Verkündigung

Probedienst

Information für die Bewerbung um Aufnahme in den Probedienst in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

1. Bewerbungsunterlagen

Die vollständige Bewerbung muss spätestens bis zum 1. Mai 2023 im Landeskirchenamt vorliegen.

Bei Bewerbern, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zur EVLKS befinden, genügt ein formloser Antrag.

Alle übrigen Bewerber stellen eine Bewerbung in einer dem aktuellem Standard entsprechenden Form zusammen (Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich.). Folgende Unterlagen gehören dazu:

 

a) unbedingt erforderliche Unterlagen:

 

1. eine formlose Bewerbung um Aufnahme in den Probedienst,

2. ein aktuelles Bewerbungsfoto,

3. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zeitlicher Gliederung,

4. ein ausführlicher, handgeschriebener Lebenslauf,

5. Kopien der Geburts-, Tauf-, Konfirmations-, ggf. Heirats- und Trauurkunde, ggf. Geburts- und Taufurkunde(n) des/der Kindes/er, sofern diese Unterlagen nicht bereits für die Ausbildungsakte eingereicht wurden

6. ein aktueller Nachweis über die Kirchgemeindezugehörigkeit,

7. eine aktuelle „pfarramtliche Beurteilung“ nach den Kriterien im Amtsblatt 1976 S. A 37 f.,

8. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Theologischen Prüfung, sofern diese nicht vor dem Prüfungsamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens abgelegt wurde

9. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Zweiten Theologischen Prüfung

10. ein Erweitertes Führungszeugnis nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (auf eigene Kosten). (Die entsprechende Aufforderung zur Vorlage bei der ausstellenden Behörde erhalten Sie von Frau Seidler --> E-Mail an: Antje.Seidler@evlks.de.)

11. ggf. Einverständniserklärung gegenüber der Heimatkirche zur Akteneinsicht

 

b) weitere gegebenenfalls vorhandene Zeugnisse und Nachweise, zum Beispiel:

  12. über weitere Abschlüsse, Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten,
13. über Berufstätigkeit, Nebentätigkeiten, Praktika u.ä.,
14. über ehrenamtliche Tätigkeit.

Alle Qualifikationen und Tätigkeiten müssen durch schriftliche Nachweise belegt werden. 

Alle Nachweise können als Original oder in Kopie eingereicht werden.

2. Aufnahmeverfahren 

  Das Aufnahmeverfahren wird durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt:
 

1. § 8–§ 14 Pfarrdienstgesetz der EKD (PfDG.EKD)
2. § 5 Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetz (PfDGErgG)

Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich im Juli 2023 im Landeskirchenamt in Dresden stattfinden. 

 

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