Initiative Digitale Schule Sachsen (Förderung nach Förderrichtlinie Initiative Digitale Schule Sachsen und Schulnetzwerk)
Einreichungsfrist(en):
FRL Initiative Digitale Schule Sachsen: 15.02. lfd. Jahr für Förderzeitraum über ein Schuljahr hinaus; 15.09. lfd. Jahr für Projekte mit Umsetzungsdauer < ein Schuljahr; Auszeichnung: nach Aufruf (nächster April 2024)
Förderquote:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand:
Gefördert werden schulische und außerschulische Projekte bzw. Angebote:
die ergänzend bzw. begleitend zu den in den sächsischen Lehrplänen festgelegten bestehenden curricularen Maßgaben erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik bzw. Programmierung, vermitteln;
der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung von Projekten an Schulen, um die Ziele der Initiative Digitale Schule Sachsen zu verstetigen, dienen;
Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten ermöglichen;
die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften, aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern.
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