Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes mit Cofinanzierung durch den Freistaat Sachsen
Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördergegenstand:
dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern in bisher dreizehn Sonderprogrammen des Bundes (seit 2009)
Aufgrund der begrenzten Mittel stimmt das Landeskirchenamt mit den zuständigen staatlichen Stellen des Landes ab, welche Maßnahmen als vorrangig eingestuft werden.
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