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Förderprogramme

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Förderung der Chancengleichheit und gleichberechtigten Teilhabe

Einreichungsfrist(en):
bis 31.08. lfd. Jahr für Folgejahr; Kleinstprojekte: ganzjährige Antragstellung
Förderquote:
Kleinstprojekte ohne Personalkosten bis 14.000 EUR; Kleine Projekte bis 50.000 EUR

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJus); Bewilligungsstelle: Landesdirektion Sachsen
Fördergegenstand:

Chancengleichheit von Frau und Mann und gleichberechtigte Teilhabe in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, Geschlechtergerechtigkeit, Frauen- und Männernetzwerke usw.

Zur Förderrichtlinie im Volltext bei REVOSAX

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