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Bundesförderung: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme im Bestand und Neubau (BAFA)

Förderquote:
50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, max. 4.000 Euro

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle - BAFA
Fördergegenstand:

 Energieberatung für Nichtwohngebäude

Förderkompass 2024 - Auf einen Blick: Die Förderprogramme der BAFA (pdf, 8 MB)  Stand: 11. Auflage/März 2024 - Hinweis: tlw. bereits abgeänderte Fördersätze beachten!

 

Weiterführende Information:

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