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Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft/2023 (FRL WuF/2023)

Laufzeit:
14.07.2023
Einreichungsfrist(en):
nach Aufruf

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und der GAK; Bewilligungsstelle: Staatsbetrieb Sachsenforst
Fördergegenstand:

Mit der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) werden folgende Ziele verfolgt:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Wälder und Schutz der Naturgüter im Wald
  • Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum
  • Überwindung struktureller Bewirtschaftungshemmnisse im kleinstrukturierten Privatwald und Verbesserung der Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft durch besitzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  • Waldflächenmehrung durch Erstaufforstung
  • Förderung von Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen

 

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