkirche Einsegnung des Präsidiums durch den Landesbischof Predigt: Landesbischof Tobias Bilz | Musik: Kreuzorganist Holger Gehring
11:00 Uhr Konstituierung aller Ausschüsse und ggf. Ausschussarbeit
14:00 Uhr Fortsetzung der Plenarsitzung
Referat „Arbeit in der Kirchenleitung“ (Fr. Merkel-Manzer) Ggf. Wahlhandlungen/Ausschussarbeit
16:30 Uhr Fortsetzung der Plenarsitzung
Bericht des Wahlprüfungsausschusses, Vorlage über Wahl und Berufung Anträge
ggf. weitere Gegenstände
18:00 Uhr voraussichtlicher Abschluss der Synodaltagung mit Reisesegen (Syn. Dr. Kinder)

Wahlkreis

Gewählte Mitglieder

1 Annaberg

Pfr. Matti Schlosser
Stephan Nacke
Katrin Spenke

2 Aue

Pfr. Gaston Nogrady
Katrin Kauk
Annelie Theile

3 Bautzen-Kamenz

Pfr. Raik Fourestier
Tobias Mäthger
Kerstin Otto

4 Chemnitz

Pfr. Dr. Christoph Herbst
Andreas Hartenstein
Friedhelm Zühlke

5 Dresden Mitte

Pfr. Walter Lechner
Volkmar Kuhn
Sebastian Lehmann

6 Dresden Nord

Pfr. Björn-Hendrik Fischer
Claudia Hultsch
Dr. Florian Reißmann

7 Freiberg

Pfr. Dr. Michael Stahl
Katrin Däßler
Katrin Hutzschenreuter

8 Leipzig 1

Pfr. Martin Staemmler-Michael
Stefan Heinig
Prof. Dr. Matthias Schwarz

9 Leipzig 2

Pfr. Dr. Peter Amberg
Susanne Stief
Till Vosberg

10 Leipziger Land

Pfrn. Ulrike Franke
Florian Barthel
Sylvia Freitag

11 Leisnig-Oschatz

Pfrn. Maria Beyer
Christina Andrä
Regina König-Wittrin

12 Löbau-Zittau

Pfrn. Brigitte Lammert
Michael Eichhorn
Max Steinert

13 Marienberg

Pfr. Jörg Hänel
Jonathan Leistner
Martin Rolle

14 Meißen-
     Großenhain 1

Pfrn. Sarah Zehme
Gerlinde Franke
Steffen Göpfert

15 Meißen-
     Großenhain 2

Pfrn. Dr. Astrid Reglitz
Alexander Franke
Uwe Müller

16 Pirna

Pfrn. Brigitte Schleinitz
Kilian Creutz
Dr. Jürgen Stein

17 Vogtland 1

Pfrin. Dr. Nikola Schmutzler
Cornelia Greiner
Lutz König

18 Vogtland 2

Pfr. Tilo Kirchhoff
Christoph Apitz
Christina Bucholdt

19 Zwickau 1

Pfr. Frank Pauli
Thomas Alscher
Andreas Körnich

20 Zwickau 2

Pfrn. Claudia Knepper
Jan Schulze
Friedbert Straube

Folgende Personen wurden durch die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens am 20. April 2020 und 11. Mai 2020 in die 28. Landessynode berufen:

  • Hiltrud Anacker, Superintendentin im Kirchenbezirk Freiberg 
  • OKR Dietrich Bauer, Vorsitzender des Vorstandes des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
  • Judith Baumann, Studentin für Lehramt Deutsch/Religion, Vorsitzende der Bezirksjugendkammer im Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz
  • Andreas Esslinger, Stadtkämmerer, Weißenberg
  • Johanna Fabel, Pfarrerin und Studienleiterin für Religionspädagogik für Gymnasien, berufliche Schulen und Vikarsausbildung am Theologisch-Pädagogischen Institut Moritzburg 
  • Rainer Findeisen, Superintendent im Kirchenbezirk Marienberg 
  • Prof. Dr. Marco Frenschkowski, Professor für Neues Testament an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig 
  • Martin Habelt, Geschäftsführer des Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig e. V. 
  • Uta Jäger,  Mitarbeiterin in der Verwaltung der Ev. Oberschule Klipphausen und dem Christlichen Schulverein Wilsdruffer Land e.V.
  • Dr. Jochen Kinder, Superintendent im Kirchenbezirk Leipziger Land 
  • Prof. Dr. Thomas Knittel, Vorsteher der Gemeinschaft Moritzburger Diakone und Diakoninnen 
  • Christian Kühne, Kirchenmusikdirektor im Kirchenbezirk Löbau-Zittau
  • Olaf Langner, Königswartha 
  • Dr. Jörg Michel, Landesinspektor, Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften Sachsen e.V.  
  • Hendrik Müller, Schulsozialarbeiter und Vorsitzender der Landesjugendkammer der Ev. Jugend in Sachsen
  • Barbara Pfeiffer, Mitarbeiterin der Kirchgemeindeverwaltung der Kirchgemeinde Klingenthal
  • Thomas Queck, Maurermeister, Arbeitskreis „Handwerk und Kirche“, Stützengrün
  • Dr. Christoph Scheurer, Landrat des Landkreises Zwickau
  • Bettina Westfeld, Historikerin, Mitglied im Rat des Lutherischen Weltbundes
  • Ulrike Weyer, Superintendentin im Kirchenbezirk Vogtland  

