English site
Förderprogramme

Detailseite

Bereich

Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen - Förderrichtlinie Regionales Wachstum -

Laufzeit:
21.07.2023 - 31.12.2029
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend möglich bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel
Förderquote:
unterschiedlich von 20 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Fördergebiet

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Über die Förderrichtlinie Regionales Wachstum werden Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft  (kleine und mittlere Unternehmen) und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewährt.

Investitionsvorhaben können insbesondere sein:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte;

- der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte;

- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in z. B. (vorher nicht) erbrachte Dienstleistungen;

- die Förderung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Dienstleistungen - z. B. Tourismus) und der freien Berufe in den sächsischen Landkreisen. Nicht gefördert werden Antragsteller aus Dresden und Leipzig.

  • Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

Teilen Sie diese Seite