Kommunales Ehrenamtsbudget in 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen
Förderquote:
unterschiedlich, idR zwischen 200 Euro und 1.500 Euro
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Umsetzung durch 10 Landkreise und 3 kreisfreie Städte im Rahmen der Kommunalpauschalenverordnung
Fördergegenstand:
Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen.
Die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung stellt u. a. die Finanzierungsgrundlage des Kommunalen Ehrenamtsbudgets in den 10 sächsischen Landkreisen und den 3 kreisfreien Städten dar. Die Kommunalpauschalenverordnung dient seit 2019 der Stärkung des sozialen Angebots in Landkreisen und kreisfreien Städten. Für die Jahre 2019 bis 2023 wurden insgesamt rund 230 Millionen Euro bewilligt. Diese Fördermittel wurden von allen 13 sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten in Anspruch genommen.
Informieren Sie sich zum Kommunalen Ehrenamtsbudget bzw. zur Ehrenamtsförderung auf der jeweiligen Website des zuständigen Landkreises/ der kreisfreien Stadt.
Beispielhaft finden Sie hier einige Landkreise und kreisfreie Städte, wie diese das Kommunale Ehrenamtsbudget um- und einsetzen:
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