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Datenschutz

Informationen zum kirchlichen Datenschutz & Newsletter

DRESDEN | HANNOVER – Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sorgt derzeit für Diskussionen und Verunsicherung bei allen, die mit der elektronischen Übertragung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Insbesondere Webseitenbetreiber fürchten Abmahnungen und hohe Strafen, doch nur wer sich in den letzten Jahren nicht um Datenschutz gekümmert hat, sorgt sich jetzt zurecht. 

Sowohl der Datenschutzbeauftragte der EKD, Michael Jacob, als auch sein sächsischer Kollege, Pierre Große, weisen darauf hin, dass die derzeit in den Medien verbreiteten Ängste im Hinblick auf die DSGVO in kirchlichen Einrichtungen keine Grundlage haben. Denn dort gilt das Datenschutzgesetz der EKD, das mit dem Kirchengesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Rechtsverordnung zur Durchführung des EKD-Datenschutzgesetzes auch in Sachsen zur Anwendung kommt (Amtsblatt 2018 Nr. 9 vom 11. Mai 2018).

Um die Verunsicherung in den Einrichtungen der Kirche in Sachsen etwas abzumildern und Schritt für Schritt mögliche Mängel beim Datenschutz auszuräumen, hat der Datenschutzbeauftrage der Landeskirche Sachsens einen Newsletter initiiert, der in den nächsten Wochen und Monaten zu je ein bis zwei Themen Informieren soll und auch an dieser Stelle abrufbar ist. 



Pierre Große
Datenschutzbeauftragter für Kirche und Diakonie

Datenschutzaufsichtsbehörde nach § 39 Abs. 3 des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD)
Reichenbrander Str. 4
09117 Chemnitz

Telefon: 0351 4692-460
Fax: 0351 4692-469
E-Mail:

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