Landeshauptstadt Dresden im Rahmen von Projektförderungen
Fördergegenstand:
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt - in Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben - zweckgebundene Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung.
Förderfähig sind insbesondere Auszahlungen für soziale, kulturelle, sportliche, gesundheitliche, wirtschaftliche sowie touristische Maßnahmen und Vorhaben im Rahmen von Projekten sowie an Institutionen, die umwelt-, bildungs-, jugend-, gesundheitspolitischen oder sportlichen Zwecken, dem Naturschutz oder der Heimatpflege dienen.
Im Jahr 2024 unterstützten die Dresdner Stadtbezirke mehr als 400 Projekte, die das Leben in den Stadtteilen nachhaltig verbessert haben, mit insgesamt 2,1 Millionen Euro. Ob kulturelle Veranstaltungen, soziale Projekte oder infrastrukturelle Verbesserungen – die Bandbreite der geförderten Vorhaben war beeindruckend, zB
25-jähriges Jubiläum der Gospelnight Dresden.
Für das Jahr 2025 gilt zunächst eine vorläufige Haushaltsführung, bis die Haushaltssatzung 2025/2026 rechtswirksam erlassen wurde. In dieser Zeit legt die Stadt Dresden ihren Fokus darauf, unaufschiebbare Projekte zu fördern und damit sicherzustellen, dass wichtige Anliegen der Stadtgesellschaft weiterhin unterstützt werden. Sobald der städtische Haushalt rechtskräftig ist, besteht Planungssicherheit für künftige gemeinnützige Projekte in den Stadtbezirken und Ortschaften.
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