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Sächsischer Staatspreis Ländliches Bauen 2026

Laufzeit:
01.01.2026 - 31.12.2026
Einreichungsfrist(en):
16.01.2026
Förderquote:
Preisgelder insgesamt 20.000 Euro, zusätzlich bis zu 20 Auszeichnungen

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL), umgesetzt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Fördergegenstand:

Der Wettbewerb würdigt Bauprojekte, die zur Qualität und Zukunftsfähigkeit der Dörfer und Kleinstädte im Freistaat beitragen. Im Fokus stehen gelungene Sanierungen und Umnutzungen, hochwertige Neubauten im bestehenden Ortsgefüge sowie neu gestaltete dörfliche Freianlagen. Vergeben werden bis zu vier Staatspreise in den Kategorien Wohnen, Gewerbe, öffentliche Nutzung und multiple Nutzung. Jeder Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Weitere Auszeichnungen für bis zu 20 Projekte sind möglich.

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hat den Staatspreis Ländliches Bauen 2026 ausgelobt. Bewerben können sich private Bauherren, Kommunen sowie Architektinnen und Architekten mit Projekten, die im ländlichen Raum Sachsens realisiert wurden. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2026.

Zugelassen sind:

  • Projekte, die sich im Freistaat Sachsen in einem Dorf oder einer ländlichen Kleinstadt bzw. deren Umgebung befinden. Projekte auf dem Territorium der Kreisfreien Städte sind nicht zum Wettbewerb zugelassen.
  • Projekte, die fertiggestellt sind und genutzt werden. Die Fertigstellung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.01.2021.

Ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die bereits einen Staatspreis, eine Auszeichnung oder Anerkennung bei einem Sächsischen Staatspreis erhalten haben. Zudem sind Projekte, die sich um den »Sächsischen Staatspreis für Baukultur 2026« bewerben, von der Prämierung ausgeschlossen.
  • Der Freistaat Sachsen dotiert die Preise mit insgesamt 20.000 € als Geldpreise.

  • Insgesamt können 4 Staatspreise mit Bezug zu den Wettbewerbskategorien vergeben werden. Das Preisgeld beträgt jeweils 5.000 €. Zweite und dritte Preise sowie Sonderpreise werden nicht vergeben. Außerdem kann die Jury bis zu 20 Auszeichnungen für gelungene Beispiele, die aus der engeren Auswahl hervorgehen, vorschlagen.
  • Die Preisträger und Träger der Auszeichnungen erhalten eine Urkunde und eine Plakette.
  • Die ausgezeichneten Vorhaben werden in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht.
  • Eine öffentliche Auszeichnungsveranstaltung mit Preisverleihung findet im Juni 2026 statt.

Zur Broschüre Preisträger und Auszeichnungen Sächsischer Staatspreis Ländliches Bauen 2023

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