Informationen zur Landessynode

Die Kirchgemeinden werden in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens von der Landessynode vertreten. Diese tagt üblicherweise einmal im Frühjahr und einmal im Herbst, jeweils von Freitag bis Montag. Die Sitzungen der Landessynode sind öffentlich. Zu den Aufgaben gehören die landeskirchliche Gesetzgebung, die Beschlussfassung über neue Gottesdienstordnungen sowie Eingaben und Gesuche, Agenden und Gesangbücher, aber auch die Beratung und Bewilligung des Haushaltes der Landeskirche. Darüber hinaus wählt die Landessynode den Landesbischof, den Präsidenten des Landeskirchenamtes und den Synodalpräsidenten.

Zudem wählt die Landessynode Vertreter der Landeskirche in die Synoden der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD).

(2)     Sie (die Landessynode) trägt Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Gemeinsam mit den anderen kirchenleitenden Organen sorgt sie dafür, dass das Evangelium rein verkündigt wird und die Sakramente einsetzungsgemäß gefeiert werden. Die Landessynode kann Kundgebungen erlassen. 

 (3)     Der Landessynode obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die landeskirchliche Gesetzgebung, 
  2. die Prüfung und Erledigung der Vorlagen, 
  3. die Beschlussfassung über den Haushaltplan der Landeskirche und die Entlastung nach Abschluss der Rechnungsprüfung, 
  4. die Beschlussfassung über die Erhebung von Kirchensteuern, 
  5. die Beschlussfassung über die Aufnahme von Krediten durch die Landeskirche, soweit nicht dem Landeskirchenamt übertragen, 
  6. die Beschlussfassung über Gesuche und Eingaben an die Landessynode, 
  7. die Beschlussfassung über die Grenzen der Landeskirche, 
  8. die Beschlussfassung über die Ordnungen des kirchlichen Lebens, 
  9. die Beschlussfassung über die Einführung neuer Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher, 
  10. die Wahl des Landesbischofs und des Präsidenten des Landeskirchenamtes, 
  11. die Wahl der synodalen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kirchenleitung sowie die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Synoden gliedkirchlicher Zusammenschlüsse, 
  12. die Beschlussfassung auf Beschwerden über den Landesbischof, das Landeskirchenamt und die Kirchenleitung.

Informationsfilm zur Landessynode

Voraussetzungen

Die Landeskirche braucht Synodale,

  • die die Landeskirche, ihre Strukturen, Einrichtungen und Frömmigkeitsrichtungen möglichst gut kennen,

  • die aufmerksam und aktiv in unserer Gesellschaft leben und ihre Lebens- und Berufserfahrungen in die synodale Arbeit einbringen wollen oder können und

  • die bereit sind, die Interessen der gesamten Landeskirche im Blick zu haben.

 

Synodale werden mit der Fülle der Erfahrungen ihrer Gemeinde und ihres Kirchenbezirks, ihrer Einrichtung oder ihres Werkes in die Synode gewählt, um Verantwortung für das Ganze zu übernehmen. Synodale sollten bereit sind, Entscheidungen mitzutragen, die für die Gesamtheit der Landeskirche wichtig sind.

 

Zusammensetzung, Wählbarkeit & Wahlberechtigung

Die Landessynode besteht aus 80 Mitgliedern. Davon sind 

  • 60 Mitglieder von Vertretern der Kirchgemeinden gewählt (20 Geistliche und 40 Laien) und 

  • 20 Mitglieder berufen, von denen nicht mehr als die Hälfte Geistliche sein dürfen.

 

(1)     In die Landessynode gewählt oder berufen werden können 

  1. alle Glieder von Kirchgemeinden der Landeskirche, die nach der bestehenden Ordnung zum Kirchenvorsteher wählbar sind, 
  2. alle in § 19 Abs. 5 Nr. 2 bis 6 genannten Geistlichen sowie ordinierte theologische Hochschullehrer.

(2)     Mitglieder des Landeskirchenamtes können der Landessynode nicht angehören. 

(3)     Superintendenten können nicht in die Landessynode gewählt werden.

Wahlberechtigt sind

  1. alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen der Landeskirche sowie
  2. Pfarrer und Pfarrerinnen, die in der Landeskirche eine Pfarrstelle innehaben,
  3. ordinierte Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen,
  4. andere Ordinierte, die in einem Dienstverhältnis zur Landeskirche stehen oder als Pfarrer und Pfarrerinnen im Ehrenamt tätig sind,
  5. Pfarrer und Pfarrerinnen auf Probe,
  6. Pfarrer und Pfarrerinnen sowie andere Ordinierte im Ruhestand.

