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ESF Plus Sachsen 2021-2027: Durchführung von außerschulischen Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12 (SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 - 2027)

Laufzeit:
01.07.2023 - 31.12.2030
Einreichungsfrist(en):
31.03. laufendes Jahr für Sommerferien, 31.07. laufendes Jahr für Herbstferien, 31.10. laufendes Jahr für Winterferien Folgejahr
Förderquote:
bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus 2021 - 2027; Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Durchführung von außerschulischen, in der Ferienzeit stattfindenden Camps für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 12. 

Gefördert werden Vorhaben: zur Erhöhung der Lernmotivation, zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen, zur individuellen Förderung  

Fördervoraussetzungen für Schülercamps: Projekte finden außerhalb des Unterrichts, außerhalb schulischer Angebote und Veranstaltungen und nur innerhalb mehrwöchiger Ferienzeiten (Sommer-, Herbst- und Winterferien) in Sachsen statt.

Auf den einzelnen Teilnehmer bezogen soll das Schülercamp max. zehn Tage dauern.

Die Teilnehmergruppe eines Schülercamps soll sich aus mindestens zehn Schülerinnen und Schülern aus mindestens zwei Schulen zusammensetzen.

Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein

SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 im Volltext bei REVOSax   

 

 

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