English site
Förderprogramme

Detailseite

Bereich

Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum oder Mietwohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Förderquote:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 8.000 Euro, max. 20.000 Euro für Rollstuhlfahrer

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Fördergegenstand:

Erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraumes für den mobilitätseingeschränkten Bewohner oder seines im Haushalt lebenden mobilitätseingeschränkten Angehörigen zu ermöglichen bzw. zu verbessern

Teilen Sie diese Seite