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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimawandelanpassung) – Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023, Spezieller Teil B, Nr. IV

Laufzeit:
04.07.2023
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel möglich

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Fördergegenstand:

Am 4. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Damit stehen bis 2027 rund 243 Millionen Euro europäische Fördermittel für mehr Klimaschutz in Sachsen bereit. Die Förderrichtlinie wird aus den Strukturfonds Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln finanziert.

Das Programm umfasst derzeit vier Module:

  • Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
  • Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Stärkung der Anpassung an die Folgen es Klimawandels
  • Zukunftsfähige Energieversorgung

B – Spezieller Teil, Nr. IV: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimawandelanpassung)

Gefördert werden können Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.

Begünstigte sind neben Kommunen, KMU u. a. auch gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen.

Die Fördersätze liegen je nach Fördergegenstand zwischen 75 und 80 Prozent.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist Bewilligungsstelle für die einzelnen Programmteile und Trägerin des Antragsverfahrens.

Faltblatt Anpassung an den Klimawandel - EFRE-Förderung des SMEKUL    Stand: 10/2023

 

Zur Antragstellung bei der SAB

Die Richtlinie im Volltext finden Sie hier: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20096-Foerderrichtlinie-Energie-und-Klima


Broschüre "EU-Fördermittel für evangelische Projekte...im Klima- & Umweltschutz" (2025)

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