20.05.2024 Nominierungsvorschläge aus den Landkreisen und kreisfreien Städten heraus
Förderquote:
Würdigung in 5 Kategorien mit je 5.000 Euro
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Staatskanzlei
Fördergegenstand:
Der Freistaat Sachsen verleiht jährlich gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Commerzbank den Sächsischen Bürgerpreis. Damit sollen Initiativen, Vereine, Institutionen und Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die durch ihr ehrenamtliches Engagement die Demokratie mit Leben erfüllen, anderen Menschen helfen und sich für die Umwelt, Brauchtum und Traditionen sowie eine lebendige Erinnerungskultur einsetzen.
Der Sächsische Bürgerpreis wird in den fünf Kategorien Miteinander stärken – Land gestalten (Demokratie), Menschen helfen – Gemeinsinn stiften (Menschen), Traditionen pflegen – Geschichte verstehen (Heimat), Schöpfung bewahren – Natur schützen (Umwelt) und Global denken – lokal handeln (Welt) vergeben. Diese sind mit je maximal 5.000 Euro dotiert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Vorschlagberechtigt sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie kirchliche Stellen.
In einer ersten Phase schlagen die Bürgermeister(innen) oder Vertreter der Kirchen dem jeweiligen Landrat besonders auszeichnungswürdige Projekte, Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen aus ihren Kommunen vor.
In der zweiten Phase nehmen die Landräte aus den eingegangenen Vorschlägen die Nominierungen vor, die sie durch eigene Vorschläge ergänzen können. In Chemnitz, Dresden und Leipzig nominieren die Oberbürgermeister ihre Kandidaten direkt.
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