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Projektförderung Integrative Maßnahmen nach Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen - FRL IM

Laufzeit:
24.11.2023 - 31.12.2024
Einreichungsfrist(en):
unterschiedlich, je nach Fördergegenstand in den Fördersäulen A - F, aktuell: 15.12.2023 Fördersäule B
Förderquote:
unterschiedlich je nach Fördersäule

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergegenstand:

Projektförderungen zur kulturellen, sozialen und identifikatorischen Integration und zur Verbesserung der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in den Bereichen: 

A - Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte; B - Integrationsfördernde Einzelprojekte; C - Integrationsfördernde Kleinprojekte; D - Patenschafts- und Mentoringprojekte; E - Spracherwerb und Verständigung; F - Projekte von besonderem integrationspolitischem Interesse

Förderrichtlinie als Übergangsrichtlinie (Gültigkeit bis 31.12.2024) im Volltext bei REVOSax

Weiterführende Information:

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