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Förderprogramme

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Bundesförderung nach E-Lastenfahrrad-Richtlinie (gewerbliche Nutzung)

Laufzeit:
01.10.2024 - 30.06.2027
Einreichungsfrist(en):
seit 01.10.2024 unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel möglich
Förderquote:
25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 3.500 Euro/Lastenfahrrad

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Bewilligungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördergegenstand:

Förderfähig sind serienmäßige und fabrikneue E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger.

Antragsberechtigt sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Neuerungen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Im Rahmen der neuen Richtlinie sind private Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Hochschulen, förderfähig. Die Höchstfördersumme wurde auf 3.500 Euro pro Rad erhöht. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese Förderung gilt letztmalig bis zum 30. Juni 2027.

Mit dem Merkblatt  zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Informationen zur Förderung, wie beispielsweise Angaben zu förderfähigen Ausgaben und zulässigen Einsatzzwecken, zur Verfügung. Zudem werden die förderfähigen E-Lastenfahrräder in einer Positivliste geführt, die das BAFA fortlaufend aktualisiert.

Zum Förderkompass der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Die Bundesförderung für Klimaschutzprojekte ist vielfältig, die Suche nach den passenden Fördermitteln gestaltet sich nicht immer einfach. Der Förderkompass hilft Ihnen dabei, durch das Angebot zu navigieren. Wählen Sie das Themenfeld für Ihr gewünschtes Klimaschutzprojekt aus und das geeignete Förderprogramm für Ihr Vorhaben wird angezeigt. Profitieren können davon Hochschulen, Schulen, Kitas, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereine... 

 

 

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