Kandidatur

Wie wird man Kandidatin oder Kandidat?

Das Verfahren regelt die Landessynodalwahlordnung. Danach müssen Kandidaten von einem Wahlberechtigten des Wahlkreises vorgeschlagen werden und benötigen darüber hinaus noch die Unterstützung von 20 weiteren Wahlberechtigten des Wahlkreises. Eine öffentliche Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt in jedem Wahlkreis im Vorfeld der Wahl. 

(1)     Gewählt werden kann nur, wer in einem zugelassenen Wahlvorschlag zur Wahl vorgeschlagen wird. 

(2)     Jeder Wahlberechtigte eines Wahlkreises kann einen Wahlvorschlag für seinen Wahlkreis einbringen. 

(3)     In dem Wahlvorschlag ist der Vorgeschlagene mit Familiennamen, Rufnamen, Geburtstag; erlerntem und ausgeübten Beruf sowie Anschrift zu bezeichnen. Ferner ist anzugeben, ob er zur Wahl nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 (Laie) oder nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 (Geistlicher) vorgeschlagen wird. Dem Wahlvorschlag ist eine vom Vorgeschlagenen unterzeichnete Erklärung beizufügen, in der dieser versichert, dass er wählbar und bereit ist, die Wahl anzunehmen sowie das vorgeschriebene Gelöbnis eines Mitgliedes der Landessynode abzulegen. 

(4)     Der Wahlvorschlag ist von mindestens 20 Wahlberechtigen des Wahlkreises mit Familiennamen, Rufnamen und Angabe der Anschrift zu unterschreiben. Ferner ist die Kirchgemeinde, der die Wahlberechtigten angehören, zu benennen. Der Erstunterzeichner vertritt den Wahlvorschlag. 

(5)     Der Wahlvorschlag ist spätestens fünf Wochen vor dem allgemeinen Wahltag beim Kreiswahlleiter einzureichen, der über die Zulassung entscheidet.

 
»Ich gelobe vor Gott, bei meinem Wirken in der Landessynode das innere und äußere Wohl der evangelisch-lutherischen Kirche nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und danach zu trachten, dass die Kirche in allen Stücken wachse zu dem hin, der das Haupt ist, Christus.« 

Dieses Gelöbnis wird dadurch abgelegt, dass nach Verlesen der Formel das einzelne Mitglied unter Handschlag die Worte spricht: 

»Ich gelobe es vor Gott.« 

 


Synodale und dreifache Mutter: Christina Andrä

Christina Andrä (36) vertritt als Mitglied der 27. Landessynode ihren Kirchenbezirk Leisnig-Oschatz. Als frisch gebackene Mutter startete sie ihr Engagement und bekam während der Legislaturperiode zwei weitere Kinder. Familie und Ehrenamt lassen sich inzwischen gut vereinbaren. 

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Aufgaben als Synodale/r

Teilnahme an den Tagungen

Zu den Aufgaben der Synodalen gehört die Teilnahme an den Sitzungen der Landessynode. Diese finden in der Regel an einem jeweils verlängerten Wochenende im Frühjahr (Freitag bis Montag) und Herbst statt. Urlaub kann in begründeten Fällen auf Ersuchen erteilt werden.

Alle Mitglieder der Synode, ausgenommen der Präsident, sind in Ausschüssen organisiert. Die Ausschüsse tagen in der Regel während der Synode. Sie beraten die Gesetzesvorlagen der Kirchenleitung und Eingaben an die Landessynode.

Die Arbeit in der Landessynode ist grundsätzlich ein Ehrenamt. Auslagen, Reisekosten und tatsächlicher Verdienstausfall kann auf Antrag erstattet werden.

 

(1) Die Sitzungen der Landessynode sind öffentlich (vgl. § 26 Absatz 3 Satz 1 der Kirchenverfassung).

(2) Die Landessynode oder ihr Präsident kann die Öffentlichkeit ausschließen (vgl. § 26 Absatz 3 Satz 2 der Kirchenverfassung). 

(3) Die Kirchenleitung oder das Landeskirchenamt kann Ausschluß der Öf-fentlichkeit für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand verlangen (vgl. § 26 Absatz 3 Satz 3 der Kirchenverfassung).

(4) Die Landessynode kann die Wiederherstellung der Öffentlichkeit beschließen (vgl. § 26 Absatz 3 Satz 4 der Kirchenverfassung).

(5) Über nichtöffentliche Sitzungen haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren, soweit nicht öffentliche Berichterstattung beschlossen wird.

(6) Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Landessynode und ihrer Organe, soweit sie diesen angehören, teilzunehmen.

(7) Der Präsident kann in begründeten Fällen auf Ersuchen Urlaub erteilen. Beurlaubungen werden der Landessynode bekannt gegeben.



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