Verkündigung

Lektorendienst

Ehrenamtliche, die eigens für diese Aufgabe ausgebildet und beauftragt worden sind, können Gottesdienste leiten und die Rolle der Liturgin/ des Liturgen übernehmen.  Das sind in Sachsen Prädikantinnen und Prädikanten sowie Lektorinnen und Lektoren.   

Lektorenausbildung

Als Lektorinnen und Lektoren (von lateinisch legere für 'lesen' bzw. griechischen legein 'sagen') werden zunächst Gemeindeglieder bezeichnet, die die biblischen Lesungen im Gottesdienst vortragen und oft auch beim Fürbittgebet mitwirken. Dafür braucht es jedoch keine zusätzliche Ausbildung. Die Ehrenamtsakademie der Landeskirche bietet allerdings regelmäßig und an vielen Orten in Sachsen Seminare zum „Lesen im Gottesdienst“ an.

Davon zu unterscheiden sind die gottesdienstleitenden Lektorinnen und Lektoren. Zurzeit sind 546 gottesdienstleitende Lektorinnen und Lektoren in der Landeskirche aktiv. Sie leiten komplette Gottesdienste, nutzen für die Predigt aber eine Predigtvorlage. Sie bereiten Gottesdienste vor und leiten diese mit Hilfe entsprechender Vorlagen. Lektorinnen und Lektoren übernehmen den liturgischen Dienst, eignen sich eine vorgegebene Predigt an und tragen diese im Gottesdienst vor. Sie tun dies in Absprache mit ihrer Parrerin oder ihrem Pfarrer, weil diese die Letztverantwortung für den Gottesdienst in der Gemeinde tragen. Der Dienst der Lektorinnen und Lektoren begründet sich (genauso wie der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Prädikantinnen und Prädikanten) vom Allgemeinen Priestertum aller Getauften her.

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Die Ausbildung erfolgt in einem 60 Stunden umfassenden Kurs nach einem festgelegten Curriculum der Ehrenamtsakademie.  In den Kursen geht es um die Geschichte und Dramaturgie des Gottesdienstes, um die Theorie und Praxis der einzelnen Gottesdienstteile, um das Finden und  Bearbeiten von Predigtvorlagen, um Sprecherziehung und den Umgang mit unseren Gesangbüchern. Die strukturelle und organisatorische Verantwortung für diese Kurse liegt bei den Kirchenbezirken. In der Regel finden pro Jahr ein bis zwei solcher Kurse an verschiedenen Orten der Landeskirche statt.

Die Kosten der Ausbildung werden zu je einem Drittel von der Kirchgemeinde und dem Kirchenbezirk des oder der Teilnehmenden bezahlt. Ein Drittel der Kosten trägt der Teilnehmende selber.

Nach der Ausbildung bieten die Kirchenbezirke zusammen mit der Ehrenamtsakademie regelmäßig Lektor(inn)entage an, in denen sich die Lektorinnen und Lektoren theologisch weiterbilden und praktische Themen der Gottesdienstgestaltung miteinander bedenken und üben können

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Verfahren zur Beauftragung als Lektorin/ Lektor

Mit der Teilnahmebescheinigung vom Lektorenkurs können Ehrenamtliche einen Antrag stellen, um den ehrenamtlichen Dienst als Lektorin oder Lektor übertragen zu bekommen. Dieser Antrag geht über die jeweils zuständige Suptur an das Landeskirchenamt. Der Präsident unterzeichnet dann ein Schreiben, mit dem der Dienst als Lektorin oder Lektor auf das Gemeindeglied übertragen wird. Die liturgische Einführung in den Dienst als Lektorin oder Lektor wird in einem feierlichen Gottesdienst durch die Superintendentin oder den Superintendenten bzw. ihre/ seine Vertretung vorgenommen.

Weitere Informationen


Dr. Martin Teubner
Oberkirchenrat
Referent für Gottesdienst und Amtshandlungen


Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-213
Fax: 0351 4692109
E-Mail:

Ehrenamtsakademie der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Freiheit 15
01662 Meißen

Telefon: 03521 470653
E-Mail:
Website: www.ehrenamtsakademie-sachsen.de

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