Der Digitalinnovationsfonds unterstützt Gemeinden, Einrichtungen und Ehrenamtliche dabei, passende digitalen Projekte zu realisieren.
Mit dem Jahr 2025 tritt die in eine neue Förderperiode ein. Dies wird zum Anlass genommen, das Antragsverfahren zu optimieren. Daher sind neue Anträge erst ab Mitte Januar 2025 möglich.
In kürzester Zeit hat sich der Digitalinnovationsfonds zu einem wichtigen Förderinstrument für die digitale Landschaft der evangelischen Kirche entwickelt. Aus den bereits geförderten Projekten gehen wichtige Impulse aus; viele Ergebnisse werden frei geteilt und anderen zur Verfügung gestellt. So profitieren viele von den Erfahrungen, die in den Projekten gesammelt werden. Die EKD geht vom Grundgedanken der Subsidiarität aus: Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist.
Der Digitalinnovationsfonds fördert Projekte, die Menschen im digitalen Raum mit digitalen Mitteln erreichen, die die Abläufe vereinfachen und effizient gestalten oder neue digitale Organisations- und Leitungsstrukturen ermöglichen. Und auch Projekte, die der ethisch-theologischen Reflexion dienen, haben ihren festen Platz.
Um eine möglichst schnelle und sachgerechte Bearbeitung der Projektanträge gewährleisten zu können, gibt es unterschiedliche Förderstufen.
Kleinere Anträge mit einer Fördersumme bis 2.000 Euro durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren. Ein Finanzierungsplan ist nicht nötig, und über die Projekte entscheidet die Stabsstelle Digitalisierung direkt. Der maximale Förderzeitraum beträgt 12 Monate.
Über Projekte ab 2.001 bis 20.000 EUR Förderbetrag entscheidet die Leitung der Stabstelle Digitalisierung unter Einholung des Votums von drei Mitgliedern des Vergabeausschusses. Liegen mindestens zwei übereinstimmende Voten zum Projekt ohne Gegenstimme (aber ggf. mit bis zu einer Enthaltung) vor, folgt die Stabsstelle dem Votum der Mitglieder. Kann kein eindeutiges Votum erzielt werden, überweist die Stabsstelle die Anträge in die nächste Sitzung des Vergabeausschusses.
Für Förderanträge ab 2001€ Förderbetrag ist nur in begründeten Einzelfällen eine 100-prozentige Förderung möglich. Je einreichende Person, Personengruppe oder Institution können Projekte bis maximal 100.000 € gefördert werden. Bei mehreren Anträgen durch denselben Antragssteller kumulieren sich die Fördersummen. Der maximale Förderzeitraum beträgt 24 Monate.
Mitmachen beim Digital-Innovationsfonds einschließlich Häufige Fragen (FAQ)