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Förderung steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) - Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023)

Laufzeit:
22.06.2023 - 30.06.2026
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel möglich
Förderquote:
Festbetrag einmalig 300 Euro

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Programmteil B: »Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen«

Daraus gefördert werden Balkonkraftwerke, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung. 

Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro. 

Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen, und zwar an Mieterinnen und Mieter ebenso wie an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich digital bei der SAB gestellt werden. 

Hinweis: Es gibt keine Garantie, dass für alle Anträge tatsächlich eine Förderung bewilligt werden kann. 

Auf dem Internetauftritt der SAB erhalten Sie weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen. 

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