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Förderprogramme

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Bereich

Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes mit Cofinanzierung durch den Freistaat Sachsen


Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördergegenstand:

dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern in bisher dreizehn Sonderprogrammen des Bundes (seit 2009)

Aufgrund der begrenzten Mittel stimmt das Landeskirchenamt mit den zuständigen staatlichen Stellen des Landes ab, welche Maßnahmen als vorrangig eingestuft werden.

Fördergrundsätze (Stand: 01.07.2022) 

Weiterführende Information:

Geförderte Projekte aus der EVLKS:

Mitteilung für Haupt- und Ehrenamtliche (5. Dezember 2024): Fördermittelbescheid für Plauener Markuskirche

DER SONNTAG (12. November 2024): Mehr als 700.000 Euro für Markuskirche Plauen

Mitteilung für Haupt- und Ehrenamtliche vom 8. Juli 2024

Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 5. Juli 2024: Nikolaikirche Leipzig, Markuskirche Plauen, Kirche Lichtenberg (Pulsnitz), Schlosskapelle Tiefensee

Stiftskirche Chemnitz-Ebersdorf (2023)

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