Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)
Laufzeit:
01.01.2023
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend möglich bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel
Förderquote:
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nr. III der RL: zuwendungsfähige Ausgaben auf max. 200.000 Euro gedeckelt)
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:
Bau und Erhalt von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Neubau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt der für den Betrieb erforderlichen baulichen Rahmenbedingungen sowie die Ausstattung diverser Einrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen sowie insbesondere
Nr. III der Richtlinie: Investitionen zur Schaffung der Barrierefreiheit i. S. des Sächsischen Inklusionsgesetzes bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen. Zuwendungsempfänger sind der Eigentümer des Gebäudes oder der Träger der Einrichtung
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