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Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 i.d.F. vom 15. September 2025)

Laufzeit:
15.09.2025
Förderquote:
85 Prozent bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 Euro

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergegenstand:

Förderung der biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern, zur Lärmminderung sowie zur Radonreduzierung im Freistaat Sachsen

Seit 15. September 2025  ist die geänderte Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft. 

Flyer Stadtgrün barrierefrei [Download; *.pdf, 170 kB]

Informationen zum Förderbereich Stadtgrün  

Informationen zum Förderbereich Lärmminderung 

Informationen zum Förderbereich Radonreduzierung 

Zur Antragstellung bei der SAB

Abgrenzung zur Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)

Förderrichtlinie als Volltext bei REVOSax


DER SONNTAG Nr. 50/2024 vom 15. Dezember 2024, S. 6: Alle Vögel sind bald da - Spatenstich für Park

EU-Zeit Ausgabe 4/2024 (Redaktionsschluss: 31.10.2024), S. 8+9: Mehr Grün in der Stadt - Das Außengelände der Weinbergskriche in Dresden-Trachau soll teilweise entsiegelt und grüner werden.

EVLKS: 15. August 2024: Mehr Grün an Kirche gegen Überhitzung

 

 

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