Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen - Förderrichtlinie Regionales Wachstum -
Laufzeit:
21.07.2023 - 31.12.2029
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend möglich bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel
Förderquote:
unterschiedlich von 20 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Fördergebiet
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA);
Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:
Über die Förderrichtlinie Regionales Wachstum werden Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen) und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewährt.
Investitionsvorhaben können insbesondere sein:
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte;
- der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte;
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in z. B. (vorher nicht) erbrachte Dienstleistungen;
- die Förderung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Dienstleistungen - z. B. Tourismus) und der freien Berufe in den sächsischen Landkreisen. Nicht gefördert werden Antragsteller aus Dresden und Leipzig.
Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie finden Sie hier.
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