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Schulstiftung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens: Finanzielle Förderung für evangelische Schulen

Laufzeit:
01.01.2025 - 31.12.2025
Einreichungsfrist(en):
idR 2 Monate, spätestens 3 Wochen vor Projektbeginn: Entscheidung über Vergabe in 4 Kuratoriumssitzungen/Jahr

Fördermittelgeber:
Stiftungen
Institution:
Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Fördergegenstand:

Neben der organisatorischen und pädagogischen Unterstützung können evangelische Schulen in Sachsen von der Schulstiftung finanzielle Hilfe erhalten.

Die Schulstiftung unterstützt landeskirchlich anerkannte evangelische Schulen bei der Verbesserung der Schulqualität und der Weiterentwicklung des evangelischen Profils. Über die Vergabe entscheidet das Kuratorium in seinen regelmäßigen Sitzungen (Termine 2025:  12.03. / 16.06. / 22.09. / 03.12.).

 Von aktueller Bedeutung ist das "Initiativprogramm zur Digitalisierung evangelischer Schulen", dessen Ziel es ist, den Ausbau der digitalen Infrastruktur an evangelischen Schulen zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung eines Konzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Neben der Förderung einzelner Projekte und Vorhaben lobt die Schulstiftung in regelmäßigen Abständen einen Förderpreis aus. Der jeweilige Schwerpunkt soll die aktive Auseinandersetzung mit dem christlichen Profil anregen. 

Die Antragsstellung erfolgt durch den Schulträger unter Verwendung des Antragformulars. Grundlage für die Beantragung und die Bewilligung einer Förderung bilden die Vergaberichtlinien. Der komplett ausgefüllte Förderantrag soll in der Regel 2 Monate, jedoch spätestens 3 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Vergaberichtlinien und Antragsunterlagen für die Erstellung des Förderantrags

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