im Zeitraum zwischen 01.06. und 30.11. des laufenden Jahres für Folgejahr
Förderquote:
bis zu 100 Prozent pro Einzelvorhaben möglich, jedoch max. 25.000 Euro pro Einzelvorhaben
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Fördergegenstand:
kleinere investive Maßnahmen zur Schaffung eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte (Erstempfänger) im Freistaat Sachsen. Die Landkreise und kreisfreien Städte leiten die Zuwendung an Antragsteller (Letztempfänger) weiter. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt legte 2023 zum zehnten Mal das Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle« auf. Damit können Umbaumaßnahmen oder die Installation von Beschriftungen und Leitsystemen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen, z. B. im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich gefördert werden, um dort Barrieren abzuschaffen. Ziel ist es, Menschen eine bessere Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
Seit Auflage des Programms 2014 wurden im Freistaat Sachsen bereits rd. 1.800 öffentlich zugängliche Einrichtungen aus diesem Programm gefördert.
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