Jährlich können bis zu zehn ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten ausgezeichnet werden.
Fördermittelgeber:
Sonstige
Institution:
Landeshauptstadt Dresden
Fördergegenstand:
Jedes Jahr können bis zu zehn ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten ausgezeichnet werden, die sich insbesondere auf gesellschaftlichem, politischem, kulturellem, religiösem, sozialem, wirtschaftlichem, sportlichem oder wissenschaftlichem Gebiet besondere Verdienste erworben und sich um das Gemeinwohl und das Ansehen der Landeshauptstadt Dresden verdient gemacht haben. Die abschließende Entscheidung über die Ehrungsvorschläge trifft der Oberbürgermeister auf der Grundlage der Empfehlung durch die von ihm berufende Jury „Ehrenmünze“. Das Gremium besteht aus Vertretern von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft.
Für die nächste Verleihung können bis zum 31. August 2025neue Vorschläge eingereicht werden.
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