Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Laufzeit:
29.03.2024 - 31.12.2025
Förderquote:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Festbetrag
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK);
Bewilligungsstelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
Fördergegenstand:
Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzbauten, Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden sowie Außenanlagen, Ausstattungen für Kindertagespflegestellen und Erstausstattungen für Kindertageseinrichtungen
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte (Erstempfänger) im Freistaat Sachsen. Die Landkreise und die kreisfreien Städte können die Zuwendung an kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen (Letztempfänger) weiterleiten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Jugendamt usw. )
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