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Neulandgewinner und Neulandsucher

Laufzeit:
02.03.2024
Einreichungsfrist(en):
29.02.2024 (Neulandsucher); 02.04.2024 (Neulandgewinner)
Förderquote:
bis zu 50.000 Euro (Neulandgewinner); bis zu 5.000 Euro (Neulandsucher)

Fördermittelgeber:
Sonstige
Institution:
Neulandgewinner (Umsetzung): Thünen-Institut für Regionalentwicklung, Neuland gewinnen e. V., gefördert u. a. vom Freistaat Sachsen und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE); Neulandsucher (Umsetzung): Neuland gewinnen e. V., Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus
Fördergegenstand:

Das Programm „Neulandgewinner“ fördert Projekte von Menschen im ländlichen Raum Ostdeutschlands (Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern), die konkrete gesellschaftliche Probleme vor Ort praktisch angehen, mit bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich bieten die Programm-Initiatoren, das Thünen-Institut für Regionalentwicklung und der „Neuland gewinnen e. V.“, individuelles Mentoring und Vernetzungsmöglichkeiten.

Eine neue Kategorie „Neulandsucher“ soll Engagierten eine zusätzliche Option bieten, die noch keine Fördererfahrungen haben. Sie können Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Zur Förderung Neulandsucher

Beide Programme sind für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben, das Programm Neulandsucher Ost-West darüber hinaus für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.

Weiterführende Information:

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