30.09. laufendes Jahr mit Projektumsetzung im Folgejahr
Förderquote:
für Projektträger: a) monatliche Pauschale pro Alltagsbegleitung; b) zur Weiterleitung an Alltagsbegleitungen max. 80 Euro/Monat
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS);
Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Fördergegenstand:
Alltagsbegleiter stehen älteren, nicht pflegebedürftigen Menschen im Alltag in ihrer häuslichen Umgebung unterstützend zur Seite und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Monat. Alltagsbegleiter kann jede Person werden, die Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren und geeignet ist, sich um ältere Menschen zu kümmern. Begleitet werden können Menschen ab 60 Jahren, die nicht pflegebedürftig sind. Der Alltagsbegleiter und die zu begleitende Person dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, nicht in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben und der Wohnsitz beider muss im Freistaat Sachsen liegen. Für die Akquirierung und Vermittlung von Alltagsbegleitern und zu Betreuenden sind Projektträger zuständig. Projektträger können gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sein.
Die Projektförderung setzt sich aus einer pauschalen Aufwandsentschädigung für den Projektträger sowie einer Aufwandsentschädigung für die Alltagsbegleiter zusammen. Projektträger erhalten eine Verwaltungspauschale in Höhe von monatlich 20 Euro pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter, wenn diese mindestens 8 Stunden im Monat tätig waren. Die Zuwendung pro Alltagsbegleiterin und Alltagsbegleiter beträgt maximal 80 Euro bei 32 erbrachten Stunden im Monat (bei weniger Stunden reduziert sich die Summe anteilig).
Die Förderprozedere für nicht-kommunale und für kommunale Projektträger gestalten sich unterschiedlich.
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