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Wir für Sachsen: Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement - Ehrenamtsförderung

Einreichungsfrist(en):
31.10. laufendes Jahr für Folgejahr

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Bürgerstiftung Dresden
Fördergegenstand:

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Die Förderung „Wir für Sachsen“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 26. August 2021. 

Die seit 2006 jährlich im Freistaat Sachsen vergebene Ehrenamtsförderung ist bundesweit einmalig.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind u. a. Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind).

Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Projektträger von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.

Die Antragstellung (ausschließlich online) ist idR im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr möglich. 

Informationen des Freistaates Sachsen zum Förderprogramm "Wir für Sachsen"


Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 19. Januar 2024:

Auch 2024 wird das bewährte Ehrenamts-Förderprogramm »Wir für Sachsen« fortgesetzt. 11 Millionen Euro stehen hierfür bereit. Insgesamt sind 5.830 Anträge auf Ehrenamtsförderung fristgemäß Ende Oktober 2023 eingegangen. Im Jahr 2022 waren es 5.807 Anträge. Voraussichtlich können 2024 etwa 25.000 Ehrenamtliche in ihrem Engagement unterstützt werden. Es folgen nun die Abstimmungen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Danach wird die mit der Umsetzung des Programms beauftrage Bürgerstiftung Dresden die entsprechenden Zuwendungsverträge an die Vereine und Verbände versenden.

Weitere Informationen unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/

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