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Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 i.d.F. vom 15. September 2025)

Laufzeit:
15.09.2025
Förderquote:
85 Prozent bei förderfähigen Gesamtausgaben ab 10.000 Euro

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergegenstand:

Förderung der biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern, zur Lärmminderung sowie zur Radonreduzierung im Freistaat Sachsen

31. März 2026, 13 - 14 Uhr: Online-Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023   

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH möchten bei der Umsetzung von Förderanträgen für mehr Stadtgrün, weniger Lärm sowie Schutz vor Radon unterstützen. Dazu wird das Förderangebot vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich in drei digitalen Räumen zu den jeweiligen Förderbereichen auszutauschen. Daher ist bei der Anmeldung anzugeben, für welchen der drei Förderbereiche Stadtgrün, Lärm, Radon sich vornehmlich interessiert wird. Ein Wechsel zwischen den digitalen Räumen während der Veranstaltung ist ohne Weiteres möglich. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 zum 15. September 2025 wurden die Rahmenbedingungen für alle Förderbereiche weiter verbessert. U.a. wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert, so dass gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen usw. nun Anträge stellen können. Die Fördersätze wurden auf bis zu 85 Prozent erhöht.

Seit 15. September 2025  ist die geänderte Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Kraft. 

EU-Zeit 2/2025 (Redaktionsschluss: 15.11.2025) - Ein lebenswertes Zuhause schaffen: Mehr Grün, weniger Lärm, gesündere Luft – mit der am 15. September 2025 in Kraft getretenen Änderung der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 hat der Freistaat Sachsen einen Impuls für lebenswertere Städte gesetzt. Die neuen Regelungen machen das Programm nicht nur attraktiver, sondern auch zugänglicher für viele, die bisher außen vor waren. EU-Zeit 2/2025 [Download; *.pdf, 5,9 MB]

Flyer Stadtgrün barrierefrei [Download; *.pdf, 170 kB]

Informationen zum Förderbereich Stadtgrün Informationen zum Förderbereich Lärmminderung | Informationen zum Förderbereich Radonreduzierung 

Plakat A3/A4 - Übersicht Förderbereiche (*.pdf, 0,22 MB) Stand September 2025

Zur Antragstellung bei der SAB

Abgrenzung zur Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)

Förderrichtlinie als Volltext bei REVOSax


DER SONNTAG Nr. 50/2024 vom 15. Dezember 2024, S. 6: Alle Vögel sind bald da - Spatenstich für Park

EU-Zeit Ausgabe 4/2024 (Redaktionsschluss: 31.10.2024), S. 8+9: Mehr Grün in der Stadt - Das Außengelände der Weinbergskriche in Dresden-Trachau soll teilweise entsiegelt und grüner werden.

EVLKS: 15. August 2024: Mehr Grün an Kirche gegen Überhitzung

 

 

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