Förderung von Fahrtkosten für sächsische Laienensembles (instrumental und vokal) durch den Sächsischen Musikrat
Einreichungsfrist(en):
02.05.2025
Förderquote:
bis 100 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 2.000 Euro
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsischer Musikrat e. V.
Fördergegenstand:
Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 stehen unter Haushaltvorbehalt.
Sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens können bis zum 02. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung von Fahrtkosten beim Sächsischen Musikrat e.V. stellen. Erstattet werden Kosten bis maximal 2.000 Euro für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland.
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