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Bundesförderung: Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Förderquote:
50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, z. B. max. 850 Euro bei Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle - BAFA
Fördergegenstand:

 Energieberatung für Wohngebäude

Förderkompass 2024 - Auf einen Blick: Die Förderprogramme der BAFA (pdf, 8 MB)  Stand: 11. Auflage/März 2024 - Hinweis: tlw. bereits abgeänderte Fördersätze beachten!

 

Weiterführende Information:

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