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Förderprogramme

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Bereich

Kulturdenkmal nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz

Einreichungsfrist(en):
30.10. des laufenden Jahres für Folgejahr

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) / Landesamt für Denkmalpflege
Fördergegenstand:

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