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Förderung zur nachhaltigen Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur (FRL Reparaturbonus Sachsen)

Laufzeit:
03.11.2023 - 30.09.2030
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel möglich

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
seit 2025 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Reparaturbonus Sachsen - das Förderangebot richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen startet den Reparaturbonus neu. Seit dem 10. November 2025 können Bürgerinnen und Bürger wieder Anträge auf Förderung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte stellen. Die Antragstellung erfolgt digital über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärt: »Für den Reparaturbonus stehen insgesamt rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen zur Verfügung. Wir reagieren damit nicht nur auf die große Nachfrage aus der Bevölkerung, sondern stärken zugleich das sächsische Handwerk. Jede geförderte Reparatur verlängert die Lebensdauer von Geräten, schont Ressourcen und trägt aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz im Freistaat bei.«

Die Förderkonditionen im Überblick: Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Gefördert wird die Reparatur von defekten und privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Die Übersicht der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte ist auf der SAB-Webseite einsehbar. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur. Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr. Der Mindestrechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer wurde von 75 auf 115 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit des Programms zu verbessern. Die geförderte Reparatur muss durch ein für das Programm zugelassenes Fachunternehmen erfolgt sein. Anerkannt werden Reparaturen seit dem 2. Oktober 2025.

Derzeit beteiligen sich in Sachsen rund 570 Reparaturbetriebe am Programm. Eine Übersicht über die Betriebe ist auf der Webseite der SAB zu finden. 

Der Freistaat Sachsen fördert seit dem 3. November 2023 Reparaturen mit Reparaturkosten ab 75 Euro. Dabei werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt - maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Pro Jahr können jeweils bis zu zwei Reparaturen für in Sachsen wohnhafte Personen gefördert werden. Die Reparatur muss in einem gelisteten Betrieb stattfinden. Für interessierte Betriebe besteht fortlaufend die Möglichkeit, sich listen zu lassen. Mit der Einführung des Reparaturbonus hat das Umweltministerium auch eine interaktive Karte mit den teilnehmenden Reparaturbetrieben erstellt. Damit können interessierte Bürgerinnen und Bürger passende Betriebe in ihrer Nähe finden.

Seit dem Start des Reparaturbonus im November 2023 konnten in Sachsen rund 21.000 Reparaturen mit rund 2,2 Millionen Euro gefördert werden. Dadurch wurden bis zu 219 Tonnen Elektroschrott und rund 1.900 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Diese Werte entsprechen grob gerechnet 150 Ladungen eines Kleintransporters oder dem durchschnittlichen jährlichen CO2-Pro-Kopf-Ausstoß von 176 Einwohnern in Deutschland.

Auf dem ersten Platz der reparierten Geräte liegen Handys und Telefone, gefolgt von Weißware wie Wasch-, Geschirrspülmaschinen und Backöfen (Platz 2), kleinen Haushaltsgeräten wie Kaffeeautomaten, Mixern, Toastern u. ä. (Platz 3), Laptops und Computern (Platz 4) sowie Unterhaltungsgeräten wie Radios und Fernsehern (Platz 5). Zu den ältesten reparierten Geräten gehören eine Nähmaschine von 1960, ein Radiorecorder von 1970 und ein Plattenspieler von 1972.

Aktuell nehmen sachsenweit 602 Reparaturbetriebe am Programm teil. Durch den Reparaturbonus wurden zusätzliche Aufträge für die teilnehmenden Handwerks- und Reparaturbetriebe in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro generiert.

In Dresden wurde der Reparaturbonus mit 31 Prozent der Förderungen am häufigsten in Anspruch genommen, gefolgt von Leipzig mit 24 Prozent und Chemnitz mit 6 Prozent. 39 Prozent verteilen sich auf den übrigen Freistaat.

Die Altersgruppe der 40- bis 60-Jährigen nimmt die Förderung überproportional in Anspruch. Jüngere Altersgruppen beantragen den Bonus vorrangig für die Reparatur von Mobiltelefonen, während mit zunehmendem Alter der Anteil größerer Haushaltsgeräte steigt. (Quelle: Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 6. November 2024)

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich digital bei der SAB nach erfolgter Reparatur eines zugelassenen Gerätes bei einem am Programm teilnehmenden  Unternehmen und der Bezahlung (Rechnungsbetrag muss mindestens 75,00 Euro incl. Umsatzsteuer betragen) dieser Reparatur gestellt werden. 

Förderrichtlinie Reparaturbonus Sachsen - FRL Reparaturbonus/2023 im Volltext bei REVOSax

 

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