Klimaschutzkonzept der sächsischen Landeskirche

Häufige Fragen

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Die sächsische Landessynode hat das Landeskirchenamt beauftragt, ein Klimaschutzkonzept für die Landeskirche zu erarbeiten.

Seit 2022 gilt zudem eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Umsetzen von Reduktionspfaden mit dem Ziel von Treibhausgasneutralität.

In die Erstellung werden sowohl Fachleute mit unterschiedlichen Expertisen eingebunden als auch die Kirchgemeinden, kirchliche Gruppen und Intitiativen.

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FAQ zum Klimaschutzkonzept der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KSK)

Stand: April 2023

Die Landessynode hat das Landeskirchenamt im November 2018 gebeten, ein Klimaschutzkonzept für die Landeskirche zu erarbeiten. Daraufhin wurde ein erster Bericht erstellt; nun geht es um das Klimaschutzkonzept selbst. Zudem hat die EKD-Synode 2022 eine Richtlinie für alle Gliedkirchen beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 % zu reduzieren (100 % bis 2045). Diese Richtlinie ist die Vorlage für mehr Verbindlichkeit und mehr Ambition im Klimaschutzhandeln aller Gliedkirchen. Auch wir in Sachsen werden also bei unseren Schritten zum Klimaschutz an dieser Richtlinie gemessen werden.

Das Klimaschutzkonzept zeigt erst einmal nur den Weg auf, den wir als Landeskirche gehen müssen, um zu einem bestimmten Datum Treibhausgasneutralität zu erreichen. Das Konzept bedeutet also zunächst keine Verbindlichkeit für Gemeinden. Auf Grundlage des Konzeptes können aber im nächsten Schritt Gesetze für bestimmte Bereiche des Klimaschutzkonzeptes in der Synode der Landeskirche beschlossen werden. In zahlreichen Landeskirchen wird derzeit an entsprechenden Gesetzen gearbeitet.

Die Richtlinie der EKD gibt einige Punkte vor, die unser Klimaschutzkonzept erfüllen soll. Auch im Bundesklimaschutzgesetz sind verbindliche Klimaziele verankert. Es gibt aber auch zahlreiche Spielräume, die regionale Lösungen ermöglichen und die Eigenheiten der einzelnen Landeskirchen berücksichtigen sollen. Vor allem an den Stellen, an denen der Klimaschutzmanager unterschiedliche Wege zum Ziel der Treibhausgasneutralität sieht, werden die Gemeinden aktiv mit einbezogen, um herauszufinden, welche Lösungen in unserer Landeskirche am besten umsetzbar sind. Dafür wird es im Frühjahr 2024 fünf Regionalforen in verschiedenen Regionen der Landeskirche geben. Zwei dieser Foren werden online durchgeführt werden. Zu diesen Foren sind alle Kirchgemeinden eingeladen. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung an den Regionalforen und darüber hinaus.

Der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist sehr arbeitsintensiv. Der Klimaschutzmanager trägt z.B. Energiedaten aus den Kirchgemeinden zusammen; er arbeitet heraus, was Kirchgemeinden an Unterstützung brauchen, um treibhausgasneutral werden zu können; er erstellt verschiedene Szenarien, wie wir als Landeskirche unsere Klimaziele erreichen können. Drei Viertel der Kosten werden vom BMWK im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Der Klimaschutzmanager hat eine zentrale Aufgabe bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts. Er wird unterstützt von einer Steuerungsgruppe, in der Fachleute aus der Landeskirche aus den Bereichen Theologie, Umwelt, Gebäude, Energie und Grundstückswesen vertreten sind. Ergänzend wird ein externer Dienstleister bei der Erstellung der Treibhausgasbilanz und der Ermittlung der Minderungspotentiale mitwirken. Zudem wird es fünf Regionalforen geben, zu denen Impulse aus Kirchenvorständen und anderen Gremien aufgenommen werden.

Ja, auf der hier vorliegenden Themenseite zum Klimaschutzkonzept wird fortlaufend zum Stand, zu Terminen und Veranstaltungen zu informieren. Auch Materialien werden hier bereitgestellt werden.

Das Klimaschutzkonzept umfasst alle Handlungsfelder in der Landeskirche, in der Treibhausgasemissionen anfallen. Die wichtigsten sind Gebäude mit Energieverbrauch für Strom und Heizung, aber auch für Instandhaltung. Daneben werden z.B. die Bereiche Beschaffung, Mobilität und Freiflächen (landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich) in den Blick genommen werden. Wesentliche Bausteine des Klimaschutzkonzeptes sind:

  • eine Ist-Analyse,
  • die Energie- und Treibhausgasbilanz,
  • eine Potentialanalyse für die Verminderung des THG-Ausstosses,
  • Festlegung von Minderungszielen, insbesondere für die Wärme- und Kälteversorgung und Mobilität,
  • die Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure und der Zivilgesellschaft,
  • das Zusammentragen eines Maßnahmenkataloges,
  • die Entwicklung einer Verstetigungsstrategie und
  • die Kommunikation der Inhalte und Arbeitsprozesse rund um das Klimaschutzkonzept.

Für die Erstellung der Treibhausgasbilanz müssen u.a. Einzelheiten zum Energieverbrauch für Gebäude und zum Mobilitätsverhalten von Mitarbeitenden erfasst werden. Dazu benötigen wir die Mitwirkung der Kirchgemeinden. Nur mit Hilfe dieser Daten können realistische Minderungsziele und passende Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Auch für den Fall, dass Heizungsanlagen zu erneuern sind, sind die Verbrauchsdaten unverzichtbar für die richtige Dimensionierung. Die Daten werden über die Erstellung des Klimaschutzkonzepts hinaus eine wertvolle Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung und Reduktion der Treibhausgasemissionen und Verbräuche im Bereich der Landeskirche sein, sowie für das Verbrauchs- und Kostenmanagement der Gemeinden.

Die Arbeit am Klimaschutzkonzept beginnt im April 2023. Ein Jahr später – nach den Regionalforen mit den Kirchgemeinden – wird ein Zwischenbericht vorliegen und im September 2024 der Schlussbericht mit Maßnahmenvorschlägen für das Erreichen der Treibhausgasneutralität. Danach wird im Rahmen der zweijährigen Projektlaufzeit eine erste Maßnahme umgesetzt werden.

Das Klimaschutzkonzept zeigt den Weg für unsere Landeskirche, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und zu einem bestimmten Datum Treibhausgasneutralität zu erreichen. Auf Grundlage des Konzeptes können verbindlichere Schritte erwogen werden, z. B. durch Richtlinien oder auch gesetzliche Vorgaben für bestimmte Bereiche des Klimaschutzkonzeptes, die in der Synode der Landeskirche beschlossen werden müssen.

In der Sächsischen Landeskirche wurde bislang kein Fahrplan für die Erreichung der Treibhausgasneutralität festgelegt. Die EKD Synode hat 2022 eine Richtlinie für alle Gliedkirchen beschlossen, einen Reduktionspfad hin zu Treibhausgasneutralität bis 2035 zu beschreiten. Dabei ist vorgesehen, dass 90% der Emissionen tatsächlich bis 2035 wegfallen sollen. Bei den letzten 10 % wird davon ausgegangen, dass die Reduktion besonders schwer zu erreichen ist. Es wird daher von 2035 bis 2045 eine Reduktion um je 1 % pro Jahr vorgesehen. Außerdem schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz Treibhausgasneutralität bis 2045 vor, allerdings in weniger ambitionierten Teilschritten als in der EKD-Richtlinie.

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