Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023) - hier Teil B: Landesförderung
Laufzeit:
28.08.2023
Förderquote:
bis zu 75 - 90 Prozent, je nach Teil A (EFRE) und Teil B (Landesförderung) und Fördergegenstand, außerdem gelten jeweilige Begrenzungen
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergegenstand:
Förderung der biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern (gilt nur für Förderbereich Stadtgrün!), zur Lärmminderung sowie zur Radonreduzierung im Freistaat Sachsen
Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Alle aus der Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün/Lärmminderung/2022 bekannten Förderinhalte werden grundsätzlich auch in der neuen Förderrichtlinie fortgeführt.
Ziele dieser Förderung sind: die Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich (Städte und Gemeinden ab 2.000 Einwohner), die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.
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