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Förderung besonderer Initiativen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energie und des Klimaschutzes (FRL BesIn/2021)

Einreichungsfrist(en):
nach Aufruf durch das SMEKUL
Förderquote:
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL); Bewilligungsstelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SLfULG)
Fördergegenstand:

Projektförderung mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMEKUL, insbesondere Projekte mit einer nachhaltigen positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie im Bereich Energie

Projekte können als besondere Initiativen gefördert werden, wenn sie in ganz besonderer Weise im Fachinteresse des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft stehen oder zur Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung dienen, die Ergebnisse eine sachsenweite Wirkung aufweisen und soweit an ihrer Verwirklichung ein erhebliches Interesse des Freistaates Sachsen besteht, das ohne die Förderung nicht verwirklicht werden kann.

Die Förderung kann nach gesondertem Aufruf durch das SMEKUL beantragt werden.

Aktueller Aufruf gilt vom 8. November 2023 bis 15. Januar 2024

 

Förderrichtlinie im Volltext bei REVOSax

 

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