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Bundesförderung Kommunalrichtlinie (seit 01. November 2024! in Kraft) bei der Z-U-G

Laufzeit:
01.11.2024 - 31.12.2027
Einreichungsfrist(en):
Antragstellung seit 01.02.2025 möglich
Förderquote:
unterschiedliche Höhe der Zuschüsse je nach Fördergegenstand

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Bewilligungsstelle: Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG)
Fördergegenstand:

Über die Kommunalrichtlinie werden strategische und investive Maßnahmen bezuschusst.  Diese Förderung läuft grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027. Anträge können ab 01. Februar 2025 gestellt werden.

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist seit dem 1. Februar 2025 möglich.

Weitere Informationen auf der Website der Nationalen Klimaschutziniative (NKI) vom 11. Oktober 2024

Förderquotenübersicht Kommunalrichtlinie (ab 01.11.2024)

(K)Eine Glaubenssache: Religionsgemeinschaften und Klimaschutz   Religionsgemeinschaften haben vielfältige Möglichkeiten, sich für den Klimaschutz zu engagieren – von energieeffizienter Modernisierung bis zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers oder einer Klimaschutzmanagerin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Religionsgemeinschaften dabei mit Zuschüssen. Was alles gefördert wird, erklärt übersichtlich das Factsheet der Agentur für kommunalen Klimaschutz, das im Rahmen der NKI entstanden ist.

Wie Sie als Bildungsträger profitieren   Als Schule, Kindertagesstätte oder Hochschule gestalten Sie die Zukunft mit! Dabei können Sie eine Menge für den Klimaschutz tun und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie mit Zuschüssen. Was alles gefördert wird, erklärt übersichtlich das Factsheet der Agentur für kommunalen Klimaschutz, das im Rahmen der NKI entstanden ist.

Zum Förderkompass der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Die Bundesförderung für Klimaschutzprojekte ist vielfältig, die Suche nach den passenden Fördermitteln gestaltet sich nicht immer einfach. Der Förderkompass hilft Ihnen dabei, durch das Angebot zu navigieren. Wählen Sie das Themenfeld für Ihr gewünschtes Klimaschutzprojekt aus und das geeignete Förderprogramm für Ihr Vorhaben wird angezeigt. Profitieren können davon Hochschulen, Schulen, Kitas, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereine... 

 

 

 


Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert (2023 - 2025): KSI: Klimaschutzmanagement zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

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