Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 i.d.F. vom 15. September 2025)
Laufzeit:
15.09.2025
Förderquote:
85 Prozent bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 Euro
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergegenstand:
Förderung der biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern, zur Lärmminderung sowie zur Radonreduzierung im Freistaat Sachsen
Seit 15. September 2025 ist die geänderte Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft.
EU-Zeit Ausgabe 4/2024 (Redaktionsschluss: 31.10.2024), S. 8+9: Mehr Grün in der Stadt - Das Außengelände der Weinbergskriche in Dresden-Trachau soll teilweise entsiegelt und grüner werden.
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