Wir für Sachsen: Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement - Ehrenamtsförderung
Einreichungsfrist(en):
31.10. laufendes Jahr für Folgejahr
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS);
Bewilligungsstelle: Bürgerstiftung Dresden
Fördergegenstand:
Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Die Förderung „Wir für Sachsen“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 26. August 2021.
Die seit 2006 jährlich im Freistaat Sachsen vergebene Ehrenamtsförderung ist bundesweit einmalig.
Im Jahr 2024 wurden knapp 29.000 Personen in etwa 5.700 Projekten mit 10,6 Millionen Euro gefördert.
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind u. a. Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit diese als gemeinnützig anerkannt sind).
Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Projektträger von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Die Antragstellung (ausschließlich online) ist idR im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr möglich.
Über das sächsische Ehrenamts-Förderprogramm »Wir für Sachsen« werden auch dieses Jahr Tausende Ehrenamtliche unterstützt. Im vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt für 2025 und 2026 stehen dafür wie im vergangenen Doppelhaushalt 11 Millionen Euro pro Jahr bereit. Damit können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger auch im Jahr 2025 weiterhin eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro erhalten.
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