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Förderung Projekte der Erinnerungskultur - Richtlinie Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teil 2, Buchstabe D, Erinnerungskultur

Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel möglich
Förderquote:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Ziel der Förderung ist die Erforschung, Aufarbeitung und Bekanntmachung von staatlichem Unrecht, das in der Vergangenheit auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Sachsen geschehen ist. Es sollen historische Vorgänge erforscht, gegebenenfalls Einzelschicksale aufgearbeitet und dargestellt, die Ergebnisse der Öffentlichkeit, zum Beispiel durch Ausstellungen, zugänglich gemacht sowie in Bildungsveranstaltungen thematisiert werden. Bedeutsame Orte sollen erhalten, renoviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Gefördert werden

1. gesellschaftlich bedeutsame und wissenschaftliche Aufarbeitungen,

2. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildungsmaßnahmen,

3. investive Maßnahmen zur Erhaltung ehr- und gedenkwürdiger Orte und

4. Maßnahmen zur Pflege und baulichen Instandhaltung von historisch bedeutsamen Friedhöfen.

Informationen zur Förderung von Kriegerdenkmalen im Freistaat Sachsen - Erinnerungs- und Gedenkkultur im Freistaat Sachsen

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