Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum oder Mietwohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Förderquote:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 8.000 Euro, max. 20.000 Euro für Rollstuhlfahrer
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR);
Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank
Fördergegenstand:
Erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraumes für den mobilitätseingeschränkten Bewohner oder seines im Haushalt lebenden mobilitätseingeschränkten Angehörigen zu ermöglichen bzw. zu verbessern
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