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Initiative Digitale Schule Sachsen (Förderung nach Förderrichtlinie Initiative Digitale Schule Sachsen und Schulnetzwerk)

Einreichungsfrist(en):
FRL Initiative Digitale Schule Sachsen: 15.02. lfd. Jahr für Förderzeitraum über ein Schuljahr hinaus; 15.09. lfd. Jahr für Projekte mit Umsetzungsdauer < ein Schuljahr; Auszeichnung: nach Aufruf (nächster April 2024)
Förderquote:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Fördergegenstand:

Gefördert werden schulische und außerschulische Projekte bzw. Angebote:

  • die ergänzend bzw. begleitend zu den in den sächsischen Lehrplänen festgelegten bestehenden curricularen Maßgaben erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik bzw. Programmierung, vermitteln;
  • der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung von Projekten an Schulen, um die Ziele der Initiative Digitale Schule Sachsen zu verstetigen, dienen;
  • Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten ermöglichen;
  • die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften, aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern.

Hinweisblatt zur FRL Initiative Digitale Schule Sachsen

Weiterführende Information:

Unter den am 13. bzw. 15. März 2024 mit dem Titel »Digitale Schule Sachsen" ausgezeichneten 24 sächsischen Schulen befinden sich auch Schulen in evangelischer Trägerschaft. (Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 10. März 2024)

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